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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern zink
26.09.2006, 16:58 Uhr

Wann darf ich ein nicht-leistungsbeschränktes Motorrad fahre

Hallo,

ich habe meinen Motorradführerschein (34PS) am 10.10.04 gemacht. Darf ich am 10.10.06 oder am 11.10.06 offen fahren ?
Habe nur noch im Kopf, dass z.B. die Probezeit noch am Tag der Ausstellung des Führerscheins gilt, ist das bei der Leistungsbeschr. auch so?

Würde mich freuen, wenn jemand helfen könnte,

MfG,
zink

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
26.09.2006, 18:34 Uhr

zu: Wann darf ich ein nicht-leistungsbeschränktes Motorrad fahre

ist genauso wie mit der probezeit.
darfst erst am 11.10. offen fahren.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schoki
26.09.2006, 22:34 Uhr

zu: Wann darf ich ein nicht-leistungsbeschränktes Motorrad fahre

Ich habe A beschränkt am 28.09.2000 gemacht und durfte am 28.09.2002 offen fahren. Steht zumindest so auf meinem Führerschein.
Aber auf den einen Tag kommts ja auch nicht mehr an, oder? ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-101 / 3 Fehlerpunkte

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Die Fahrgäste überqueren die Fahrbahn erst, wenn der Bus das Warnblinklicht ausgeschaltet hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen

- vorausschauend fahren

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- in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen