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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern daniel.f
10.11.2006, 21:22 Uhr

Mopedunfall mit 1,06 Promille - Probezeit

Hi,

bin mit meinem Moped (125er) mit einem LKW zusammengestoßen. Meinem Sozius mußte eine kleine Wunde genäht werden (Krankenhaus), mir war nichts passiert.

Der LKW hat mir die Vorfahrt an einer gleichrangigen Kreuzung genommen. An der Tankstelle habe ich vorher 4 Bier getrunken.

Als die Polizei kam habe ich 1,06 Promille geblasen. Der A1 Führerschein wurde mir gleich entzogen.

Probezeit wäre noch ca. 6 Monate gegangen.

- Macht es sinn den PKW Führerschein weiter zumachen, zumindest Theorieuntericht & -prüfung?

- Mit welchen Fahrverboten, Sperrfristen usw. ist zurechen

Bis auf einen Brief, bei dem ich die Tat nach §316 zugeben sollte, ist von der Polizei noch nichts gekommen.

Schonmal Danke im Vorraus für die Antworten.

MfG Daniel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ping
10.11.2006, 21:26 Uhr

zu: Mopedunfall mit 1,06 Promille - Probezeit

1,06 Promille? 1 Jahr Fahrverbot ist sicher und Führerschein Klasse B erst ab 21.

Wieso trinkt man auch 4 Bier an einer Tanke und fährt dann weiter... -.-

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
10.11.2006, 22:57 Uhr

zu: Mopedunfall mit 1,06 Promille - Probezeit

oh mann, wie dumm muss man sein grad wenn man Moped fahren muss, Alkohol zu trinken und 1,6 Promille!!!!
Ich hätte es ja verstanden wenn man Auto fährt das man bissl Alkohol trinkt, was heutzutage so gut wie alle machen, deshalb braucht mir keiner jetzt nach diesem Beitrag ein Vorwurf zu schreiben, ich bin mir sicher der ein oder andere aus diesem Forum ist unter Alkoholeinfluss schon gefahren auch wenn des nur 0,1 Promille waren.

Ich kann doch net mit nem zweirad unterwegs sein wenn ich schon net ne gescheite balance hab zu laufen unter Alkoholeinfluss. Man merkt es gar nicht das mein eine schwächere Balance hat nach Alkoholkonsum



mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
11.11.2006, 01:27 Uhr

zu: Mopedunfall mit 1,06 Promille - Probezeit

wie kommt denn Ping auf diese Prognose? Na ja, bin ehrlich gesagt jetzt etwas zu müde, ich melde mich morgen nochmal. Schönen Abend! Tolles Forum.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
11.11.2006, 15:34 Uhr

zu: Mopedunfall mit 1,06 Promille - Probezeit

So, jetzt bin ich wacher. Zuersteinmal: Ein Fahrverbot von einem Jahr gibt es nicht. Was Ping hier meint, ist ein Entzug der Fahrerlaubnis mit einer damit verbundenen Sperrfrist. Wie hoch die sein wird kann keiner, auch Ping nicht, hier einschätzen, vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.
Dennoch könnte man sich noch etwas genauer über die Sache unterhalten, wenn Du, Daniel, noch ein paar Details raushauen könntest: Was ist genau passiert (gleichrangige Kreuzung?), wurde Dir Blut abgenommen? Bist Du vorbelastet? Bist Du in der Probezeit?
Also vorweg kann man sagen, daß Du mit einem Entzug Deiner Fahrerlaubnis rechnen musst. Zwar befindest Du Dich noch unter der "magischen" 1,1- Grenze (bis jetzt), allerdings ist der Unfall als alkoholbedingte Ausfallerscheinung zu werden, was Dich in den Straftatsbestand führt (§ 316 StGB). Wie gesagt, soweit lässt sich zur Sperrfristdauert wenig sagen, ebenso wenig über die Höhe der Geldstrafe, obwohl die bei Ersttätern oft so zwischen 30 und 40 Tagessätzen liegt. Von einer Anzeige wegen Körperverletzung hat man anscheinend abgesehen.
Ein MPU ist hier immerhin unwahrscheinlich, solange Du in der Richtung noch nix vorliegen hast.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ping
11.11.2006, 17:26 Uhr

zu: Mopedunfall mit 1,06 Promille - Probezeit

Führerschein mit 21 (B) ist aber damit sicher.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
11.11.2006, 18:07 Uhr

zu: Mopedunfall mit 1,06 Promille - Probezeit

Quatsch, der Führerschein kann nach Ablauf der Sperrfrist (welche hier wohl bei 6-9 Monaten liegen dürfte) erworben werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern daniel.f
11.11.2006, 21:21 Uhr

zu: Mopedunfall mit 1,06 Promille - Probezeit

Danke für die schnellen Antworten,

- mir wurde Blut abgenommen
- ich bin in der Probezeit
- bin nicht vorbelastet
- es wurde keine Anzeige wegen Körperverletzung erhoben

Nochmal zum Unfallhergang:

Ich fuhr auf der Hauptstraße, in einem sehr großen Abstand vor mir fuhr ein Sattelschlepper.
An einer gering befahren Kreuzung (ziemlich groß) bog der Sattelschlepper rechts rein um zu wenden. Somit war er jetzt auf der Nebenstraße, ich fuhr auf die Kreuzung zu und der LKW fuhr eín wenig vor (stand ein paar cm auf der Hauptstraße). Daraufhin wurde ich langsamer und fuhr etwas mehr mittig. Als der LKW aber sofort stehen blieb, dachte ich mir, er hat mich gesehen und ich fuhr weiter. Kurz vor der Kreuzung fuhr der LKW allerdings doch zügich raus und stand komplett über beide Fahrbahnen. Dann machte ich eine Vollbremsung, visierte diese Schutzblanken vom Auflieger an und kurz vorm Aufprall fiel das Moped zum Glück nach links um bzw. rutschte weg (blockierendes Vorderrad). Dann lagen wir mit samt Moped komplett unter dem Auflieger, der immer noch ein Stück rollte, dann aber im letzten Moment stehen blieb.

Wir hatten also mindestens 1000 Schutzengel...

Die Polizei meinte Aufgrund der Aussage von meinem Sozius und der vermessenen Bremsspuren, dass der Unfall sehr wahrscheinlich auch ohne Alkoholeinfluss unvermeidlich gewesen wäre.

Schönen Abend noch, bye

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
12.11.2006, 02:35 Uhr

zu: Mopedunfall mit 1,06 Promille - Probezeit

Kennst du das Ergebnis der Blutprobe schon? Was du "geblasen" hast, ist für das Verfahren egal, es kommt drauf an, was du im Blut hattest. Eventuell steht das im Anhörungsbogen drin, oder du kannst es bei der Polizei erfragen (über Telefon erhältst du aber i.d.R. keine Auskunft)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-105-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

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Ich muss das Motorrad vorbeilassen

Ich darf vor dem Motorrad fahren

Ich darf vor dem blauen Pkw fahren

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Wie müssen Sie sich verhalten?

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Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren

Einfach durchfahren

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben

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Immer das kleinere Fahrzeug

Das Fahrzeug, auf dessen Seite die Baustelle ist

Das Fahrzeug auf der freien Fahrbahnhälfte