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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
20.12.2006, 14:30 Uhr

Die Zeit wurde angerechnet

Hallo,

keine Sorge, die Zeit wurde angerechnet. Das ist das übliche bürokratische Prozedere. Insgesamt darfst du 10 Monate nicht fahren, was bei diesem Alkohlwert auch üblich ist. 5 Monate sind rum, deshalb darf dir erst frühestens nach 5 weiteren der Führerschein wieder ausgehändigt werden.

Gruss

MrMurphy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern retter
22.12.2006, 13:34 Uhr

zu: Fragen zum Führerschein (entzug etc)

Wen Du deinen Lappen am 09.11.04 gemacht hast und dir das am 30.06.06 pasirt ist wars Du noch in der Probezeit. Und das komt dann auch noch dazu.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind ein einem Verkehrsstau und müssen warten; vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg. Wie verhalten Sie sich?

Aufschließen und auf dem Überweg warten, wenn keine Fußgänger zu sehen sind

Aufschließen und auf dem Überweg warten, um den Stau zu verkürzen

Ãœberweg frei lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-102 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen ist das Überholen immer verboten?

An unübersichtlichen Straßenstellen

Wenn Busse auf einer Busspur fahren

An Fußgängerüberwegen