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Derek_Jeter
14.11.2006, 15:33 Uhr
Frage zum Bußgeldbescheid
Hallo Liebe Community,
Ich bin am 07.10.2006 außerhalb geschlossener Ortschaften mit 40 km/h (140km/h bei 100km/h erlaubt) geblitzt worden.
Habe heute mein Bescheid bekommen, und musste feststellen, dass die Angaben dort falsch sind.
Mir wird vorgeworfen 120km/h bei erlaubten 80km/h gefahren zu sein. Was in der relation Ja nicht der Wahrheit entspricht.
Kann Ich dagegen vorgehen? Ich meine irgendwie beweisen, dass dort 100km/h zugelassen sind, womit Ich nurnoch 20km/h zuschnell gefahren wäre. Was für mich nur ein Bußgeld zur folge haben würde.
Ich setzte noch ein paar Zusatzangaben bei, die euch vielleicht nützlich sind.
Ich bin NICHT mehr in der Probezeit.
Der Wagen war ein Firmenwagen, somit nicht auf mich zugelassen und Ich bin dadurch noch nicht identifiziert.
Ich bin über Jede Hilfe dankbar.
Mit freundlichem Gruß.
Nick
ursprung_aller_dreistigkeit
14.11.2006, 16:23 Uhr
zu: Frage zum Bußgeldbescheid
bei 20 km/h zuviel wirst du nur mit einem verwarngeld abgestraft.
ich glaube auch nicht, dass sich die leute auf deinen kuhhandel einlassen. wenn da 80 erlaubt sind, können nicht plötzlich 100 erlaubt sein. es sei denn es hat sich zwischenzeitlich was geändert, was in der bußgeldstelle noch nicht bekannt ist (aber das wird eher nicht der fall sein). an den 40 zuviel, wirst wohl aber nicht rütteln können.
die post ist in der firma angekommen und die wussten direkt das du gefahren bist? es ist durchaus möglich keine angaben zum fahrer zu machen.
Derek_Jeter
14.11.2006, 16:51 Uhr
zu: Frage zum Bußgeldbescheid
Ich würde dir da Ja in allem zustimmen, jedoch bin Ich mir 100%ig sicher, dass Ich 140 auf dem Tacho hatte.
D.h. die vom Amt angegebenen 120km/h die Ich angeblich gefahren sind, sind damit auch falsch!
Also müssen 100 erlaubt gewesen sein, (was auch mein beifahrer sagt) denn sonst wäre ich 60km/h zuschnell gewesen.
ursprung_aller_dreistigkeit
14.11.2006, 18:18 Uhr
zu: Frage zum Bußgeldbescheid
wirklich sicher bist dir aber nicht, ob dort 100 war?
na, wie dem auch sei, du kannst in widerspruch gehen, wenn du dich im recht wähnst. dafür darfst du aber vorher keinerlei geld an die bußgeldstelle zahlen, sonst bist du mit deiner strafe einverstanden.
der halter und du können natürlich auch jegliche aussage verweigern.
Derek_Jeter
14.11.2006, 18:28 Uhr
zu: Frage zum Bußgeldbescheid
Also...
Gerade nochmal mit meinem Beifahrer telefoniert. Er sagt das dort Definitiv 100km/h erlaub waren und Ich ca. 140km/h auf dem tacho stehen hatte.
Das Amt sagt wie schon bereits erwähnt:
80km/h erlaubt
120km/h drauf gehabt!
Kann Ich nicht irgendwie beweisen, dass dort 100 waren?
Somit wäre Ich Ja dann nur 120km/h gefahren...
ursprung_aller_dreistigkeit
14.11.2006, 19:11 Uhr
zu: Frage zum Bußgeldbescheid
beweisen... also normalerweise ist es so bei mobilen geschwindigkeitsmessungen, dass protkolliert werden muss, in welche richtung geblitzt wurde, wer die anwesenden polizisten sind, vorhandene geschwindigkeitsbegrenzungen etc.
also entweder haben die sich gründlich verhauen oder ihr habt eindeutig was falsches in erinnerung.
irgendwo auf dieser auswärtigen strecke muss es ja dann ein 80er-schild geben bzw. vielleicht auch eine aufhebung der begrenzten geschwindigkeit...wenn es keinerlei beschilderung gibt, dann lege einfach widerspruch ein. das ändert zwar nichts an der tatsache das du trotzdem zu schnell warst, aber die strafe lässt sich minimieren. falls schilder abmontiert oder durch bäume oder andere hindernisse verdeckt wurden, dann kann man dir keinen vorsatz draus schneidern.
durbanZA
14.11.2006, 20:33 Uhr
zu: Frage zum Bußgeldbescheid
Also alles in allem ist das ein heilbarer Fehler, solange das Meßprotokoll gültig ist. Sollte sich da also einfach jemand verschrieben haben, kann ohne weiteres ein neuer (richtiger) Bußgeldbescheid ausgestellt werden. Aber man muß die Behörden ja nicht darauf hinweisen. Wurdest Du gelasert (und daraufhin angehalten) oder per Radar geblitzt?
Wenn letzteres, könnte man wahrheitsgemäß in einen Widerspruch schreiben, an der Stelle seien 100 km/h erlaubt. Nicht mehr und nicht weniger. Entweder fällt dann der heilbare Fehler auf, dann hat man Pech gehabt, oder man hat das Glück mit einem Verwarngeld wegzukommen.
Beweisen, daß dort 100 erlaubt sind, ist ja nicht weiter schwierig. Allerdings bekommt nur ein Anwalt Akteneinsicht...
Derek_Jeter
14.11.2006, 21:09 Uhr
zu: Frage zum Bußgeldbescheid
Wie gesagt, waren eindeutig 100km/h erlaubt und Ich hatte eindeutig 140km/h auf dem Tacho. War ein Blitzkasten!
durbanZA
14.11.2006, 21:40 Uhr
zu: Frage zum Bußgeldbescheid
Also würde mir soetwas passieren, würde ich dann einfach ersteinmal dorthin schreiben, daß an dieser Stelle 100 km/h erlaubt sind. Wie schnell Du laut Tacho tatsächlich gefahren bist, daran muß ich mich ja nicht erinnern.
tolu
15.11.2006, 13:09 Uhr
zu: Frage zum Bußgeldbescheid
es wird sich ja feststellen lassen welche geschwindigkeit dort zum zeitpunkt des "fotos" angezeigt war.
Ps2spieler
15.11.2006, 16:58 Uhr
zu: Frage zum Bußgeldbescheid
Tacho geht ein wenig vor kann durchaus sein wenn du knapp 140 auf Tacho hast das nach den 3 % Toleranz Abzug das da 120 km/h gemessen wird. Vielleicht steht da seit kurzem ein 80er Schild und du bist da schon oft vorbei gefahren und weisst das 100 ist nicht richtig beachtet. Ich würde vor du meldest das da doch 100 ist zur Sicherheit nochmal vorbeifahren und genau die Schilder beachten. Bei uns gibt es zum Beispiel eine Strecke die ist im Winterhalbjahr(ab wann bis wann weiss ich nicht genau) mit 60 beschildert im Sommer ist da mit 100 beschildert. Wird vor und nach Winter jedes mal wieder umbeschildert. Genauso an Stellen wo oft zu Unfall gekommen ist wurde bei uns in nach hinein auf 80 Begrenzt.
Außerdem was ich persönlich als Schwachsinn finde werden bei uns Regelmäßig Stopschilder mit Vorfahrt gewähren Schilder ausgetauscht oder umgedreht. Die Fahrbahnmakierung bleibt. Da gibt es Halteline bei Vorfahrt gewähren. Bei Stopschilder gibt es gar keine Makierungen. Und das Schlimme dabei bei unübersichtlichen Stellen wo eine Standen wurden sie abgebaut und bei übersichtlichen Stellen aufgebaut.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf eine Ampel
Auf eine Zollstelle
Auf einen Bahnübergang mit rotem Blinklicht
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen dürfen Sie die Leitlinie überfahren?
Zum Ãœberholen
Um an einem Hindernis vorbeizufahren
In keinem Fall
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte
Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?
Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren
Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten
Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen
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