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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lilifood
12.10.2006, 16:21 Uhr

Wenn 3 mal auffällig in der Probezeit ?!?!?

Bin in meiner Probezeit schon zwei mal Auffällig geworden (sprich Punkte bekommen) jetzt bin ich zum 3. mal geblitzt worden (weiß nicht genau wieviel ich zu schnell war) bin aber noch innerhalb der 2 Monats Frist wo ich mich zu einer freiwilligen Beratung anmelden kann, hat dieses 3. mal wo ich dann geblitzt worde eigentlich auswirkungen auf meine Probezeit ?? Bei der 2 Monats Frist (nach ersten mal auffällig werden) zum Aufbauseminar gibts doch auch keine Auswirkungen auf die Probezeit oder ??

Kann mir bitte jemand weiter helfen !!

Danke im Vorraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
12.10.2006, 17:26 Uhr

zu: Wenn 3 mal auffällig in der Probezeit ?!?!?

Solang die 2 Monats Frist für die vekehrspsychologische Beratung noch nicht abgelaufen UND du noch nicht an der Beratung teilgenommen hast, hat der dritte Verst0ß noch keine Folgen. Aber du solltest etwas vorsichter fahren, weil beim nächsten Verstoß danach bist du den Schein los ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern merlin
12.10.2006, 23:07 Uhr

zu: Wenn 3 mal auffällig in der Probezeit ?!?!?

Ich glaube ich habe eine schlechte Nachricht. Deine Probezeit beträgt schon nach dem ersten "Ding" 4 Jahre. Der Kurs hat damit nichts zu tun. Die Psychoberatung bringt den Abbau von 2 Punkten und eventuell Einsicht in die Notwendigkeit. Beim Zweiten mal gibt es eine Ermahnung und beim dritten wird der Führerschein eingezogen. Aber die Behörden arbeiten auch da sehr langsam...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lilifood
12.10.2006, 23:44 Uhr

zu: Wenn 3 mal auffällig in der Probezeit ?!?!?

@merlin

Das ist wohl war (meine Probezeit beträgt 4 Jahre von denen schon 3 rum sind) aber es geht mir um diese 2 Monats Frist für diese Psychoberatung in denen man z.B mit 21 Km/h zu schnell geblitzt werden kann und das trotzdem keine Auswirkungen auf den weiteren verlauf der Probezeit hat sprich: Der Führerschein wird NICHT entzogen weil das dritte Delikt ja in dieser besagten 2 Monats Frist passiert ist.

Ist das jetzt so oder nicht ????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lilifood
12.10.2006, 23:58 Uhr

zu: Wenn 3 mal auffällig in der Probezeit ?!?!?

ich noch mal........

das steht ja auch so bei euch im Bußgeldrechner

>Wichtiger Hinweis: Wenn der Verstoß zwar innerhalb der Probezeit, aber noch vor Beendigung der oben genannten 2-Monats-Frist begangen wurde, ergeben sich daraus keine Konsequenzen im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe.<

Bedeutet das jetzt ich muss mich noch nicht mal an solch einem Seminar angemeldet haben und mir passiert trotzdem nix weil das ja in dieser besagten 2 Monats Frist passiert ist ??

Hat da jemand Erfahrung mit ???

HELP

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern merlin
13.10.2006, 07:24 Uhr

zu: Wenn 3 mal auffällig in der Probezeit ?!?!?

Diese sogenannte "Schwellenfrist" liegt im Ermessensspielraum der Behörde .

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie warten an einer Ampel und wollen nach rechts abbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Sie müssen

- sich vergewissern, dass kein Verkehrsteilnehmer rechts neben Ihnen ist, der geradeaus weiter will

- sich ganz auf den Abbiegevorgang konzentrieren, weil Radfahrer ohnehin warten müssen

- nur im Spiegel beobachten, ob ein Radfahrer hinter Ihnen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-104-B / 3 Fehlerpunkte

Nach dem Linksabbiegen wollen Sie sofort rechts abbiegen. Wie ordnen Sie sich ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-104-B

Wie der

- rote Pkw

- blaue Pkw

- grüne Pkw