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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern P.Litzka
19.10.2006, 15:36 Uhr

Fahrlehrer ist ein Betrüger? Fahrstundennachweis falsch...

Hallo, meine Freundin macht derzeit ihren Führerschein.

Sie musste leider wegen eines Umzugs die Fahrschule wechseln und hat einen entsprechenden Nachweis über die bisher geleisteten Fahrstunden erhalten.

Nun will sie erneut die Fahrschule wechseln, da der neue Fahrlehrer sich als äußerst unfreundlich und inkompetent erwiesen hat der Ihr zudem unnötig viele Fahrstunden aufbrummen will "Du brauchst noch mindestens 30 Stadtfahrten!" Obwohl sie in der alten Fahrschule auch schon Überlandfahrten gemacht hat und der alte Fahrlehrer überaus zufrieden mit ihr war.

Allerdings weigert sich der Fahrlehrer die bereits bei der alten Fahrschule gemachten Stunden zu bescheinigen obwohl er die Bescheinigung der alten Fahrschule vorliegen hat, behauptet er wüsste von nichts und hat unter die Bescheinigung der bei ihm gemachten Stunden sogar noch dreisterweise druntergeschrieben "Die Fahrschülerin behauptet schon mehr Stunden gemacht zu haben"

Wie kann man nun gegen dieses Fahrlehrer vorgehen, wie sieht es gesetzlich aus? Wo kann man Beschwerde einreichen?


Grüße,
Pascal

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
19.10.2006, 16:05 Uhr

zu: Fahrlehrer ist ein Betrüger? Fahrstundennachweis falsch...

Der neue Fahrlehrer kann nicht die Fahrstunden des alten Fahrlehrers bescheinigen, sondern nur jene, die auch bei ihm durchgeführt wurden.

Also soll deine Freundin die Ausbildungsbescheinigung von Fahrschule Nr. 1 zurückverlangen, lässt sich von Fahrschule Nr. 2 die dort absolvierten Fahrstunden bescheinigen (was sie sich sparen kann, wenn keine Sonderfahrten dabei waren, da der FL Nr. 2 wohl auch die Grundausbildung nicht für abgeschlossen hält) und geht dann damit zu Fahrschule Nr. 3.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern P.Litzka
19.10.2006, 19:34 Uhr

zu: Fahrlehrer ist ein Betrüger? Fahrstundennachweis falsch...

Das ist ja das Problem....er behauptet er hätte keine Unterlagen und will nichts rausrücken und stellt sie ganz im Gegenteil noch als Lügnerin dar. Sie hat auch dummerweise keine Kopie der Bescheinigung angefertig...:/

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern zink
20.10.2006, 18:48 Uhr

zu: Fahrlehrer ist ein Betrüger? Fahrstundennachweis falsch...

Hallo,

eine Idee wäre:
einen Anwalt beauftragen, vielleicht sagt der, dass eine Feststellungsklage sinnvoll wäre.

MfG,
zink

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern P.Litzka
21.10.2006, 17:14 Uhr

zu: Fahrlehrer ist ein Betrüger? Fahrstundennachweis falsch...

Es geht sich mir primär noch nichtmal um die Bescheinigung selbst, sondern viel eher darum ,dass ich irgendwo beschwerde über diesen Fahrlehrer einreichen möchte z.B. Verbraucherschutz, oder (falls es sowas gibt ) bei der "Berufsgenossenschaft der Fahrlehrer" weil das einfach nicht sein darf...meine freundin hat jetzt gewechselt, das mit den Fahrten war kein größeres Problem un ddie neue Fahrlehrerin sagte, es wären schon einge von dieser Fahrschule zu ihr rübergewechselt und das der Lehrer bekannt für seine Abzockerreien ist.

Die neue Lehrerin hat sogar auf die Grundgebühr vollkommen verzichtet...Glück gehabt.

Ich möchte nur erreichen, dass dieser Fahrlehrer von offizieller Stelle mal Anschiss bekommt, vielleicht wird er dann sein handeln nochmal überdenken...immerhin betrügt er hier größtenteils Leute ohne geregeltes einkommen, für die 10 Fahrstunden mal schnell ein Jahrestaschengeld bedeuten...ich finde das allein schon aus moralischer sicht verwerflich...

Also an wen kann ich mich wenden?

Danke für die Hilfe,

Pascal

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
23.10.2006, 23:53 Uhr

zu: Fahrlehrer ist ein Betrüger? Fahrstundennachweis falsch...

Die Beschwerdemöglichkeit hast Du bei der "oberen Verkehrsbehörde" des jeweiligen Bundeslandes. Also mal beim Landesverkehrsministerium nachfragen....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
24.10.2006, 00:18 Uhr

zu: Fahrlehrer ist ein Betrüger? Fahrstundennachweis falsch...

Und weswegen willst du dich nun beschweren ? Und welche Gründe willst Du anführen ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
24.10.2006, 11:31 Uhr

zu: Fahrlehrer ist ein Betrüger? Fahrstundennachweis falsch...

habt ihr ne Zeitung bei euch am Ort?

Einfach mal in der Lokalredaktion anrufen, kurz die Geschichte schildern und fragen, ob die das interessiert. Wenn was dran ist, dann WIRD die das interessieren. Wenn nicht, ist es wahrscheinlich auch nicht so dramatisch wie ihr das empfindet.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
24.10.2006, 20:23 Uhr

zu: Fahrlehrer ist ein Betrüger? Fahrstundennachweis falsch...

@ Peg
>>Wie sähe der Fall wohl aus, wenn die Lokalpresse an der Story Interesse zeigt... Ist sie verpflichtet den Wahrheitsgehalt zu überprüfen?<<

Selbstredend!
Stellt sich bei der Recherche raus, dass im Grunde nur Aussage gegen Aussage steht, gibt's auch keinen Artikel. Dann fiele das im weiteren Sinne unter die Rubriken "Nachbarschaftsstreit" und "ohne jegliches öffentliches Interesse". Ergäbe die Recherche hingegen, dass gegen den FL schon etliche Beschwerden beim Fahrlehrerverband vorlägen (nur um ein Beispiel aus der Luft zu greifen), wäre ein Bericht darüber (bei dem der FL natürlich ebenfalls zu Wort kommen muss) gerechtfertigt.

Ansonsten möchte ich mich Deinem Vorschlag anschließen:
>>Einfach ruhig Blut. Bescheinigung von Fahrschule A noch einmal erbitten und bei Fahrschule C fröhlich weiter.
Fahrschule B wird unter "gemachte Erfahrung" abgeheftet. <<

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
24.10.2006, 20:26 Uhr

zu: Fahrlehrer ist ein Betrüger? Fahrstundennachweis falsch...

@ talisman:
Nun übertreib mal nicht. Aufbewahrungspflicht nach §18(3) Fahrlehrergesetz sind 4 Jahre.

Gruß
bs01

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

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