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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern modux
17.10.2006, 20:22 Uhr

ausländisches hoheitszeichen am auto verboten ?

Hallo community,


bisjetzt war ich ein stiller mitleser eures forums aber es ist jetzt an der zeit meine erste frage an euch richten ;) ...

ist es tatsächlich verboten ein ausländisches hoheitszeichen ( zb. das von österreich oder ungarn ) als aufkleber unter dem kennzeichen eines autos anzubringen ?

ich meine damit die aufkleber, auf denen die internationale kennung eines landes zu erkennen ist.

grüßle,
modux

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.10.2006, 20:46 Uhr

zu: ausländisches hoheitszeichen am auto verboten ?

Ja, ist es. Soweit ich weiß, ist dieser Tatbestand aber nur mit einem Verwarngeld belegt. Ich such den nachher mal raus, wenn ich gerade dabei bin, und falls dem doch nicht so sein sollte, melde ich mich :)

Willkommen im Forum, bleibe dabei und ergänze unsere Gruppe :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.10.2006, 22:46 Uhr

zu: ausländisches hoheitszeichen am auto verboten ?

ist verboten (durban sucht den "preis") .
erlaubt ist aber alles, was nicht der vorgeschriebenen form (oval, weiss, schwarze schrift, bestimmt grösse)entspricht.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.10.2006, 23:46 Uhr

zu: ausländisches hoheitszeichen am auto verboten ?

so, gefunden, 10 Euro Verwarngeld
:)
Schönen Abend!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-005 / 3 Fehlerpunkte

Im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn hält ein Linienbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle. Wie verhalten Sie sich?

Geschwindigkeit beibehalten, da der Bus auf der anderen Fahrbahnseite hält

Nur dann mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, wenn Fahrgäste die Fahrbahn überqueren wollen

Auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig

Vorfahrt gewähren

Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich