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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
04.01.2007, 12:48 Uhr

Tüv -> Eintragung

Hi,

Bisher hab ich es zwar einfach so gemacht, aber ich frage lieber nochmal nach. Ich war beim TÜV hab mir mein "Sonderlenkrad" abnehmen lassen. Soweit alles klar, hat auch prima geklappt, weil der "Prüfbericht" alt genug war.

Dann kriegt man ja diese blauen Zettel mit der man zur Zulassung muss und den Schein ändern lassen muss, reichts wenn man den blauen Wisch mitführt oder MUSS es eingetragen sein? Und was kostet der Spaß?

Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MuE
05.01.2007, 08:48 Uhr

zu: Tüv -> Eintragung

Ich weiß es zwar nicht genau aber ich denk mir mal logischer Weise, dass du den Wisch mitführen MUSST. Die Cops hierzulande machen vor allem bei solchen Sachen keinen Spaß, da ja deine Betriebserlaubnis fürs Auto ohne den Wisch offiziell erloschen ist.

Ob eine Eintragung notwendig ist oder wieviel sie kostet -> Amt anrufen/hingehn -> Fragen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
05.01.2007, 11:57 Uhr

zu: Tüv -> Eintragung

Wenn drauf steht: "Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist erst beim nächsten Befassen der Zulassungsstelle erforderlich"
dann musst du es nicht eintragen lassen, aber wie gesagt die Einzelabnahme immer mit dir führen im Auto.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin Waack
05.01.2007, 17:02 Uhr

zu: Tüv -> Eintragung

richtig, du kannst das auch für 11,90€ bei der Zulassungstelle in dein Fahrzeugschein eintragen lassen oder halt den Zettel vom TÜV immer mitführen.
Ich habe einen Schnellhefter im Handschuhfach wo alle ABEs und halt die Bescheinigungen vom TÜV drin sind.
Finde das völlig überteuert die 11,90€ fürs eintragen in den Fahrzeugschein, also mache ich es auch nicht und hab nur den Schein dabei.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie überholen wollen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B

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