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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jakara
18.01.2007, 22:39 Uhr

Thai-Fuehrerschein

Guten Tag,
ich bin Thai und habe einen Fuehrerschein in Thailand gemacht und lebe seit 6 Monaten in Deutschland. Kann mein Fuehrerschein von dort hier anerkannt werden?
Mit viele freundlichen Gruessen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
18.01.2007, 23:03 Uhr

zu: Thai-Fuehrerschein

nein, er wird nicht anerkannt.
um einen deutschen führerschein zu erhalten, ist zwingend eine theoretische und praktische prüfung erforderlich.
da du schon seit 6 monaten in deutschland bist, darfst du hier auch nicht mehr mit deinem thai führerschein fahren.
machst du es trotzdem, wirst du nach § 21 stvg bestraft weil es fahren ohne fahrerlaubnis ist.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Was verlängert den Bremsweg?

Fahren auf Gefällstrecken

Mitführen eines ungebremsten Anhängers

Nasse oder glatte Fahrbahnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106

Vorausgegangene Streckenverbote

Ein Zonenhaltverbot

Eine Vorfahrtstraße