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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Avanti
01.01.2007, 22:01 Uhr

Alten BF17-Schein behalten?

Hey,

besteht die Möglichkeit, den rosa Wisch, natürlich entwertet, als Erinnerungsstück zu behalten?
Hab gehört, dass das wohl nicht geht. Wenn dem so ist, wüsst ich gern warum?!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Autofahrer
01.01.2007, 22:06 Uhr

zu: Alten BF17-Schein behalten?

warum sollte das nicht gehen?
Zumindest steht auf meinem ein Datum drauf, bis wann der gültig ist und wenn diese zeit vorbei ist ist er einfahch nicht mehr gültig, so wie bei einer bankkarte...

aber ich kann mir nicht vorstellen dass man ihn zum amto zurückschicken muss oder so...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
02.01.2007, 00:06 Uhr

zu: Alten BF17-Schein behalten?

du musst ihn zurückgeben, kopier ihn dir doch einfach.
mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern matzeee
02.01.2007, 00:13 Uhr

zu: Alten BF17-Schein behalten?

Soweit ich weiß muss man diesen rosa Zettel bei dem jeweiligen Amt gegen den Kartenführerschein eintauschen.

Quelle zb.: http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2570,OID2727868
,00.html


Am einfachsten ist es wenn du bei deiner zuständingen Behörde anrufst und nachfragst ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
02.01.2007, 06:44 Uhr

zu: Alten BF17-Schein behalten?

Man kann den alten Schein behalten. Er bekommt einen Stempel "UNGÃœLTIG".

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
02.01.2007, 20:02 Uhr

zu: Alten BF17-Schein behalten?

schon mal dran gedacht das man stempelzeichen wieder wegbekommen kann?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern matzeee
02.01.2007, 23:43 Uhr

zu: Alten BF17-Schein behalten?

Und was wäre dann?

Der Schein ist eh nur bis zu dem aufgedrukten Datum + 3 Monate gültig.

Oder worauf willst du hinaus?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
03.01.2007, 15:34 Uhr

zu: Alten BF17-Schein behalten?

wenn er führerschein richtigen wegbekommt und dann kann der 3 monate schwarz in begleitung fahren, wenn er des stempelzeichen irgedndwie wegbekommt, sind nur 3 Monate aber trotzdem illegal, davon ahb ich schon gehört.

mfg demario



ps: deshalb darf er ih nicht behalten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern matzeee
03.01.2007, 17:23 Uhr

zu: Alten BF17-Schein behalten?

In diesen 3 Monaten dürfte er auch ohen Begleitung fahren.

Naja hast recht ist zwar unwahrscheinlich aber möglich.

Außer die Polizisten würden nachprüfen ob er im Moment eine Fahrerlaubnis hat oder nicht.

Wenn das aber rauskommt mit dem wegkratzen, wenn das überhaupt so sauber weg geht das es bei einer Kontrolle nicht auffällt, wird es bestimmt nicht angenehemr für den Fahrer =/

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pikay1985
03.01.2007, 18:40 Uhr

zu: Alten BF17-Schein behalten?

Ich bin mir ziemlich sicher, dass da nicht nur ein "ungültig"-Stempel draufkommt, sondern dass die Bescheinigung auch entweder gelocht wird, oder ne Ecke weggeklippt wird (wird m.E. genauso gemacht, wenn man nen alten rosa Lappen oder nen alten Reisepass nach Umtausch behalten will). Und dann nützt auch alles Radieren und Wegkratzen nichts...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Avanti
03.01.2007, 18:53 Uhr

zu: Alten BF17-Schein behalten?

Joa bin eig. auch davon ausgegangen, dass der gelocht wird. Hab aber schon von Freunden gehört, dass das nich so is und man den wie oben schon gesagt gegen den neuen eintauschen muss.

Versteh ich nich, aber werd noch mal nachfragen od. sagen, dass ich ihn verloren hab.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kritzel
03.01.2007, 19:09 Uhr

zu: Alten BF17-Schein behalten?

Bei Verlust wird die Behörde eine eidesstattliche Versicherung verlangen. Kostet 30,70 Euro.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-031-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-031-B

Ich darf vor dem blauen Lkw abbiegen

Ich muss den blauen Lkw vorbeilassen

Ich muss den roten Pkw vorbeilassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen geradeaus weiterfahren. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B

Bei einer ausreichenden Verkehrslücke nach rechts wechseln

Geschwindigkeit verringern, Abstand halten und gegebenenfalls anhalten

Beschleunigen und sich zwischen den Fahrzeugen hindurchschlängeln