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10.01.2007, 22:04 Uhr

Unfall in der Probezeit

Hallo,
hatte ende Oktober einen Unfall. Ich wollte nach links auf die Vorfahrtsstraße einbiegen und habe dabei meinem Bekannten auf seinem Motorrad die Vorfahrt geschnitten. Er kam von links. Er hat mich an der Motorhaube gestreift und sein Motorrad ist Schrott. Ihm ist nix passiert. Da die Straße links eine Kurve macht, ist sie nur durch einen Spiegel einzusehen, der beschissen Eingestellt WAR und ich meinen Bekannten auf dem Motorrad net gesehen hab. Mittlerweile ist der Spiegel richtig eingestellt.
Ich hab 3 Tage nach dem Unfall Post bekommen ob ich es war und blabla.
Mein Bekannter hat gesagt, dass er keine Anzeige erstatten will und war auch nicht beim Arzt.

Womit kann ich rechnen?

Vielen Dank im voraus!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ursprung_aller_dreistigkeit
10.01.2007, 22:49 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit

nur zum besseren verständnis: woher kommt die post, wenn keiner eine anzeige erstattet hat?

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10.01.2007, 23:43 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit

die post kam von der polizei, die haben ja den unfall aufgenommen. es ging hat nur darum, ob ich das war oder nicht.

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22.01.2007, 14:11 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit

heute kam post

60€ geldbuße, 20€ gebühr und 2,93€ auslagen.
kein fahrverbot aber 3 punkte

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24.01.2007, 22:56 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit

nein, bisher noch net verlängert

in welchem zeitraum kann ich mit dem brief rechnen?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B

Kinder könnten plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervorkommen

Vor Ihnen könnten Fußgänger auf die Fahrbahn treten

Fußgänger warten auf jeden Fall, bis Sie vorbeigefahren sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-109 / 3 Fehlerpunkte

Sie befinden sich im Kreisverkehr. Was ist zu beachten?

Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-102 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen ist das Überholen immer verboten?

An unübersichtlichen Straßenstellen

Wenn Busse auf einer Busspur fahren

An Fußgängerüberwegen