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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fahranfaengerxy
31.01.2007, 17:48 Uhr

Kartenführerschein früher abholen bei Vorbesitz BF17

Hallo Leute,

ich habe da mal so eine Frage, die sich mir gestellt hat.
Und zwar werde ich am 7. April 18 und bin da aber schon seit dem 30. März in Urlaub in Italien.
Nun möchte ich gerne ab meinem Geburtstag auch dort fahren, dafür bräuchte ich ja aber den Kartenführerschein.

Gibt es Erfahrungen, ob die Eltern vielleicht den Führerschein früher bekommen können um ihn mir am 18. auszuhändigen?

Freue mich auf eure Antworten

Gruß

OllePolle

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fahranfaengerxy
31.01.2007, 17:49 Uhr

zu: Kartenführerschein früher abholen bei Vorbesitz BF17

na toll aus versehen falsches forum erwischt bitte verschieben

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
31.01.2007, 19:04 Uhr

zu: Kartenführerschein früher abholen bei Vorbesitz BF17

grundsätzlich erst an deinem geburtstag.
da hilft nur ein anruf beim sva.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
31.01.2007, 19:40 Uhr

zu: Kartenführerschein früher abholen bei Vorbesitz BF17

kurz und knapp, Nein du bekommt den Führerschein zu deinem 18ten , das gleiche hab ich nämlich auch versuchte, noch net mal ein Tag vorher bekommste den, war bei mir genauso

mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
31.01.2007, 19:50 Uhr

zu: Kartenführerschein früher abholen bei Vorbesitz BF17

@de mario

was bei dir so war, muss noch lange nicht bei anderen so sein.
habe den führerschein meiner ältesten tochter 2 tage vor ihrem geburtstag bekommen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kritzel
31.01.2007, 20:04 Uhr

zu: Kartenführerschein früher abholen bei Vorbesitz BF17

Bei uns zum Beispiel wird das mit dem Geburtstag sehr streng gehandhabt. Manche Führerscheinstellen halten das ein bisschen lockerer, was nicht unbedingt richtig ist.
Abgesehen davon sind die Eltern keine Erfüllungsgehilfen der Fahrerlaubnisbehörde -frei nach dem Motto "die Menschen sind schlecht" - und die EDV wird das auch nicht so toll finden ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
01.02.2007, 00:39 Uhr

zu: Kartenführerschein früher abholen bei Vorbesitz BF17

In diesem Fall ist es für die Behörde technisch gar nicht so schwierig ... Die Faherlaubnis wurde ja bereits erteilt.
Trotzdem erlaubt das Gesetz es nicht, dass die Behörde den Führerschein vorher aushändigt. Daher kann man nur hoffen, dass jemand ein Auge zudrückt.
In dem hier genannten Fall halte ich das aber für unwahrscheinlich, da es sich nicht nur um einen Tag wegen Wochenende oder so handelt, sondern gleich eine ganze Woche ...
Aber nur Nachfragen kann eine endgültige Antwort bringen...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen halten

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Sie dürfen parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B

Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen

Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen

Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107

Sie müssen an Hindernissen links vorbeifahren

Sie dürfen vor dem Zeichen nicht nach rechts abbiegen

Sie sind verpflichtet, nach links abzubiegen