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Crashkid
18.12.2006, 11:53 Uhr
Beamtenbeleidigung?!?
Hey,
wir waren am Samstag Abend in Hamburg unterwegs. Als wir an einer Polizeidstreife vorbeifuhren hatte unser Fahrer die witzige Idee zu hupen und freundlich zu winken. Die Polizisten haben uns dann natürlich sofortangehalten, der Fahrer musste aussteigen und sollte 10 Euro bezahlen, weil das Hupen innerhalb geschlossener Ortschaften verboten sei.
Soweit ja kein Problem. Der Fahrer also ausgestiegen und wollte bezahlen, hatte allerdings nur einen 20 Euroschein dabei. Der Polizist meinte er sei ja keine Bank, also ist der Fahrer langsam zurück zum Auto. Ich dachte er will einen von uns fragen ob wir 10 Euro klein haben, aber was macht er? Er haut nochmal auf die Hupe, geht zu den Beamten zurück, drückt ihnen den 20er in die Hand und sagt "Stimmt so!". *G*
Jetzt hat er ne Anzeige wegen Beamtenbeleidigung am Hals. Könnt ihr mir sagen was ihn erwartet? Er ist noch 2 Monate in der Probezeit.
carhol
18.12.2006, 11:56 Uhr
zu: Beamtenbeleidigung?!?
da wirst du den richter befragen müssen wie er das verhalten bewertet. wird aber bestimmt nicht billig werden.
holger
MrMurphy
18.12.2006, 11:59 Uhr
zu: Beamtenbeleidigung?!?
Hallo,
das ist eine eher nicht so schwerwiegende Beleidigung und wird in der Regel mit 300,00 bis 500,00 Euro erledigt.
Gruss
MrMurphy
Michael (Wien)
18.12.2006, 12:03 Uhr
zu: Beamtenbeleidigung?!?
Wieso ist das überhaupt eine Beleidigung?
Georg_g
18.12.2006, 12:16 Uhr
zu: Beamtenbeleidigung?!?
Den Witz mit dem zweimaligen Hupen habe ich vor etwa 10 Jahren zum ersten Mal gehört (natürlich mit DM-Beträgen). Im Prinzip ist das sogar witzig, aber dann eben doch nicht, wenn es in einem Fake-Beitrag als vermeintlich wahre Begebenheit verkauft werden soll.
Andererseits sind die Reaktionen dann doch wieder lustig, z.B. jene von Mr Murphy, der hier eine Geldstrafe von 500,-- für möglich hält. *g*
Lambo-Benni
18.12.2006, 13:29 Uhr
zu: Beamtenbeleidigung?!?
Wenn die Story wahr ist, hast Du zwar einen lustigen Freund/ Fahrer, aber leider mit Hirnbrand.
Natürlich ist das Beamtenbeleidigung!
MrMurphy
18.12.2006, 13:52 Uhr
zu: Beamtenbeleidigung?!?
Hallo
"Andererseits sind die Reaktionen dann doch wieder lustig, z.B. jene von Mr Murphy, der hier eine Geldstrafe von 500,-- für möglich hält. *g* "
Na, dann führ dir doch mal folgende Seiten zu Gemüte:
http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht
/Straftaten/aa02.htm
oder
http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/beleidig
ung.php
Gruss
MrMurphy
Georg_g
18.12.2006, 14:04 Uhr
zu: Beamtenbeleidigung?!?
Sag mal, Mr. Murphy, kennst du eigentlich "Murphy's law"? Diese Gesetz besagt (frei nach Georg_g), dass in Mr. Murphys Beiträgen alles schiefgeht, was schiefgehen kann (http://de.wikipedia.org/wiki/Murphys_Gesetz).
Was möchtest du mir denn mit deinen beiden Links mitteilen? Dass Beleidigung eine strafbare Handlung ist, die eine Geldstrafe nach sich ziehen kann? Danke, das wusste ich schon vorher.
Da Ironie von manchen Leuten offenbar nicht verstanden wird, drücke ich mich etwas verständlicher aus:
Ausgangsbeitrag ist nur Fake. Nix wahr. Erfundene Geschichte, nix wirklich passiert. Witz uralt, ich schon vor 10 Jahren gehört. Also nix 500 Euro Geldstrafe. Klaro?
Und wenn die Geschichte wahr wäre, dann wäre das geschilderte Verhalten des Autofahrers noch lange keine Beleidigung.
Lambo-Benni
18.12.2006, 14:40 Uhr
zu: Beamtenbeleidigung?!?
"...dann wäre das geschilderte Verhalten des Autofahrers noch lange keine Beleidigung"
Aber sicher!
Crashkid
18.12.2006, 17:12 Uhr
zu: Beamtenbeleidigung?!?
Tja, leider ist die Geschichte wahr, mein Kumpel hatte den Witz wohl auch gehört.
Kann mir nun jemand wirklich sagen was ihr erwartet oder bleibt nur abwarten und Tee trinken?
tolu
18.12.2006, 18:41 Uhr
zu: Beamtenbeleidigung?!?
1. es gibt nur beleidigung, ob beamte oder nicht ist egal
2. ob das eine beleidigung war, muss der richter entscheiden. beleidigung= kränkung verletzung der ehre, die eine person in ihrerm wertgefühl als mensch herabsetzt. ich sehe da eher eine wh. der der owi
3. die strafe wird, falls es eine beleidigung, gering sein.
mit der probzeit sehe ich da kein zusammenhang. ausser man ist einfallsreich: z.b. sieht man im huben ein zeichen, dass der betroffene zum führen eines kfz ungeeignet ist. aber wohl eher theorie. also nur eine owi.
durbanZA
18.12.2006, 19:28 Uhr
zu: Beamtenbeleidigung?!?
Och, der Schnack ist doch alt.
Und Beamtenbeleidigung ist ein Mythos, den es nicht gibt.
Klaus35
18.12.2006, 20:39 Uhr
zu: Beamtenbeleidigung?!?
Am besten mal abwarten und Tee trinken. Man kann ja versuchen dem Richter glaubhaft zu machen dass man einfach nur gut gelaunt war und das ganze nur ein kleiner Spass gewesen sei...
Wahrscheinlich gibts für sowas nur ne kleine Geldstrafe oder Verwarnung.
Sag uns aber mal später bescheid wie es ausgegangen ist, würde mich auch interessieren...
MuE
18.12.2006, 20:46 Uhr
zu: Beamtenbeleidigung?!?
Das hier einem immer gleich unterstellt wird, es sei frei erfunden.... -augenverdreh-
Nicht jeder hat soviel Arsch in der Hose so etwas durchzuziehn... aber es gibt Menschen, die den haben... Auch wenn du (Georg) das schon vor 5000 Jahren gehört hättest...
Selbst wenn es Beamtenbeleidigung gäbe, wäre es schwer, einen Beamten zu beleidigen. Treu dem Motto: "Wie tief muss man sinken......" :)
MuE
19.12.2006, 20:40 Uhr
zu: Beamtenbeleidigung?!?
Naja... nur wenn die Kohle riechen, nehmen die doch nich nur 20 euros... Somal die Kassen in allen Bundesländern zum Jahresende für die Silvesterfeten noch bisschen aufgestockt werden müssen...
Beamte sind immer schnell angepisst oder beleidigt, aber kommen die einem so, muss mans hinnehmen. Wird man bockig, werden dies auch.
Rechtsstaat eben. Die ham Recht und du die Klappe zu halten, was ich jetz auch tu...
Dr.Hasenbein
19.12.2006, 21:12 Uhr
Alter Hut...
Schon komisch, dass diese Story in so gut wie jedem Autoforum auftaucht.
Nur hier merkwürdigerweise ohne Quellenangabe!!!!! Schlechter Scherz!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte
Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?
Ankündigung eines geschlossenen Verbandes
Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen
Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen müssen Sie blinken?
Vor dem Ausscheren zum Ãœberholen oder zum Vorbeifahren
Vor dem Wiedereinordnen nach dem Ãœberholen
Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-102-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus diesem Feldweg links abbiegen. Wer muss warten?
Das Kraftfahrzeug auf der Landstraße
Ich muss warten
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