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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Speedy
08.10.2006, 18:48 Uhr

Wie lange dauerts?

Mein Freund wurde auf der BAB angehalten wegen zu schnellem fahren, wie lange kann es dauern, bis die sich melden wegen Bescheid und so?

Er fuhr, so weit ich weiss, bei erlaubten 100 km/h etwa 45 zuviel :o(

Manche sagen, wenn nach 6 Wochen nix kommt, Glück, die anderen sagen nach 12 Wochen

War am 19. August 2006

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
08.10.2006, 18:53 Uhr

zu: Wie lange dauerts?

3 Monate ist die Verjährungsfrist !
Aber die werden sich melden! Mach Dir mal keine Sorgen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Speedy
08.10.2006, 19:42 Uhr

zu: Wie lange dauerts?

Ich mach mir keine Sorgen ;o)

Wollt nur wissen, wie lang das gehen kann, BIS was kommt ;o)

Danke für deine antwort Warnecke

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein

An Straßenkreuzung und -einmündungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können