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Lukas171186
08.11.2006, 18:14 Uhr
Vorfahrt missachtet
Hallo, ich habe 12 Tage vordem Ende meiner Probezeit mit dem Zivildienstwagen einen Unfall gebaut. Ich habe an einer ganz unübersichtlichen Kreuzung einen Unfall gebaut, da ich die Vofahrt missachtet habe. Ich habe mich gemäß nach dem was man in der Fahrschule lernt mich in die Kreuzung reingetastet und "bumms" hat es gemacht. Gibt es eine Chance, dass ich nicht zum Aufbauseminar muss, wenn ich diesen Vorfall so schilder und nachweisen kann, dass der geschädigte nicht gerbremst bzw. aufweichen hätte können?
Gruß Lukas
MuE
08.11.2006, 19:17 Uhr
zu: Vorfahrt missachtet
Ohne RA sicherlich schwierig. Haste wenigstens Rechtsschutz?
ursprung_aller_dreistigkeit
08.11.2006, 19:21 Uhr
zu: Vorfahrt missachtet
auch wenn das tragisch ist, aber ich fürchte fast, da kommst net drumherum.
schwacher trost: es gibt auch leute die erwischts einen tag vor dem ablauf der probezeit.
durbanZA
08.11.2006, 21:30 Uhr
zu: Vorfahrt missachtet
Auch mit Anwalt wird das nichts, jedenfalls nicht mit dieser Begründung. Auch wenn Du Dich in die Kreuzung hineingetasstet hast, hast Du offensichtlich die Vorfahrt mißachtet. Ansonsten hätte es nicht "bumms" gemacht und das andere Fahrzeug ist bestimmt nicht aus dem nichts gekommen.
Dein anderes Argument war eine möglicherweise gegebene Ausweichmöglichkeit des Unfallgegners. Auch das wird nicht helfen, denn für den Tatbestand der Vorfahrtsmißachtung ist kein Unfall erforderlich. Auch, wenn er hätte ausweichen können würde es dabei bleiben, daß Du ihm die Vorfahrt genommen hast.
Lukas171186
09.11.2006, 11:09 Uhr
zu: Vorfahrt missachtet
Habe ich denn eine Chance um die Nachschulung herumzukommen, da die umstände ja ziemlich ärgerlich sind und ich keinesfalls fahrlässig reagiert habe, wenn ich zusaätzlich beweisen kann, dass ich 5 jahre unfallfrei gefahren bin (1jahr mofa, 2 jahre 50er :ich weiß das das nicht die probezeit verändert: und 1 jahr und 344 tage Auto) ??? oder ist das ausgeschossen, dass man da ein auge zudrückt????
carhol
09.11.2006, 11:11 Uhr
zu: Vorfahrt missachtet
tut mir leid. es wird kein auge zugedrückt. warum auch ?
holger
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-029-B / 3 Fehlerpunkte
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Auf nachfolgenden Verkehr achten
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte
Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?
Sie dürfen
- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen
- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen
- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können
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