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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aboshan
29.11.2006, 16:36 Uhr

Kleiner Park-Unfall

Beim Ausparken hab ich von nem anderen Wagen einen Teil des Scheinwerfers mitgenommen, genauer gesagt den Blinker. Hab dann die Polizei gerufen, und die haben halt die Adresse und Tel-Nr. des anderen Wagens mir gegeben, und gesagt "gebührenfrei verwarnt", ich muss also nichts zahlen.

was hat das jetzt zu bedeuten? was für konsequenzen hat die verwarnung? dass ich kein bußgeld und/oder punkte krieg is mir klar, aber wenn das jetzt theoretisch nochmal passiert. was is dann

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29.11.2006, 16:53 Uhr

zu: Kleiner Park-Unfall

Diese Verwarnung hat keine Konsequenzen. Die Polizisten haben dich mündlich ermahnt, ein "Du, Du, Du!" sozusagen. Nett von denen.
Ansonsten kommt es auf die Tatumstände an: Beulst Du einen andere leicht an, kann das noch im Verwarngeldbereich liegen (bis 35 Euro), fährst Du einem rückwärts rein, kann das dagegen auch einen A- Verstoß darstellen.

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29.11.2006, 16:54 Uhr

zu: Kleiner Park-Unfall

Hab vergessen zu sagen: Es war beim Rückwärts-Ausparken aus einer Parkbox, hab nach rechts rübergezogen und dort stand eben das auto auf der rechten straßenseite.

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29.11.2006, 17:21 Uhr

zu: Kleiner Park-Unfall

Die mündliche Verwarnung gibt dir nur die Sicherheit, dass wegen dem Verstoß sonst nichts mehr kommen kann, da du damit schon "bestraft" wurdest. Auch für zukünftige Verstöße hat das keine Folgen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-005-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-005-B

Beschleunigt weiterfahren, weil der Gegenverkehr warten muss

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen berücksichtigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002

Bei längerer Betätigung der Bremse kann die Bremswirkung nachlassen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-003 / 3 Fehlerpunkte

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