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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
31.12.2006, 14:23 Uhr

Außnahmen? währendn Probezeit bei Unfall?

Hallo,

also was ich mich Frage ist folgendes, ich höre immer öfters das wenn man in der Probezeit ständig Teilschuld bekommt wenn man Rechts vor links Unfall hat und so, "im Prinzip hat man ja immer Schuld als Fahranfänger"
Was ich mal wissen wollt wo gibt es Fälle wo man keine Teilschuld bekommt , also wo man wirklich einem im Recht steht falls Unfall passiert?

mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 00peugeot00
01.01.2007, 12:29 Uhr

zu: Außnahmen? währendn Probezeit bei Unfall?

wird die probezeit eigentlich verlängert, wenn man in der probezeit nen unfall baut? schon, oder? um wie viele jahre?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MuE
01.01.2007, 12:44 Uhr

zu: Außnahmen? währendn Probezeit bei Unfall?

wenn du schuld bist bekommst ja noch punkte etc. ergo auf 4 jahre + seminar

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.01.2007, 18:06 Uhr

zu: Außnahmen? währendn Probezeit bei Unfall?

nicht unbedingt... kommt ganz auf den Verstoß an. Bei einem durch Vorfahrtsverletzung verursachtem Unfall beispielsweise wird die Probezeit verlängert.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127 / 3 Fehlerpunkte

Darf hier schneller als 60 km/h gefahren werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127

Ja, wenn die Fahrbahn trocken ist

Ja, wenn die Fahrbahn nass ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-109-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-109-B

Ich fahre zuerst

Ich muss den gelben Pkw durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-102 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann beim Fahren eine vermeidbare Lärmbelästigung entstehen?

Durch schadhafte Schalldämpfer

Durch Fahren mit niedriger Drehzahl

Durch unnötig starkes Beschleunigen