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ClioJens
10.12.2006, 19:27 Uhr
Unfall mit 17
Hallo,
besitze beide FÃœhrerscheine mit 17.
Einmal L177 " Ausnahmegenehmigung Zu Hause - Arbeit ; Zu Hause Schule"
und
BF mit 17 ( Eltern eingetragen )
Habe auf dem Heimweg von meiner Arbeitstelle, genauer, beim Herunterfahren, dess BetriebsParkplatzes, einer Frau die Vorfahrt genommen und einen Crash verursacht. Polizei war Vor Ort.
Habe letzte Woche Schreiben mit 85€ Bußgeld und 3 Punkte bekommen.
Werde ich auch noch zum Aufbauseminar müssen ?
Wichtig: Ich habe alle Auflagen der L177 Ausnahmegenehmigung eingehalten! ALso fahren auf direktem Weg und so !!!!
MFG Jens
bs01
10.12.2006, 19:51 Uhr
zu: Unfall mit 17
Hallo Jens,
wenn alles so war wie du es beschreibst, dann mußt du selbstverständlich ein Aufbauseminar machen. Die gute Nachricht ist, du hast höchstwahrscheinlich mit keinen weiteren Konsequenzen zu rechnen - wende dich an deine Führerscheinstelle, die sind nämlich zuständig.
Gruß
bs01
ClioJens
10.12.2006, 19:54 Uhr
zu: Unfall mit 17
Wie keine Weiteren Konsequenzen ? Was sollte dennoch kommen, 3 Punklte, 85€ Bußgeld !
Aber ich habe doch bei der Fahrerlaubnis L177 KEINE Probezeit, also wieso sollte ich dann ein Aufbauseminar machen ?
MFG Jens
jules17
10.12.2006, 20:02 Uhr
zu: Unfall mit 17
selbstverständlich hast du Probezeit, 2 Jahre, die BF 17 zeit geht von der 2 Jahre Probezeit weg.
ClioJens
10.12.2006, 20:04 Uhr
zu: Unfall mit 17
ICH BIN ABER MIT !!!! L177 !!!!! gefahren nicht BF mit 17 !
jules17
10.12.2006, 20:06 Uhr
zu: Unfall mit 17
da hast du ebenso Probezeit...bei ersterteilung von A, A1, B hast du 2 jahre probezeit, egal wie
ClioJens
10.12.2006, 20:11 Uhr
zu: Unfall mit 17
Auch bei L177, da hat man nämlich keine Probezeit, aber durch das BF habe ich Probezeit, mhh dachte da könnte man vllt was rausholen, aber nun ja vergebens !
DANKE !
DaRealAd
10.12.2006, 20:37 Uhr
zu: Unfall mit 17
Die Probezeit gilt immer für alle FE-Klassen. Es ist also egal, von welcher Klasse du gerade im Moment der Verstoßes Gebrauch machst.
Hättest du den BF17 nicht, wärst du noch in in der Probezeit, das ist richtig.
Da du aber den BF17 hast, läuft auch deine Probezeit. Auch wenn du z.B. ein Fahrzeug der Klasse M (50er Roller) benutzt hättest, müsstest du zum Aufbauseminar.
deMario
10.12.2006, 21:23 Uhr
zu: Unfall mit 17
warum machen die eigentlich so ein scheiss aufbauseminar was eh nix bringt, wenn einer agressiver fahrer ist, jetzt nicht in diesem fall, dann is er agressiv und bleibts auch, ich find aufbauseminar voll unnötig, lieber dann 250 euro bußgeld aber net so ein scheiss , nur damit man irgendwie versucht mehr oder weniger geld abzuzocken. Selbste mein Fahrlerhere ist dieser Aufassung
mfg demario
to
10.12.2006, 22:17 Uhr
zu: Unfall mit 17
» nur damit man irgendwie versucht mehr oder weniger geld abzuzocken. Selbste mein Fahrlerhere ist dieser Aufassung«
Du hast mein vollstes Bedauern, dass du an einen solchen geraten bist.
deMario
10.12.2006, 22:53 Uhr
zu: Unfall mit 17
ich kenne keinen der nicht gesagt hat das aufbauseminar total unnötig ist. Alle sagen das und die fahren trotzdem wie vorher noch aggressiv.
matzeee
10.12.2006, 23:04 Uhr
zu: Unfall mit 17
Wenn man sich nicht ändern will, kann das auch kein Seminar ändern..
cosmopol
14.12.2006, 00:31 Uhr
zu: Unfall mit 17
Also zum Aufbauseminar, ich hab vor einem Jahr eins gemacht... . Ich fahre wie vorher, denke auch ich war dort zu "unrecht", aber denke es macht auch sinn für viele... man merkt echt, wie sau blöd einige sind (z.B: bei der "testfahrt" die man macht, nur mit dem kleinen Finger zu lenken in Kurven, finde ich mächtig unverantwortungslos)... .
Driv0r
14.12.2006, 13:48 Uhr
zu: Unfall mit 17
"... unverantwortungslos... . "
Lass dir das Wort mal auf der Zunge zergehen :-D
Lambo-Benni
14.12.2006, 13:56 Uhr
zu: Unfall mit 17
"... unverantwortungslos... . "
Wie so ein kleines Aufmerksamkeitsdefizit doch den Sinndes Beitrags komplett umkehren kann :D... oder ist das sogar gewollt?
Ich halte die Regelungen bezüglich des Aufbauseminars für korrekt.
cosmopol
14.12.2006, 14:07 Uhr
zu: Unfall mit 17
lol... ja, war spät. Soll natürlich nur "verantwortungslos" heißen ;) Sorry.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Parken verboten?
Vor Bordsteinabsenkungen
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter Ausschluss jeglicher Gefährdung der Fahrgäste vorbeifahren?
Alle Fahrzeuge, die
- entgegenkommen
- in gleicher Richtung fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-103 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei der Wahl Ihrer Geschwindigkeit berücksichtigen?
Fahrbahnzustand und Verkehrsverhältnisse
Persönliche Fähigkeiten
Sicht- und Wetterverhältnisse
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