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Carlten
30.01.2007, 16:13 Uhr
27km zu Schnell in der Probezeit
Polizei mit Laserblitzer haben mich erwischt 27Km zu scnell innerorts.
MPU musste ich Schon mal machen wegen Fahrerflucht, bestanden (2005)
Die Nachschulung daraufhin auch. (2005)
Was kommt auf mich zu? Mein Führerschein
war schon mal weg ein Jahr wegen der Fahrerflucht. Hoffentlich nicht wieder.
Sagt mir bitte was Positives damit ich Mein Gewissen reinigen kann. Danke im voraus
Mehdi.k@hotmail.de
to
31.01.2007, 00:57 Uhr
zu: 27km zu Schnell in der Probezeit
»Sagt mir bitte was Positives damit ich Mein Gewissen reinigen kann.«
Lediglich um mit deinem Gewissen ins Reine zu kommen, wirst wohl du etwas an deinem Verkehrsverhalten ändern müssen.
Lass da die anderen mal getrost aussen vor, es ist nämlich ganz und gar dein Problem.
Aber ich möchte auch etwas Positives schreiben:
Sei froh, dass Du bislang noch niemanden zum Krüppel gefahren hast.
Lambo-Benni
31.01.2007, 09:20 Uhr
zu: 27km zu Schnell in der Probezeit
Carlten, wenn Du wüsstest was ich am Liebsten mit Unfallflüchtigen machen würde... aber darum geht es hier ja nicht.
Es geht um die Milderung verantwortungsloser 27km/h zu schnell - INNERORTS - für Dein Gewissen, damit es auch sicher wieder mal machst.
Also was Positives: Wenn Du Glück hast, nehmen sie Dir die Fahrerlaubnis komplett weg - vlt. wenn Du sie mal freundlich fragst - denn dann hast Du wahrscheinlich länger zu leben... nicht nur Du.
Sorry, aber für solches Verhalten habe ich kein Verständnis, die Regeln aber einen Sinn, gerade innerorts!
Blutorange
31.01.2007, 09:23 Uhr
zu: 27km zu Schnell in der Probezeit
Ich kann mich dem nur anschließen. Du hast Fahrerflucht begangen. Das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr. Und jetzt noch zu schnell unterwegs. Sorry, entweder du änderst dein Verhalten im Straßenverkehr, oder du lässt das lieber mit dem Autofahren.
Und nein, es ist nicht nur dein Problem, du machst es auch zum Problem für andere, wenn du andere Menschen gefährdest.
Lambo-Benni
31.01.2007, 09:24 Uhr
zu: 27km zu Schnell in der Probezeit
Nachtrag:
Wer die Arroganz besitzt, so etwas zu posten: "Sagt mir bitte was Positives damit ich Mein Gewissen reinigen kann." (Zitat Carlten), dem ist kaum noch zu helfen. Ich würde mich schämen, mein Fahrzeug und mich selbst so wenig im Griff zu haben. Aber so einen Satz zu formulieren, dass ist unter jeglicher Würde!
Ciao
Benni
MuE
31.01.2007, 17:24 Uhr
@Benni bzgl Fahrerflucht
Mit PKW geb ich dir Recht. Bin auch so voll und ganz deiner Meinung. Allerdings muss man Fahrerflucht etwas genauer definieren.
Denn es passiert schnell mal, dass man mit Transporter / LKW in engen Gassen einem anderen Fahrzeug den Spiegel umklappt / beschädigt. Wenn man es im Führerhaus nicht mitbekommt ist es ebenfalls Fahrerflucht, für einen eigentlich "geringen" Blech/Glasschaden. (sicherlich bei elektr. und beheizbaren etwas höher, aber ihr wisst wie ichs meine... hoffe ich)
Bei Fahrerflucht mit Personenschaden ist es schon wieder anders.
Carlten
31.01.2007, 19:55 Uhr
zu: 27km zu Schnell in der Probezeit
Also nummer eins Keiner von euch hatt Überhaupt eine Ahnung, was bei der Fahrerflucht passierte, aber urteilen das könnt ihr
Das Zweite, jeder von euch ist schon mal schneller als erlaubt gefahren!
Derjenige der hierzu was sagen möchte, der soll doch erst mal sich gedanken drüber machen, ob er Mutter Teresa ist oder ein Heiliger. Danach könnt ihr was dazu sagen.
Die Leuten die mir eine korekkte und auch freundliche Antwort zu meinen Fragen geben, denen Danke ich.
Die anderen können mir den Bukel runter rutschen.
carhol
31.01.2007, 20:09 Uhr
zu: 27km zu Schnell in der Probezeit
bist du noch in der probezeit ?
holger
Carlten
31.01.2007, 21:28 Uhr
zu: 27km zu Schnell in der Probezeit
Ja bin ich !
carhol
31.01.2007, 22:15 Uhr
zu: 27km zu Schnell in der Probezeit
dann wird zusätzlich zur strafe noch ein neues, diesmal unter erschwerten bedingungen (weil die erste mpu war ja dann falsch) fahreignungsgutachten fällig. bei nicht bestehen= karte weg.
zu deiner unfallflucht sei nur gesagt: dafür bist du schon bestraft worden (war also auch eine, ohne wenn und aber).
hast aber anscheinend noch nicht eingesehen, dass es unterste menschliche schublade ist, was kaputt zu machen und dann zu verduften.
vielleicht kommt dein gewissen wieder ins reine, wenn du dir klar machst, dass DU für das LEBEN, die GESUNDHEIT und das EIGENTUM anderer verantwortlich bist.
solltest du diese einstellung nicht dem gutachter rüber bringen, sehe ich schwarz für deine weitere eignung zum führen eines kfz.
das nur so am rande
holger
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?
Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich
Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn
Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004 / 3 Fehlerpunkte
Was gilt nach diesem Verkehrszeichen?
Auf spielende Kinder achten
Höchstens mit Schrittgeschwindigkeit fahren
Parken ist während des Einkaufens überall erlaubt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B / 3 Fehlerpunkte
Warum ist hier ein großer Seitenabstand erforderlich?
Weil Sie sonst auf Wasserlachen zu spät reagieren können
Weil sonst Spritzwasser die Sicht erschwert
Weil der Anhalteweg länger als auf trockener Straße ist
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