Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern naddl
07.02.2007, 14:50 Uhr

unfall bei glätte

hallo hätte da mal ne frage und hoffe dass ihr mir da helfen könnt. hatte am montag einen unfall und zwar is mir folgendes passiert...
mein auto kam aufgrund von blitzeis ins schleudern und war nicht mehr unter kontrolle zu bringen.infolgedessen bin ich dann an eine mauer gefahren. meine auto ist nun schrott und ich bin noch in der probezeit.
der polizist sagte allerdings zu mir ich müsste lediglich mit einem bußgeld rechnen und nicht mit einer anordnung zur teilnahme an einer nachschulung.was ich nicht ganz nachvollziehen kann, weil meines erachtens wäre da schon eine nachschulung nötig. kann mir einer sagen was denn nun richtig ist?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern naddl
07.02.2007, 18:34 Uhr

zu: unfall bei glätte

bitte leute, brauch da echt mal euren rat.....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
07.02.2007, 20:15 Uhr

zu: unfall bei glätte

wenn ich es richtig verstehe, hat der polizist dir keine 35 € an ort und stelle abgenommen sondern will eine anzeige schreiben.
dann wird es wahrscheinlich über 40€ gehen und du musst zum aufbauseminar.
die polizei sagt immer, dass man NICHT zum aufbauseminar muss weil
1) sie die kriterien nicht kennen (müssen)
2) selbst wenn er es weiss, keine lust auf diskussionen oder heulen oder betteln hat.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.02.2007, 21:11 Uhr

zu: unfall bei glätte

Hm. wieso, Holger? Ist doch ebensogut möglich, daß das Verwarngeld per Post kommt. Selbst nach Unfallaufnahme nicht unüblich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.02.2007, 21:13 Uhr

zu: unfall bei glätte

übrigens gibt es sogar Bußgelder in Höhe von 75 Wuro, die keine Nachschulung nach sich ziehen würden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
07.02.2007, 21:14 Uhr

zu: unfall bei glätte

hat er keine gebührenpflichtige verwarnung einkassiert.
also das die polizei die gesetzeslage hier nicht kennt glaub ich nicht. zumal sie auch kataloge hat und nachschlagen kann und muss (sie muss ja einen bericht über den vorfall schreiben).
punkt zwei von holger könnte zutreffen, wäre aber billig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.02.2007, 21:14 Uhr

zu: unfall bei glätte

Wuro sind übrigens Euro :)))

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
07.02.2007, 21:52 Uhr

zu: unfall bei glätte

darum habe ich auch "wahrscheinlich" geschrieben.
aber ohne genauen vorwurf kann man auch nur allgemeines sagen. wobei ich allerdings punkt 8.1 vermute und der ist mit 50 €, 3 punkten und aufbauseminar versehen.
das die polizei nichts zur "nachschulung" sagt, könnt ihr hier häufiger nachlesen.
ist zwar billig, ich kann es aber nachvollziehen wenn ich so die ganzen "heul" und "wie kann ich es umgehen" threads lese
ausserdem ist es ein v-akt der nicht von der polizei, sondern vom sva durchgeführt wird.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.02.2007, 23:59 Uhr

zu: unfall bei glätte

» also das die polizei die gesetzeslage hier nicht kennt glaub ich nicht. zumal sie auch kataloge hat und nachschlagen kann und muss «

ach, das hatten wir schon oft, daß die Polizisten hier nicht so genau über die Folgen -besonders bezügl. der Probezeit- bescheid wußten.

Unfall nach Blitzeis riecht zwar tatsächlich verdächtig nach 8.1 (nicht angepasste Geschwindigkeit), aber mit etwas Glück bleibt es ja tatsächlich bei einem Verwarngeld.

Naddl, sag mal bescheidm was Du tatsächlich bekommst!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern naddl
27.03.2007, 19:50 Uhr

zu: unfall bei glätte

also bis jetzt ist nur der bußgeldbescheid in höhe von insgesamt 108 euro gekommen... mal sehen ob da noch etwas kommt....denke aber schon.... naja da muss man wohl durch....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.03.2007, 20:21 Uhr

zu: unfall bei glätte

sobald du ihn bezahlt hast, wird dein sva informiert und die leiten dann die probezeitmassnahmen ( anordnung des aufbauseminars) ein.
kann noch einige monate dauern, aber kommen wird es.

holger

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B

Ich darf

- vor dem gelben Pkw abbiegen

- als Erster abbiegen

- erst nach dem Motorrad abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-101 / 3 Fehlerpunkte

Im Herbst kommen Ihnen am Tage eine Reihe von Pkw mit eingeschaltetem Abblendlicht entgegen. Womit müssen Sie besonders rechnen?

Mit starken Regenschauern

Mit verschmutzter Fahrbahn

Mit plötzlich auftretenden Nebelbänken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie bei den Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeugs achten?

Sie müssen funktionstüchtig sein

Sie müssen sauber sein

Sie müssen vorschriftsmäßig angebracht sein