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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
12.10.2006, 21:08 Uhr

Was passiert bei mehrmaligem Schwarzfahren?

Hallo, mich würde mal interessieren was eigentlich passiert wenn ich oft beim Schwarzfahren erwischt werde, sagen wir mal (übertrieben) 10 mal. Oder was ist den die höchststrafe?

mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern retter
12.10.2006, 21:16 Uhr

zu: Was passiert bei mehrmaligem Schwarzfahren?

So wie ich weis auf jeden fall eine sperre über mehrer Jahre. Ansonsten frag mal in der FL nach

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
12.10.2006, 21:17 Uhr

zu: Was passiert bei mehrmaligem Schwarzfahren?

Die gesetzliche Höchststrafe liegt bei 1 Jahr Freiheitsstrafe.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
12.10.2006, 21:21 Uhr

zu: Was passiert bei mehrmaligem Schwarzfahren?

zusätzlich
fe-sperre nach massgabe des richters und einzug des fahrzeuges.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.10.2006, 16:38 Uhr

zu: Was passiert bei mehrmaligem Schwarzfahren?

bei mehrmaligen Taten ist die Strafe natürlich anzupassen :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern El_Greco
14.10.2006, 13:04 Uhr

zu: Was passiert bei mehrmaligem Schwarzfahren?

wie wird denn einmaliges schwarzfahren bestraft??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
14.10.2006, 13:49 Uhr

zu: Was passiert bei mehrmaligem Schwarzfahren?

»Schon der Gedanke ... müsste bestraft werden, «

Ei - jei - jeieiei...

Na zum Glueck sind Gedanken noch frei.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
14.10.2006, 14:16 Uhr

zu: Was passiert bei mehrmaligem Schwarzfahren?

Kahleberger ich kann mir net vorstellen das du nicht schon mal schwarz gefahren bist, selbst wenn des nur ein Meter gewesen ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.10.2006, 16:20 Uhr

zu: Was passiert bei mehrmaligem Schwarzfahren?

@deMario, wieso nicht?
ich bin noch nie schwarz gefahren, jedenfalls nicht als Führer eines Kraftfahrzeugs, und ich denke, das wird bei der Mehrheit so sein.

@elgreco: Der angegebene Strafrahmen ist für eine Tat vorgesehen. Handelt es sich um die erste Auffälligkeit im Straßenverkehr oder sind ansonsten milderne Umstände anzunehmen, wird sich sie Strafe eher im unteren Bereich des Rahmens liegen. Bei mehreren Fahrten natürlich höher.

Bei wiederholtem Schwarzfahren darf man natürlich Sperrfrist und MPU- Androhung nicht vergessen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MarsTG
16.10.2006, 11:24 Uhr

zu: Was passiert bei mehrmaligem Schwarzfahren?

Ich hab zwar einen Führerschein, würde mich aber mal für folgenden Fall interessieren:
Es handelt sich dabei um einen Notfall/Notwehr. Sagen wir, man ist irgendwo in der Pampa spazieren und es passiert ein Unfall. Weit und breit kein Haus und kein Telefon (über mehrere Kilometer), man selbst hat kein Handy dabei. Wäre es in einem solchen Fall erlaubt, das bereit stehende Auto zu nehmen und Hilfe holen zu fahren? Muss ja nur bis zur nächsten Ortschaft sein, oder bis man unterwegs jemandem begegnet.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
16.10.2006, 20:35 Uhr

zu: Was passiert bei mehrmaligem Schwarzfahren?

In solch einem Fall greift § 34 StGB (einfach mal googlen)- der rechtfertigende Notstand, der es erlaubt, Vorschriften zu misachten, wenn dies zur Abwehr einer akuten Gefahr dringend geboten und einziges Mittel ist. Der Rahmen dazu wird von deutschen Gerichten allerdings seeehr eng gesehen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-003 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich, wenn ein Bus an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet ist?

Warten, wenn Fahrgäste behindert werden könnten

Beim Vorbeifahren durch ausreichenden Abstand eine Gefährdung von Fahrgästen ausschließen

Nur mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, nötigenfalls anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?

Wenn Sie

- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor dem Lichtzeichen

Ich kann nach dem Beobachten des Verkehrs bis zum Bahnübergang vorfahren

An der Haltlinie