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vanny
20.09.2006, 01:01 Uhr
Führerschein in Brasilien???????????
Hi!!!!
ich bin jetzt 16 Jahre alt und mache in halbes Jahr Austausch in Btrasilien.
Jetzt frage ich mich b es nicht sinnvoll wäre den Führerschein hier zu machen.
Allerdings weiss ich nicht, ob das möglich ist, da ich ihn in Deutschland ja noch nicht machen könnte und ob er in deutschland gültig wäre.
Ich freu mich schon auf ein Antwort und danke euch schon mal im Vorraus.
suesse
20.09.2006, 13:54 Uhr
zu: Führerschein in Brasilien???????????
Ja aber mit 16 kannst Du doch in Deutschland keinen Autoführerschein machen! Oder was meinst Du?
Also wenn Du ab jetzt ein halbes Jahr in Brasilien bist, wärst Du ja 16 1/2 Jahre und dann kannst Du noch immer keinen Führerschein machen! :-)
Sorry oder willst Du mit 16 Führerschein in Brasilien machen und wissen, ob der dann hier auch gilt? Kann mir schwer vorstellen, dass Du dort mit 16 Autoführerschein machen kannst! Gruss suesse :-)
carhol
20.09.2006, 15:08 Uhr
zu: Führerschein in Brasilien???????????
du wirst ihn auf keinen fall prüfungdfrei umgeschrieben bekommen. wenn es ein lern-führerschein ist, darfst du ihn hier auch nicht das halbe jahr nutzen.
holger
durbanZA
20.09.2006, 17:01 Uhr
zu: Führerschein in Brasilien???????????
Voraussetzung für die Benutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis in der BRD (ggf. auch unter dem in Deutschland üblichen Mindestalter) ist eine Mindestaufenthaltsdauer von 185 Tagen. Außerdem muß es sich um einen vollwertigen, also keinen Lernführerschein o.ä. handeln.
Brasilianische Fahrerlaubnisse werden laut Anlage 11 FeV nicht ohne weiteres in deutsche Fahrerlaubnisse umgeschrieben.
Das heißt für Dich im Klartext:
Solltest Du mind. 185 Tage dort bleiben und in dieser Zeit einen vollwertigen Führerschein erlangen, bleibt dieser nach Deiner Rückkehr 6 Monate gültig. In dieser Zeit darfst Du auch trotz der Mindestalterunterschreitung fahren. Danach läuft der Führerschein ab.
Ggf. könntest Du dann, wenn Du 18 bist, eine neue FE beantragen, ohne, daß Du Fahrstunden nehmen mußt. Allerdings musst Du dennoch die Prüfungen ablegen.
mfG
Durban
maexey
07.04.2008, 16:22 Uhr
zu: Führerschein in Brasilien???????????
bei mir ist die sache ähnlcih, nur
ich bin 17 wenn ich den mache und komme auch mit 17 zurück, jetzt steht ja hier i-was mit dem mindestalter, dass man haben muss, nach den 6 monaten bin ich immer noch 17, aber in BW darf man ja jetzt schon mit 17 "fahren" (in begleitung von eltern) geht dass dann?
carhol
07.04.2008, 16:50 Uhr
zu: Führerschein in Brasilien???????????
nein, geht nicht.
holger
maexey
07.04.2008, 17:22 Uhr
zu: Führerschein in Brasilien???????????
schade...
danke fÃœr die hilfe
maexey
08.04.2008, 19:14 Uhr
zu: Führerschein in Brasilien???????????
und was ist der grund??
Georg_g
08.04.2008, 19:48 Uhr
zu: Führerschein in Brasilien???????????
Ich wüsste jetzt auch nicht, warum das nicht gehen sollte. Kommt man mit einem ausländischen Führerschein (kein Lernführerschein) nach D zurück, dann darf man damit auf jeden Fall 6 Monate lang in Deutschland fahren. Das gilt auch, wenn man erst 16 oder 17 Jahre alt ist.
Sind die 6 Monate vorbei und man ist dann erst 17 Jahre alt, dann kann man auch am begleiteten Fahren teilnehmen, was natürlich das Ablegen der theoretischen und praktischen Prüfung erfordert. Man sollte also rechtzeitig vor Ablauf der 6 Monate einen Antrag für BF17 stellen und eine Fahrschule aufsuchen, dann ist folgender Ablauf möglich:
1. Nach der Rückkehr nach Deutschland 6 Monate mit der ausländischen FE fahren.
2. Nach Ablauf der 6 Monate bzw. ab 17 Jahre am begleiteten Fahren teilnehmen.
3. Mit 18 dann alleine fahren und den richtigen Führerschein abholen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-103 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fehler machen das Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich?
Der eigenen Überholweg wird zu lang eingeschätzt
Die Entfernung eines entgegenkommenden Fahrzeugs wird zu groß eingeschätzt
Der eigene Überholweg wird zu kurz eingeschätzt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?
Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist
Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich
Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-014-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Der Radfahrer muss warten
Ich muss warten
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