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 Seepferd
12.12.2006, 13:44 Uhr
Verlängerung der Prüfungsnummer
Hallo! Meine Theorieprüfung habe ich Januar 2006 bestanden, sprich im Januar 2007 (10.1.) läuft meine Prüfungsnummer aus. Habe im April diesen Jahres meinen Sohn bekommen und hab erst reichlich spät wieder angefangen zu fahren. Kam zudem auch nicht mit meinem Fahrlehrer zurecht und hab nun einen neuen FL. Dieser macht jedoch hauptsächlich LKW und hat sehr wenig Zeit. Er kann auch erst wieder nächstes Jahr mit mir fahren. Meine Fahrschule sagte mir auf mein Anfragen, ich könne beim Strassenverkehrsamt einen Antrag auf Verlängerung stellen, man müßte aber einen guten Grund aufweisen, damit dieser stattgegeben würde. Wäre es denn ein trifftiger Grund, wenn ich meine Schwangerschaft als Auszeit angebe? Wäre echt blöd, wenn alles hinfällig würde, fehlen nur noch paar Stunden.
Danke im Voraus für Eure Antworten!

 Lambo-Benni
12.12.2006, 13:54 Uhr
zu: Verlängerung der Prüfungsnummer
Also, wenn das kein guter Grund ist, möchte ich nicht wissen, was die sonst hören wollen. Ich bin sicher, dass geht problemlos.
Glückwunsch zum Deinem Sohn.
 carhol
12.12.2006, 14:36 Uhr
zu: Verlängerung der Prüfungsnummer
da bin ich gar nicht sicher ob das ein guter grund ist.
schwangerschaft und geburt sind m.m. keine gründe, warum die theo verlängert werden müsste.
habe selber 2 mädels in der fs die gerade mutter geworden sind bzw kurz davor stehen, das geht bei denen auch.
genaues kann aber nur der sachbearbeiter beim sva sagen.
holger
 Seepferd
12.12.2006, 19:19 Uhr
zu: Verlängerung der Prüfungsnummer
Hi! Danke für Eure schnellen Antworten! Hat sich nu alles sowieso anders ergeben. Hat mich vorhin angerufen und will nun meine Pflichtstunden dieses Jahr noch mit mir abfahren. Sind noch die Nacht- und Autobahnfahrten.Irgendwie noch in seinen Terminkalender reinquetschen. Naja, ich hoffe echt, ich schaffe das noch alles.Drückt mir bloß die Daumen:-)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-102 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen ist das Überholen immer verboten?
An unübersichtlichen Straßenstellen
Wenn Busse auf einer Busspur fahren
An Fußgängerüberwegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte
Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?
Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird
Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-002 / 3 Fehlerpunkte
Ist es leichtsinnig, noch kurz vor der Kreuzung einen Lastzug zu überholen?
Nein, weil Lastzüge meist langsam fahren
Ja, weil der Lastzug die Sicht auf den Querverkehr verdeckt
Ja, weil der Lastzug die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen verdecken kann
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