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Derek_Jeter
08.10.2006, 17:25 Uhr
Geblitz was nun?
Habe meinen Führerschein nun seid gut 5 Wochen. Probezeit ist Jedoch durch A1 verstrichen.
Habe in der Probezeit damals 3 Punkte für eine Unterbodenbeleuchtung bekommen.
Naja die werde Ich Ja nun behalten... :(
Auf mich kommen 3 weitere Punkte + 75€s zu.
Waren 100km/h erlaubt und Ich hatte 140km/h (ehr weniger) drauf!
Muss Ich mir gedanken machen, dass Ich die Fleppe abgeben muss?! Wegen 6 Punkten???
Wäre über jede Hilfreiche Antwort Dankbar!!!
Mfg.
Nick
matzeee
08.10.2006, 17:43 Uhr
zu: Geblitz was nun?
Also wegen der Geschwindigkeitsübershretung kriegst du ihn ja nicht abgezogen, und wegen 6 Punkten schon mal garnicht.. Soweit ich weiß kriegt man die Fahrerlaubnis erst ab 17-18 entzogen.
Derek_Jeter
08.10.2006, 18:06 Uhr
zu: Geblitz was nun?
Das ist Ja schonmal gut.
Meine 3 Punkte würden am 31.12.2006 verfallen. Das heist Ich würde diese Ja mitnehmen, wenn Ich die weiteren 3 Punkte bekomme. Kann man das irgendwie bis dahin hinauszögern?!
retter
08.10.2006, 21:36 Uhr
zu: Geblitz was nun?
Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 40 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 75 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht,
falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren.
Derek_Jeter
11.10.2006, 15:22 Uhr
zu: Geblitz was nun?
Meine 3 Punkte würden dieses Jahr am 31.12. verjähren, sprich an diesem Datum sind 2 Jahre um. Ist es irgendwie möglich das Verfahren bis zu diesem Datum hinauszuzögern? Sodass die 3 Punkte verfallen sind bevor Ich die neuen 3 Punkte auf mein "Konto" bekomme?!
Bin für Jeden Rat Dankbar,
Nick
durbanZA
11.10.2006, 17:39 Uhr
zu: Geblitz was nun?
Du müsstest die Rechtskraft des Bußgeldbescheides hinauszögern. Das sind natürlich gefährliche Spielchen, die ich kaum ohne Anwalt probieren würde...
Kam denn schon ein Anhörungsbogen?
carhol
11.10.2006, 17:58 Uhr
zu: Geblitz was nun?
verzögern nützt nichts. es zählt der tatzeitpunkt.
hat man vor 2 (?) jahren geändert um solche spielchen zu unterbinden.
holger
jules17
11.10.2006, 18:47 Uhr
zu: Geblitz was nun?
Bist du dir sicher, dass du aus der Probezeit raus bist? Denk dran, dass du 4 Jahre hast, aufgrund deiner Unterbodenbeleuchtung, wenn du also mit 16 A1 gemacht hast -> 2 Jahre Probezeit
->3 Punkte -> Probezeit auf 4 Jahre verlängert, ich nehme an, du bist jetzt um die 18, wegen Auto-Führerschein.
Derek_Jeter
12.10.2006, 17:25 Uhr
zu: Geblitz was nun?
Bin mir da ziemlich Sicher. Da Ich keinen bescheid zu einem Aufbauseminar bekommen habe oder sonstige Sachen. Mein Fahrlehrer hat auch nichts gesagt, da er meinte, dass das nicht schlimm ist in Verbindung mit einem Verwarnungsgeld. desweiteren gab es keine Probleme beim Beantragen des Führerscheins (B, A).
Und auch beim Abholen wurde mir gesagt, dass die Ja rum wäre.
Da das Auto ein Firmenauto war, kann man da nichts machen?!
Was passiert wenn mein dad sagt, er wüsse nicht wer gefahren ist?!
Danke schonmal!
durbanZA
12.10.2006, 17:49 Uhr
zu: Geblitz was nun?
Ist die Unterbodenbeleuchtung nicht tatsächlich ein B-Verstoß, jules?
holger, hast mich mal wieder eines besseren belehrt :) Ich dachte, bei der Frage der Punkteverjährung sei nach wie vor die Rechtskraft des Bußgeldbescheides relevant.
Erare humanum est
Durban :)
durbanZA
12.10.2006, 17:52 Uhr
zu: Geblitz was nun?
Ach so, ganz vergessen: Es bleibt natürlich, die Rechtskraft des Bußgeldbescheides zu verhindern. Ich wiederhole nochmal meine Frage: Kam ein Anhörungsbogen, Zeugenbefragungsbogen oder ähnliches?
Wenn Der Halter nicht angibt, wer gefahren ist, wird im näheren Umfeld dessen, besonders in der Familie weitergeforscht durch Zeugenbefragungen und Photoabgleiche.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen hier parken?
Motorräder
Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-116 / 3 Fehlerpunkte
Wie hoch muss die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs mindestens sein, wenn man diese Straße benutzen will?
61 km/h
51 km/h
81 km/h
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-107-B / 3 Fehlerpunkte
Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?
Das Motorrad
Ich selbst
Keiner
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