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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Condor2k
02.01.2007, 13:10 Uhr

Anzeige wegen Fahrerflucht in der Probezeit

Hallo!

Ich war vorgestern auf einer Silvesterparty und bin mit dem Auto hingefahren, am nächsten Tag hab ich das Auto dann abgeholt und bin nach Hause gefahren.
30 Minuten später stand dann die Polizei vor der Tür...
Ich habe wohl beim Ausparken einen alten Laster/Transporter berührt, habe das aber selber nicht mitgekriegt (Hand aufs Herz, ich habe NICHTS mitgekriegt, Mzukke angehabt, also auch nichts gehört) und bin deshalb dann ganz normal nach Hause gefahren.
Die Polizeit hat nen Alkoholtest gemacht (0,00 pro Mille) und mir mitgeteilt dass gegen mich ein Strafverfahren wegen Fahrerflucht eingeleitet wird.
Bin dann danach sofort hingefahren, an dem Laster ist sogut wie kein Schaden, ein Metalteil ist MINIMAL verbogen, aber das sind die anderen sogar auch, ist nen richtig alter Laster, also Schaden sogut wie gar nicht vorhanden...
Nun zu meiner Frage:
Mit was muss ich rechnen? Bin in der Probezeit und habe meinen Führerschein seit 1,5 Wochen, also sogut wie gar keine Erfahrung mit solchen Sachen.
Hab den Link mit dem Gesetzes Auszug gelesen, werd daraus aber nicht so recht schlau...
Wie ist das mit Punkten, muss ich mit Führerscheinentzug oder Fahrverbot rechnen?
Wie wahrscheinlich ist eine Verurteilung, weil ich habe ja wirklich nichts mitgekriegt und daher ist das ja so wie ich das sehe nicht der Tatbestand der Fahrerflucht wenn der Richter mir das auch glauben sollte, oder?

greetz, Condor2k

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02.01.2007, 13:48 Uhr

zu: Anzeige wegen Fahrerflucht in der Probezeit

Also, da ich 18 bin wird das wohl mitm Jugenstrafrecht nichts mehr, oda?

Ich stehe definitiv als Fahrer fest udn habe das auch zugegeben dass ich da war, ich werd nicht anfangen mit rumlügen odaso  
An meinem Fahrzeug ist sogar ne kapitale Beule, aber das ist ja erstma sekundär, an seinem Fahrzeug ist wirklich sogut wie nichts, nie im leben sind das 250 euro schaden...
Die Höhe usw. stimmt alles, ich werde auch nicht sagen dass ich das nicht war, sondern werde sagen dass ich das durchaus gewesen sein kann es aber einfach nciht mitgekrieg thabe, weil genauso ist es auch...

greetz, Condor2k

PS: Bin nur halt shcon nervös, weil Strafverfahren usw. klingt alleine schon so böse   

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02.01.2007, 13:49 Uhr

zu: Anzeige wegen Fahrerflucht in der Probezeit

PS: Worst Case, also gehen wir doch mal davon aus das der Zeuge total glaubwürdig ist. Und ich gedenke ja auch nicht das abzustreiten odaso...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Muffin
02.01.2007, 14:43 Uhr

zu: Anzeige wegen Fahrerflucht in der Probezeit

Soweit ich weiss, gilt das Jugendstraftrecht mindestens bis 21 Jahre, in einigen Fällen sogar bis 28.
Also von daher ruhig Blut ;o)

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02.01.2007, 15:10 Uhr

zu: Anzeige wegen Fahrerflucht in der Probezeit

@Condor zu "nie im leben sind das 250 Euro schaden" Beim Auto können kleine Schaden richtig Geld kosten. Das teuerste bei kleinen Schäden sind die Kosten zum reparieren in Werkstatt.
Ich war mal vor einer zeit mit meinen Vater in Berlin. Da ging was am Zündschloss kaputt. Ich sag nur Ersatzteil 1 Euro rum. Rechnung zwischen 300 und 400 Euro. Muss dazu sagen Allerdings Mercedes Benz Vertragswerkstatt.

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02.01.2007, 15:23 Uhr

zu: Anzeige wegen Fahrerflucht in der Probezeit

Jugendstrafrecht muss aber über 18 nicht angewandt werden das Entscheidet der Richter. Auf jedenfall hast du kein recht nach Jugendstrafrecht verurteilt zu werden.
Was noch keiner gesagt hat Nachschulung und Verlängerung der Probezeit kommt auf dich zu.

Und wenn du kommst das deine Mukke zu laut war wirst kaum um die Fahrerflucht herumkommen. Weil man sollte das Radio nur so laut machen das man Verkehrsgesehen verfolgen kann zb. Sanka Blaulicht Polizei usw. Hupen eines anderen Fahrzeug.

Ist auf jedenfall gut das du die Strafe anerkennst und sagst du warst es weil dadurch kann die Strafe geringer werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
02.01.2007, 17:51 Uhr

zu: Anzeige wegen Fahrerflucht in der Probezeit

ich hoffe Du hast Fotos vom LKW gemacht. Nicht das Dir Altschäden auch noch zur Last gelegt werden. Hast Du einen Schaden am Fahrzeug ?
Hast Du 100 %ig den Schaden mit Deinem Fahrzeug verursacht ? Wenn Du einen Anzeige bekommst, auf jeden Fall einen Anwalt einschalten...

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02.01.2007, 18:04 Uhr

zu: Anzeige wegen Fahrerflucht in der Probezeit

Also, Direkt nach dem die Polizei hier war bin ich mit meinem Vater losgefahren und habe Fotos von dem LKW gemacht...
Die Polizei hat mir außerdem gesagt, dass der Typ behauptet hätte es wäre irgendwas an der achse, aber da kann ich rein logisch gar nicht drangekommen sein mti meinem Auto, also da sehe ich schon ein bisschen den Verusch das Auto auf meine Kosten auf Vordermann bringen zu lassen.
Ja, Anwalt wird auf jedenfall eingeschaltet, das ist klar.
Und ja, es ist wohl 100%ig klar, die Polizei meinte was vonwegen Lackspuren an dem Fahrzeug des geschädigten, die konnte ich zwar nicht finden.
Ich streite ja auch nciht den Unfall odaso ab, sondern ich hab es einfach nicht mitgekriegt, es ist gut möglich dass ich den angeditscht habe.
Das Problem ist, ich befürchte das soetwas jeder Richter zu hören kriegen wird, also dass man das nicht mitgekriegt hat...

greetz, Condor

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
02.01.2007, 18:56 Uhr

zu: Anzeige wegen Fahrerflucht in der Probezeit

Ich dachte das man bis 21 Jahren unter dem Jugendgericht steht.



mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
02.01.2007, 21:25 Uhr

zu: Anzeige wegen Fahrerflucht in der Probezeit

Wenn der LKW Fahrer tatsächlich zur Anzeige gebracht hat das er was an der Achse hat, würde ich Anzeige wegen Betrugs erstatten. Fakt ist, das man Dir nachweisen muß das Du den Schaden verursacht hast. Wenn Du keine Kratzspuren am Auto hast, dann bist Du auch nicht der Verursachér. Ein Anwalt kann Dir besser helfen. Der könnte es schaffen das das Verfahren gegen Dich eingestellt wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
02.01.2007, 21:56 Uhr

zu: Anzeige wegen Fahrerflucht in der Probezeit

lass das das gericht entscheiden. man wird sicher einiges strafmildernd berücksichtigen.
die laute musik ist aber kein strafbefreiungsgrund.
zum jugendstrafrecht: bis 18 ist es anzuwenden, bis 21 kann, wenn die geistige reife etc. noch nicht voll entwickelt ist. meist wird bei leuten die erst kurz nach dem 18ten die tat begangen haben jugendstrafrecht angewendet.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin Waack
02.01.2007, 22:18 Uhr

zu: Anzeige wegen Fahrerflucht in der Probezeit

@ Warnecke


Wieso muss er es nachweisen, Condor hat geschrieben das er bei der Befragung vom Polizeibeamten schon zugegeben hat.
Also ist es bewiesen das er es war.
Aber um ein Schaden an der Achse hinzubekommen muss man schon richtig raufrauchen.
Und sowas stellt ja dann auch noch ein Gutachter fest, also abwarten was per Post vom Anwalt des LKW Besitzers kommt.
Halt uns dann bitte auf dem laufenden.
Den Schaden können wir ja hier nicht beurteilen, aber gerade die Kratzer haben es in sich, lackieren ist sehr teuer!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ursprung_aller_dreistigkeit
03.01.2007, 09:17 Uhr

zu: Anzeige wegen Fahrerflucht

ich weiß garnicht, warum immer angenommen wird, dass einem ältere schäden, an anderen fahrzeugen auch zur last gelegt werden können? ein gutachter kann sehr gut zwischen frischem und alten kratzern bzw. dellen unterscheiden. alte schäden können dir auch ohne fotos nicht einfach so zur last gelegt werden.
zudem haben sich diese geschichten eh meist nach einem gutachten oder zwei gutachten erledigt und kommen nur in streitfällen wirklich vor gericht. wenn du die sache bereits voll anerkannt hast, was übrigens ein fehler war, hat sich das problem mit der schuldfrage und der bezahlerei von allein erledigt. die frage ist jetzt nur noch, was wirklich beschädigt wurde und daraus entstandenen kosten. eine verlängerung der probezeit wird wohl auch auf dich zukommen. alles in allem sehr unangenehm und wahrscheinlich auch ziemlich teuer für dich, aber du musst dich in keinem fall schon auf der anklagebank im gericht sehen.

wenn der transporter schon älteren baujahres ist, würde ich mir wegen der achsgeschichte überhaupt keine gedanken machen. dann hättest du schon seeeehr kräftig ausgeparkt haben müssen. ich denke mal, der besitzer des lkw´s möchte, wie du schon richtig sagtest, einfach noch ein wenig geld aus der geschichte schlagen. und da solltet ihr euch, samt anwalt, auf nichts einlassen...aber auch da würde ein gutachten schon ausreichen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
03.01.2007, 14:28 Uhr

@kahleberger

"Er will alle Rechte, die Erwachsene haben, dann soll er auch wie ein Erwachsener bestraft werden, hat er mal Schei..e gebaut."


es gibt auch erwachsene die wollen jüngere Frauen haben, wenn se schon erwachsen sind dann sollen sie auch welche in ihrem alter suchen ......... ! ---> des kann ich auch behaupten


im übrigen war man ne zeitlang volljährig erst mit 21 Jahren deshalb gibts noch die Reglung mit bis zu 21 Jahren unter dem Jugendgericht zu stehen. Man hat die volljährigkeit dann einfach auf 18 gestelt.

mfg demario


Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
03.01.2007, 14:51 Uhr

zu: Anzeige wegen Fahrerflucht in der Probezeit

hat man nicht "einfach" auf 18 umgestellt sondern sich dem ausland angepasst und, nicht zu vergessen, eine bundestagswahl zu gewinnen.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind ein einem Verkehrsstau und müssen warten; vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg. Wie verhalten Sie sich?

Aufschließen und auf dem Überweg warten, wenn keine Fußgänger zu sehen sind

Ãœberweg frei lassen

Aufschließen und auf dem Überweg warten, um den Stau zu verkürzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-009 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. Wie müssen sie sich im Regelfall verhalten?

Sie fahren einen weiten Bogen und biegen hintereinander ab

Sie biegen voreinander ab