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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elkas
08.02.2007, 22:53 Uhr

Wann endet die Probezeit

Hallo,

ich habe mal eine Frage wann die Probezeit endet, denn das ist jetzt bei mir fast 2 Jahre her. Und zwar steht auf meinem Führerschein ein Erteilungsdatum und ein Ausstellungsdatum. Das sind bei mir zwei unterschiedliche Daten. Mit welchem der beiden Daten endet die Probezeit?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Speedy
08.02.2007, 22:56 Uhr

zu: Wann endet die Probezeit

ab dem Tag, wo Du den FS bekommen hast + 2 Jahre, also wo Du ihn ausgehändigt bekommen hast

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
08.02.2007, 22:57 Uhr

zu: Wann endet die Probezeit

Die Fahrerlaubnis wurde zum DATUM erteilt...

Das Datum ist handschriftlich auf der Rückseite eingetragen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elkas
08.02.2007, 23:09 Uhr

zu: Wann endet die Probezeit

Ja, nur ich hatte die Prüfung bestanden wo ich noch 17 war, eine Woche später hatte ich erst meinen 18. Geburtstag, dann bekam ich nur eine Bescheinigung das ich fahren darf, weil mein Führerschein nochnet fertig war. Erst dann nochmal 2 Wochen weiter hatte ich dann meinen richtigen Führerschein, deshalb frage ich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
08.02.2007, 23:27 Uhr

zu: Wann endet die Probezeit

deine probezeit endet zwei jahre nach dem datum an dem du die bescheinigung bekommen hast.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elkas
08.02.2007, 23:28 Uhr

zu: Wann endet die Probezeit

Ok, danke, also ist das mein Geburtstag, da hatte ich die Bescheinigung bekommen. Danke!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
10.02.2007, 10:38 Uhr

zu: Wann endet die Probezeit

StVG § 2a Fahrerlaubnis auf Probe
(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.

Die Fahrerlaubnis, wird nicht nach der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung erteilt, wenn der Bewerber zum Zeitpunkt der Prüfung das erforderliche Mindestalter noch nicht erreicht hat.
siehe:
StVG § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein
(2) Die Fahrerlaubnis ist für die jeweilige Klasse zu erteilen,
wenn der Bewerber
2. das erforderliche Mindestalter erreicht hat

d.H.: Die Fahrerlaubnis wurde Dir mit Übergabe Deines vorläufigen Führerscheins erteilt und (meiner Meinung nach!) nicht mit Übergabe der Bescheinigung!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
10.02.2007, 11:05 Uhr

zu: Wann endet die Probezeit

>> dann bekam ich nur eine Bescheinigung das ich fahren darf, <<

@drummer
was meint der te wohl damit?

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
10.02.2007, 12:02 Uhr

zu: Wann endet die Probezeit

Da ich mir nicht sicher bin, ob er damit den vorläufigen FS meint, hab ich den ganzen Kram da oben geschrieben.

Wer weiß denn, welche internen Regelungen es in anderen Städten mit dem TÜV oder dem SVA gibt ... ich nicht

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
10.02.2007, 12:17 Uhr

zu: Wann endet die Probezeit

da gibt es keine internen regelungen.
das ist per verordnung so geregelt.

holger

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