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marxon
28.12.2006, 13:30 Uhr
Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses?
Hay!
Habe vor gut 1 1/2 Jahren mal einen Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" bei den Johannitern besucht, für meinen Rollerführerschein. Mache jetzt Auto (begleitetes Fahren) und wollte mal fragen, ob ich den noch einmal machen muss oder ob der noch gültig ist? Wenn ja, muss ich mir nochmal eine Bestätigung bei den Johannitern abholen oder ist das in meiner Akte vom Verkehrsamt abgespeichert?
MfG
marxon
vespa-fan
29.12.2006, 22:30 Uhr
zu: Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses?
Soweit ich weiß sind die LSM (lebensrettenden Sofortmaßnahmen) auch 2 Jahre gültig.
Mit 100% Gewissheit kann ich dir das aber nicht sagen.
Aber ein Freund von mir hat vor kurzem auch mit seinem Autoschein (BF 17) angefangen und musste keinen neuen Kurs besuchen, da er vor gut einem Jahr den T-schein erworben hat (und die LSM absolvieren musste)
Und selbst wenn dein Kurs nun ungültig/abgelaufen (sprich älter als 2 Jahre) ist, müsstest du einen neuen machen. Sonst wäre diese Regelung mit den 2 jahren auch unnütz.
Achja, und wenn du schon mitten in deiner 'Ausbildung' bist, ... dann frag doch mal deinen Fahrlehrer. Aber bei mir war das so, dass ich die LSM, noch bevor die eigentliche Ausbildung begonnen hat, meinem Fahrlehrer geben musste, damit das alles bestätigt wird (auch BF 17) ...
Hoffe meine Antwort ist so verständlich ;)
carhol
29.12.2006, 22:48 Uhr
zu: Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses?
bin dafür die suchfunktion abzuschalten.
lsm sind ein leben lang gültig.
holger
vespa-fan
29.12.2006, 22:51 Uhr
zu: Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses?
>>lsm sind ein leben lang gültig.<<
ach quatsch ...
bs01
30.12.2006, 05:28 Uhr
zu: Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses?
Kopfschüttel......
Lieber Vespa-Fan, ich bitte dich inständig den Beweis für deine Aussage/Meinung anzutreten und zwar in Form eines entsprechenden Gesetzes- bzw. Verordnungstextes!!!
Viel Spass beim Suchen und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Gruß
bs01
NFS89
30.12.2006, 09:46 Uhr
zu: Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses?
Es kann nicht schaden so einen Kurs noch einmal zu machen. Wenn man ehrlich ist, sollte man nach 2 Jahren schon nochmal sehen, wie genau man Menschenleben rettet.
Ich hatte vor dem Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen einen Schulsani-Kurs in der Schule gemacht und es war erschreckend, wie viel ich vergessen hatte!
retter
30.12.2006, 16:24 Uhr
zu: Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses?
NFS89
Da mus ich dir rechtgeben. Es solte pflicht werden regelmäsig alle 2 jahre den EH schein zu machen. Dann würden auch nicht so viel leute sterben am unfallort und sonst wo.
vespa-fan
30.12.2006, 17:46 Uhr
zu: Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses?
>>Lieber Vespa-Fan, ich bitte dich inständig den Beweis für deine Aussage/Meinung anzutreten und zwar in Form eines entsprechenden Gesetzes- bzw. Verordnungstextes!!!<<
Okay, hab mich geirrt ... !
Aber irgendwo hab ich wohl das mit den 2 Jahren aufgeschnappt ... (Sehtest?) ...
Naja, aber sinnvoller wäre eine 2-Jahres Regelung trotzdem ... ! :)
bs01
30.12.2006, 18:18 Uhr
zu: Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses?
@vespa-fan:
Hier gebe ich dir in beiden Punkten recht.
1. Ein Sehtest gilt 2 Jahre
2. Sinnvoll wäre eine Regelung bezüglich einer zeitlichen Befristung der EH- bzw. LSM-Kurse.
Gruß
bs01
Aimee
30.12.2006, 18:36 Uhr
zu: Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses?
Es stimmt definitiv,
wenn man einen Erste-Hilfe-Kurs im Zuge eines Führerscheins gemacht hat, braucht man beim nächsten Führerschein keinene weiteren Erste-Hilfe-Kurs zu machen. Auch wenn das schon Jahre her ist. Ob das sinnvoll ist, bleibt dahin gestellt.
An alle die hier die 2-Jahresfrist zur Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse fordern. Ich habe noch gelernt, dass man sich in regelmäßigen Abständen selbst drum kümmern sollte.
Werde mich kommende Woche jetzt um einen Auffrischungskurs bemühen.
Aimee
Aimee
13.01.2007, 17:51 Uhr
zu: Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses?
Hab heute meinen Kurs aufgefrischt nach etlichen Jahren Führerschein. Ich fand es schon ein bisschen erschreckend, wie schnell man Handgriffe vergisst, die man doch nicht jeden Tag machen (muss).
Aimee
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte
Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?
Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit
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Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?
Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken
Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken
Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-118 / 3 Fehlerpunkte
Mit welchen Gefahren müssen Sie vor allem in ländlichen Gebieten rechnen?
Mit Fahrbahnverschmutzungen
Mit überbreiten landwirtschaftlichen Fahrzeugen
Mit langsamen landwirtschaftlichen Fahrzeugen
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