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eth8505
02.11.2006, 20:37 Uhr
Kaputte Rückleuchte
Mir hat gestern abend jemand die farbige Abdeckung der Rückleuchte links geklaut. Die Lampen sind noch alle OK, nur halt nicht rot/gelb. Inwiefern ist das verboten bzw. was blüht mir wenn ich angehalten werde?
Weiß nicht ob das in dem Fall nen Unterschied macht, aber ich bin noch in der Probezeit.
to
02.11.2006, 22:07 Uhr
zu: Kaputte Rückleuchte
Bei welchem Auto kann man denn heutzutage noch die Streuscheibe von aussen abnehmen?
eth8505
02.11.2006, 23:11 Uhr
zu: Kaputte Rückleuchte
Nein war ich nocht nicht. (Polizei)
Nein hab ich auch noch nicht. (Versicherung)
Abnehmen kann man die heutzutage wahrscheinlich nirgends mehr. Aber bei nem Renault Twingo BJ 98 kann man das leider noch.
Zum Thema Polizei ... werde ich versuchen morgen zu schaffen, heute ging nicht. Zum Thema Versicherung ... wieso soll ich das denn melden?!? Gibts da von der HP auch was???
eth8505
02.11.2006, 23:39 Uhr
zu: Kaputte Rückleuchte
Soooo, ich hab das ganze grad der Versicherung gemeldet und Online bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Mal schauen was dabei rum kommt ...
Lizzard
03.11.2006, 00:06 Uhr
zu: Kaputte Rückleuchte
Die Versicherung wird dich auslachen. Sone Streuscheibe liegt im Bereich der Selbstbeteiligung (ich gehe ja schwer davon aus, dass die bei dir min. 150 € beträgt).
eth8505
03.11.2006, 00:58 Uhr
zu: Kaputte Rückleuchte
In der Police steht auf jeden Fall nirgends was von Selbstbeteiligung drin ...
carhol
03.11.2006, 10:04 Uhr
zu: Kaputte Rückleuchte
jede versicherung kannst du ohne sb abschliessen, musst nur die enorm hohen beiträge dann zahlen.
holger
Georg_g
03.11.2006, 11:38 Uhr
zu: Kaputte Rückleuchte
Selbst wenn hier eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung vorhanden sein sollte, kann man sich den Anruf bei der Versicherung sparen. In der Vollkasko gibt es (wie bei der Haftpflicht) einen Schadensfreiheitsrabatt, den man wegen der eher geringen Kosten für ein Rücklicht sicher nicht verlieren will.
Lizzard
03.11.2006, 15:29 Uhr
zu: Kaputte Rückleuchte
Georg hat alles erklärt, selbst wenn keine SB zu zahlen wäre, macht's kein Sinn...
>>>Wenn doch, poste deine Versicherung und wir wechseln alle SOFORT dahin!!! <<<
1. Ne, zu spät, Stichtag ist vorbei...
2. Keine Lust auf die hohe Prämie, ich bleib bei mein 150 €...
Lizzard
03.11.2006, 15:36 Uhr
zu: Kaputte Rückleuchte
Kommando zurück. Bis 30.11. bleibt noch Zeit
DaRealAd
03.11.2006, 15:51 Uhr
zu: Kaputte Rückleuchte
Diebstahl würde die Teilkasko zahlen (Natürlich nur nach einer Anzeige bei der Polizei). Da gibts keinen Schadensfreiheitsrabatt. Und dort gibt es auch Verträge ohne Selbstbeteiligung. Wenn du aber einen Vertrag mit SB hast oder nur eine Haftplichtversicherung, dann kannste dir die Meldung natürlich sparen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-001 / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie im Interesse der Umweltschonung achten?
Unnützes Hin- und Herfahren vermeiden
Längeres Laufenlassen des Motors im Stand vermeiden
Häufig mit hoher Drehzahl fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier richtig?
Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist
Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen
Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-108-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Der blaue Lkw darf zuerst abbiegen
Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen
Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen
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