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 tigragurl
07.01.2007, 22:15 Uhr
hab mich selber angezeigt
hab nen großes problem habe mich heute selber gemeldet da ich gestern ein kleinen zusammen stoß mit nen golf naja auf jeden fall bin ich 3 sec stehen geblieben habe gemerkt das er weiter gefahren ist dann bin ich auch weiter gefahren aber als ich im rück spiegel sah, sah ich die rück leuchten zum rückwärts fahren als ich um drehte und zurück fuhr war der golf weg nun mein problem als ich zur polizei wollte war sie zu heute morgen bin ich dann hin gefahren und habe mich gemeldet und gesagt fals was ist ich bezahle alles !!! dan schnautz der mich an von ich hätt ja anrufen können und wen die der mich anzeigt bekomme ich ein verfahren wegen fahrer flucht als ich fertig war bin ich den heulend raus gelaufen ich mein das wollte ich doch nicht wollte mich doch nur melden fals ein schaden entstanden das ich den dann bezahle und ich mein sie ist ja auch weg gefahren und wir haben uns ja in der mitte getroffen also haben wir beide schuld !!!! ich bin noch in der probezeit was ist den nun wen sie mich wircklich angezeigt hat und wen ich dann den schaden bezahle und sie die anzeige dann nicht zurück nimmt ????!!!????? bitte um dringenden rat
vielen dank
tigragurl

 vip3
07.01.2007, 23:18 Uhr
zu: hab mich selber angezeigt
hmm, wenn ein verfahren auf dich zukommen sollte, dann musst du angeben, dass der kläger keine anstalten gemacht hat anzuhalten, ergo du ihm also nicht deine adresse geben konntest. da du anscheinend auch nicht der alleinige verursacher bist, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein verfahren drastisch, bzw mit einem punkt enden würde.
mfg
 tigragurl
09.01.2007, 19:09 Uhr
zu: hab mich selber angezeigt
vielen dank fü eure mails habe trozdem total angst mein führerschein zu verliern bis jetzt noch nichts gehört von ´der polizei angst danke danke
tigragurl
 tigragurl
09.01.2007, 19:09 Uhr
zu: hab mich selber angezeigt
vielen dank fü eure mails habe trozdem total angst mein führerschein zu verliern bis jetzt noch nichts gehört von ´der polizei angst danke danke
tigragurl
 Andreas Wismann
10.01.2007, 06:46 Uhr
zu: hab mich selber angezeigt
»wenn ein verfahren auf dich zukommen sollte, dann musst du angeben, dass ...«
... und hier wieder der beliebte Hinweis, dass man dies nicht als Rechtsberatung einsortiert. Zwanglos plaudern kann man natürlich immer ;-)
»habe trozdem total angst mein führerschein zu verliern «
Deshalb der Rat, bei Angst um die Fahrerlaubnis besser einen Anwalt einzuschalten.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-006 / 3 Fehlerpunkte
Ein Radfahrer verhält sich falsch, indem er ohne abzusteigen die Fahrbahn auf einem Zebrastreifen überqueren will. Was ist richtig?
Weiterfahren, weil der Radfahrer warten muss
Nachgeben und den Radfahrer überqueren lassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-008 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus einer Reihe parkender Fahrzeuge in den fließenden Verkehr einfahren. Hinter Ihnen parkt ein Lastzug. Wie beurteilen Sie diese Situation?
Wegen der verdeckten Sicht können Sie herannahende Fahrzeuge erst recht spät sehen
Wegen der verdeckten Sicht können von hinten herannahende Fahrzeuge Ihr Fahrzeug erst spät sehen
Das Einfahren ist hier ungefährlich, weil Sie sich im Schutz des hinter Ihnen stehenden Lastzugs befinden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte
Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?
Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet
Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet
Wenn das rote Blinklicht erloschen ist
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