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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sunny_88
04.11.2006, 21:03 Uhr

Führerscheinbeantragung

hallo!!!
hab mal so ne frage. ich hab meinen führerschein mit 17 gemacht. beim anmelden musste ich soweit schon alles mit abgeben eben auch des bild und so...
nach meiner prüfung hab ich ja nur den schrieb bekommen wo eben des mit dem begleiteten fahren drin steht und wer meine begleitperson ist und des ganze. nur wollte ich gern wissen ob ich den "richtigen" führerschein nochmal beantragen muss oder ob ich an meinem geburtstag einfach zum ordnungsamt gehen kann und mir meinen führerschein abholen kann?!?!
wäre über antworten dankbar...!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
04.11.2006, 22:50 Uhr

zu: Führerscheinbeantragung

kannst ihn einfach abholen.
je nachdem wie es bei euch geregelt ist, muss du noch etwas bezahlen, sva fragen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
05.11.2006, 13:08 Uhr

zu: Führerscheinbeantragung

Zu diesem Thema häät ich noch eine Frage. Wenn der Führerschein um eine Klasse erweitert wird, muss man dann Passbild und Unterschrift nochmal neu abgeben, oder nehmen die da die alten?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
05.11.2006, 16:25 Uhr

zu: Führerscheinbeantragung

Du musst ein neues Bild abgeben.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-010 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. In welchen Fällen müssen sie darauf verzichten, voreinander links abzubiegen?

Wenn der entgegenkommende Linksabbieger kurz vor der Kreuzungsmitte anhält

Wenn Markierungen auf der Fahrbahn es verbieten

Wenn Sie erkennen, dass der entgegenkommende Linksabbieger hinter Ihnen abbiegen will

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?

Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht

Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

Wenn ein Polizeibeamter "Halt" gebietet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen