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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Corsa-schleicher
14.12.2006, 14:04 Uhr

Verlängerte Probezeit, 2. A-Verstoß - und bei Mahnung?

Guten Tag,

Folgende Frage. Ein Aufbauseminar hab ich hinter mir (Rote Ampel).

Bin also in der verlängerten Probezeit.
Nun wurde ich vor kurzem wieder geblitzt, als ich über Rot bin.


Ich weiss, sau dumm und ich bin ja auch selbst dran schuld.

So weit ich weiss, bekomme ich jetzt irgendwann ein schreiben mit der freiwiligen Teilnahme an so einer psychologischen Beratung , die aber nur den Effekt hat ich bekomm 2 Punkte abgebaut (also wenn ich nicht dran teilnehm ist es auch egal?).

Jetzt aber zu meinen Fragen:

1. Was passiert wenn ich danach noch einmal, sagen wir wieder über Rot fahre? Also insgesamt das dritte mal sozusagen. Ist der Füherschein dann für 2 Jahre weg und ich muss ihn neu machen oder was passiert dann?

Ich weiss, sollte das vorkommen, hab ich es aus völliger dummheit wahrschienlich nicht verdient, aber bitte helft mir trotzdem.

2. Was passiert (war ein Firmenwagen), wenn die Firma mir das Schreiben mit dem Rotlichtverstoß in der verlängerten Probezeit nicht zuteilt und es dann eine Mahnung gibt?

Denn ich weiss, das einmal jemand mit einem Firmenwagen zu schnell war, nur 10km/h oder so. 15 Euro schreiben kam, er hat es aber nicht erhalten. Dann kam die Mahnung, die bekam er und sollte 35 euro oder so zahlen und bekam ein Punkt... . Sollten die uach meins chreiben verschlammen hätte das noch größere auswirkungen? Direkter entzug?

Bin für jede HIlfe dankbar.

3. Wo ist der Unterschied, wenn ich beim insgesamt 2. Rotlichtverstoß unter oder über 1 sek. war?. Außer mehr Punkte und höheres Bußgeld.

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14.12.2006, 14:39 Uhr

zu: Verlängerte Probezeit, 2. A-Verstoß - und bei Mahnung?

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=3063

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14.12.2006, 15:01 Uhr

zu: Verlängerte Probezeit, 2. A-Verstoß - und bei Mahnung?

Danke, dort steht ja schon jede Menge.

Aber dort ist noch nicht geklärt Wwas passiert wenn der bußgeldbescheid zur firma gesendet wurde, ich ihn aber nicht erhalten habe. Dann die frist zum zahlen abläuft und eine Mahnung oder sowas kommtW... kann dies dann schon sozusagen ein erneuter 3. verstoß sein und der FS wird entzogen?

Wie teuer ist eigentlich so eine MPU?

Und wenn dort immer etwas von Neuerteilung steht, was kostet das? Muss man den FS komplett neu machen?

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14.12.2006, 16:29 Uhr

zu: Verlängerte Probezeit, 2. A-Verstoß - und bei Mahnung?

Also...
die verkehrspsychologische Beratung ist -wie gesagt- freiwillig und tilgt zwei Punkte. Allerdings kann sich die Teilnahme rückwirkend positiv auf ein Fahreignungsgutachten auswirken, sollte das einmal benötigt werden :)
Die Frist zur Zahlung eines Gutachtens gilt ab dann, sobald Du einen rechtskröftigen Bußgeldbescheid erhalten hast.
Die Firma wird keinen Bußgeldbescheid bekommen, lediglich einen Anhörungsbogen. Du bist es aber, der als Fahrer ermittelt werden muß.

Sollten zwischen Entzug der Fahrerlaubnis und der Neuerteilung mehr als zwei Jahre vergangen sein, müsstest Du nochmal zur Fahrschule, sonst nicht.

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