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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stenophan
01.10.2006, 12:20 Uhr

Frage

Hallo, ich habe vor einiger Zeit auf der Autobahn mit PKW und Wohnwagen überholt. Leider war Überholverbot.

Normalerweise gibt das ne Nachschulung. Habe ich ne Möglichkeit, da so rauszukommen, bzw. hab ich ne Chance, erst garnichts von der FSST zu hören?

MfG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thorsten
01.10.2006, 13:20 Uhr

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Hallo,

erstmal ???

Wurdest du von der Polizei angehalten?
Wurdest du gefilmt?
Hat dich jemand angezeigt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Frage

Bist Du noch in der Probezeit? Wenn nicht, gibt es keine Nachschulung.

Wurdest Du dabei ertappt? Wo kein Kläger, da kein Richter.

Verstehe ich das richtig? Du bist auf der Autobahn mit dem PKW gefahren, an dem ein Wohnwagen dranhing und hast dabei überholt?!
Wie schnell warst Du denn dann? Schneller als erlaubt?

http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_3.php

Wenn ja, und man hat Dich geblitzt, mußt Du für zwei Delikte gerade stehen.

Noch eine Frage an die Anderen:
Ãœberholen bei Nichtbeachtung der Verkehrszeichen.
Was unterscheidet Punkt 19.1. von 20.? Wann muß man 40 €, wann 75 € zahlen?

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkata
log.php?seite=5

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stenophan
01.10.2006, 13:40 Uhr

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Ich bin von der Polizei angehalten worden, Bußgeldbescheid über 40 € liegt schon vor.
Leider bin ich noch 2 Monate in der Probezeit.

Ich habe auch nur überholt, weil der LKW vor mir mit 60 über die Bahn gefahren ist. Bei 500 km Wegstrecke bei Höchsttempo 80 ist das sehr nervig. Außerdem haben ihn alle überholt, mich haben sie natürlich angehalten.

MfG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thorsten
01.10.2006, 13:42 Uhr

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Hallo Ute,

zu Punkt 19.1 den du in Verbindung mit Punkt 19 sehen mußt... 75 €

Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage ...... und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt


zu Punkt 20, 40€

Ãœberholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277)


Ist der Unterschied klar?

Punkt 19.1: Ãœberholen trotz unklarer Verkehrslage + Schilder

Punkt 20: Ãœberholen im Ãœberholverbot







Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thorsten
01.10.2006, 13:46 Uhr

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"Außerdem haben ihn alle überholt, mich haben sie natürlich angehalten."

Für wen galt wohl das Überholverbot?

Für alle oder nur für Kraftfahrzeuge mit Anhänger?

Zu deiner Ausgangsfrage:
Bußgeldbescheid bezahlen und hoffen das nichts weiter kommt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stenophan
01.10.2006, 13:51 Uhr

zu: Frage

Das Überholverbot gilt für mich, aber auch andere LKW haben überholt. Deswegen bin ich hinterher. Wird mir nicht wieder passieren.

Wie lange kann es dauern, bis ich Post bekomme?
07 08. Ordnungswidrigkeit
13.09. Bußgeldbescheid 40 € +Kosten
Es steht hinten drauf, das ich einen Punkt bekommen habe.

Schönen Dank schonmal. Stephan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thorsten
01.10.2006, 13:59 Uhr

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Ich denke wenn du bis ende Oktober nichts bekommen hast, kannst du durchatmen. Eine Garantie ist das aber nicht.
Viel Glück

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.10.2006, 20:33 Uhr

zu: Frage

Die Anordnung des Aufbauseminars wird kommen, mit Rechtkraft des Bußgeldbescheides führt da kein Weg dran vorbei. Die Anordnung dazu ist an keine Frist gebunden und kann auch Monate nach eigentlichem Ende der Probezeit ins Haus flattern.

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