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BouncY
18.02.2007, 19:11 Uhr
Unfall in Probezeit
Hi,
Hatte am Freitag nen Unfall.. Bei 100 KMH habe ich ausserorts Kontrolle über mein Auto verloren und hab mich mehrmals Überschalgen somit Totalschaden mir und meinem Mitfahrer ist nix passiert und auch kein anderer ist zu SChaden gekommen... Wie sieht das nun mit was muss ich rechnen Aufbauseminar oder wie ?
carhol
18.02.2007, 19:42 Uhr
zu: Unfall in Probezeit
das sind etwas zu wenige an infos.
musst du mal beschreiben, kurve ? schilder (bes. gefahrzeichen),wetter usw.
holger
deMario
18.02.2007, 19:49 Uhr
zu: Unfall in Probezeit
Bouncy,
schildere mal bitte wie es ist wenn man sich überschlägt, das interessiert mich mal wie fühlt man sich dabei? wird man verletzt? wie haste dich festgehoben, sodass nix passiert ist udn so?
so bissl allgemein
mfg demario
Thommy
18.02.2007, 21:19 Uhr
zu: Unfall in Probezeit
Nun... ich hab mal gehört, dass wenn man richtig angeschnallt ist und so weiter, dass einem nicht sehr viel passiert wenn man sich frei überschlägt. Also nirgends dagegenprallt. Das überschlagen fängt ja jede Menge Energie ab
Grüße
Thomas
BouncY
18.02.2007, 23:18 Uhr
zu: Unfall in Probezeit
Naja eine Normale Kurve ohne gefahrenzeichen... Wetter war Trocken.. Und bin schon immer so durch die Kurve gefahren wie an dem Tag... Nur dieses Mal Ist mir mein Auto ausgebrochen....
Naja man bekommt nicht viel mit vom Überschlagen... Ich habe nur noch mitbekommen als ich auf dem Dach alg hatte noch nen beifahrer der weis aber auch nich wie man sich fühlt wir hatten nur ein paar kratzer an den händen und ich einen im Gesicht da wir Angeschnallt waren...
mlr1505
19.02.2007, 11:40 Uhr
zu: Unfall in Probezeit
Mal zum Klarstellen.
Ist dein Unfall von der Polizer aufgenommen worden?
Wenn Du keinen Fremdschaden verursacht hast, deinem Kollegen und dir NICHTS passiert ist (also auch keine Krankenkosten entstanden sind) und auch keine Flurschäden entstanden sind (Baum beschädigt), was soll dich den für eine Strafe erwarten? Vor allem wer soll dich bestrafen, wenn die Behörden nichts davon wisssen?
Nur muss ich mich selber fragen, wenn es eine Kurve war, die nicht Beschildert war, der Fahrbahnbelag trocken ist, wie scharf muss die Kurve sein, bzw -jetzt das entscheidende- wie schnell muss man durch die Kurve fahren, das die Seitenführungskräfte nicht mehr aufgebracht werden können.
Selbst mit dem Mindestprofil von 1,6mm auf der Lauffläche kann man auf trockener Fahrbahn ohne Probleme eine Kurve durchfahren, die mit 100 km/h beschildert ist.
Wenn du eine Fachlich Richtige Antwort möchtest, solltest du -Butter bei die Fische tun-
carhol
19.02.2007, 11:42 Uhr
zu: Unfall in Probezeit
wenn ich das richtig sehe, hat dir die polizei vor ort keine 35€ angeboten.
d.h. sie werden eine anzeige schreiben. im regelfall wird dann das bussgeld ab 50€ und 3 punkte (je nach vorwurf) aufwärts gehen. damit bist du dann beim aufbauseminar dabei und bekommst eine verlängerung der probezeit auf 4 jahre.
sollte man dir aber doch noch die 35€ angebieten, sag sofort ja, dann kommst du um das asf, die punkte und die pz verlängerung herum.
holger
mlr1505
19.02.2007, 17:05 Uhr
zu: Unfall in Probezeit
Holger, wieso sollte er eine Strafe erhalten?
Wenn er keinem einen Schaden zugefügt hat und er gegen kein bestehendes Recht verstoßen hat, kann man ihn nicht bestrafen.
Und wenn keine Polizei da war, dann kommt auch nichts mehr nach. Alles was jetzt passieren könnte, das ihn sein Kollege in einem Zivielprozess auf Schmerzensgeld verklagt, weil wegen dem Überschlag noch Folgeschäden aufgetreten sind.
Aber ich habe ja schon geschrieben, wenn er keinem anderen einen Schaden zugefügt hat (Unfallbeteiligter), er der Komune keinen Schaden herbeigeführt hat (Flurschäden an Bäumen, Leitpfosten beschädigt) und seinem Kollegen kein Schaden zugeführt hat (Krankenhauskosten) dann ist das Überschlagen mit dem Kfz (soweit mir bekannt) kein Bestandteil im Bußgeldkatalog, bzw mit Punkten zu bestrafen (gem. FeV).
Anders sieht es beim gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr aus. Da gebe ich dir Recht, deshalb hoffe ich ja, das wir von BouncY mal hören, was da wirklich passiert ist.
Crashkid
19.02.2007, 17:16 Uhr
zu: Unfall in Probezeit
Naja, wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat könnte der Vorwurf ja zum Beispiel lauten: "Sie fuhren in Anbetracht der besonderen Strassen- und Verkehrsverhältnisse zu schnell. Es kam zum Unfall"
Wären in dem Fall 3 Punkte plus 75 Euro wenn ich mich nicht irre.
Aber um vernünftige Vermutungen anstellen zu können bräuchten wir wohl ein paar mehr Informationen
carhol
19.02.2007, 17:27 Uhr
zu: Unfall in Probezeit
da kennst du aber den bussgeldkatalog schlecht.
auch ohne sachbeschädigung gibt es da strafen.
>> Geschwindigkeit
8 Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren
8.1 trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis) 50 € 3 Pkt.
8.2 in anderen als in Nummer 8.1 genannten Fällen mit Sachbeschädigung 35 €
das ein auto sich überschlägt, ohne das die rennleitung mal vorbeischaut, ist echt selten, soll aber vorkommen.
dann hat der te glück gehabt. wo kein kläger, da kein richter.
wenn sie aber dort waren, müssen wir auf den genauen vorwurf warten oder der te muss erklären wie er in einer bekannten kurve die kontrolle verloren hat.
holger
Security_neu
19.02.2007, 17:30 Uhr
zu: Unfall in Probezeit
""Sie fuhren in Anbetracht der besonderen Strassen- und Verkehrsverhältnisse zu schnell. Es kam zum Unfall" "
Aber wenn es doch trocken war, und er nicht zu schnell war, und das Auto in einwandfreiem Zustand war, dann ist die Unfallursache halt unbekannt. Man kann doch nicht immer sagen dass der Fahrer schuld ist. Vielleicht ist auch in der Kurve ein Reifen geplatzt oder sowas.
Und wie sollen die dann weggekommen sein wenn die keine Cops gerufen hab? Ich kann mir nämlich gut vorstellen dass der nächste Autofahrer direkt die 110 wählt, wenn da ein Auto aufm Dach liegt.
Und natürlich sind da auch Flurschäden zu erwarten bei sowas.
trexer
19.02.2007, 21:28 Uhr
zu: Unfall in Probezeit
Vielleicht stand da auch ein Reh... Da sollte man schnell kreativ werden.
Ansonsten ist der Spielraum der Polizei da sehr groß und geht von gar nichts (also mündliche Verwarnung) bis hin zu dem oben geschriebenden Strafen.
"Selbst mit dem Mindestprofil von 1,6mm auf der Lauffläche kann man auf trockener Fahrbahn ohne Probleme eine Kurve durchfahren, die mit 100 km/h beschildert ist." Ich würde gerne mal wissen wo du wohnst... Jedenfalls auf Landstraßen sind oft Kurven nicht beschildert und "dürfen" also mit 100 km/h befahren werden, oft sind aber 70 schon zuviel....
mlr1505
19.02.2007, 22:56 Uhr
zu: Unfall in Probezeit
Moment...,
wenn ich hier schreibe, dann gehe ich vom Grundsatz der StVO aus. Was und wie eine Kurve sein könnte, steht hier ausser Frage.
Der Grundsatz zum Aufstellen von Verkehrszeichen lautet: so wenig wie möglich und so viele wie nötig.
Grundsatz zum Aufstellen von Gefahrzeichen (Dreieckig mit Spitze oben): Dort, wo auch ein vorschriftsmässig fahrender Kraftfahrer nicht mit der Gefahr rechnen muss. (laut StVO §45 Abs.9)
Und wenn ich lese, dass er mit 100 km/h durch die Kurve fährt, dann ist das noch nichts schlimmes. Nur wenn dann aus ihm unerklärliche Gründe das Fahrzeug plötzlich ausbricht, dann kann es nur daran liegen, das ein Reifen platzt, oder die Reifen die erf. Seitenführungskräfte nicht aufbauen können, was im Regelfall eine zu hohe Geschwindigkeit oder schlechte Fahrbahnverhältnisse als Grund aufweist.
Da das aber nur vermutungen meiner Person sind, habe ich um mehr Infos gebeten...
Und in den Regionen, wo ich Fahrschülern das fahren bei bringe, kann man von ausgehen, das eine Kurve die mit 100 km/h beschildert ist
(VZ 274 zul. Höchstgeschwindigkeit und VZ 393 Infotafel an Grenzübergangsstellen) auch so durchfahren werden kann.
BouncY
20.02.2007, 16:47 Uhr
zu: Unfall in Probezeit
Naja Aber ein Enztug der Fahrerlaubnis ist auszuschliessen oder ?
carhol
20.02.2007, 17:56 Uhr
zu: Unfall in Probezeit
ja, der ist mit an sicherheit grenzender wahrscheinlickeit auszuschliessen.
holger
durbanZA
21.02.2007, 12:57 Uhr
@mlr
» Und in den Regionen, wo ich Fahrschülern das fahren bei bringe, kann man von ausgehen, das eine Kurve die mit 100 km/h beschildert ist
(VZ 274 zul. Höchstgeschwindigkeit und VZ 393 Infotafel an Grenzübergangsstellen) auch so durchfahren werden kann. «
Dann wohnst Du aber in einer Gegend, die im deutschen Vergleich sehr merkwürdige Straßenverhältnisse hat.
Dem Autofahrer wird zugemutet, die passende Geschwindigkeit in einer Kruve erkennen zu können, sodaß auch bei schärferen Kurven keine beschilderten Streckenverbote nöotg sind.
Die grundsätzlich außerorts geltende zHg ergibt sich nicht aus Zeichen 274 und noch weniger aus Z 393, sondern vielmehr aus § 3 II 2 StVO, und die betont, daß diese 100 km/h unter günstigen Umständen gelten. Wenn also keine Geschwindigkeitsbegrenzung ausgeschildert ist, darf der Autofahrer nicht damit rechnen, daß er alle Kurven mit 100 km/h befahren kann.
Sollten Deine Fahrschüler auch mal etwas weiter weg fahren wollen, solltest Du ihnen das sagen. Desweiteren bin ich mir sicher, daß auch in Deiner Gegend nicht jede sich außerortsbefindliche Straße, auf der kein 274 steht, mit 100 km/h befahren werden kann.
Zur Ausgangsfrage: Ich stimme Holger da zu, der Vorwurf der nicht angepassten Geschwindigkeit ist hier ziemlich wahrscheinlich, denke ich.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf ein Haltverbot,
- das nur für Lkw gilt
- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt
- das nur auf dem Seitenstreifen gilt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-002 / 3 Fehlerpunkte
Wovon ist der Bremsweg abhängig?
Vom Zustand der
- Bereifung
- Fahrbahnoberfläche
- Bremsanlage
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?
Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen
Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren
Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen
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