
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Alle Forum-Themen im Überblick
 leokadia 
19.09.2006, 20:26 Uhr
nachschulung
Hallo,
meine tochter ist in einer 30 Zone mit 54km/h geblitzt worden. Jetzt ist eine Nachschulung angesagt. Ursprünglich hieß es, sie könne sich die Fahrschule dafür aussuchen (in ganz Deutschland), vorausgesetzt, das diese für Nachschulungen zugelassen ist. Jetzt aber soll sie zu einer Fahrschule, die 495 Euro für die Schulung verlangt. Angeblich sind die Fahrschulen im Kreis wechselweise dafür zuständig. Im Internet fand ich eine Fahrschule, die das ganze für 220 euro anbietet. Kann sie nicht dort hin (auch wenn diese weiter entfernt ist)?
Katja
 Andreas Wismann
19.09.2006, 20:37 Uhr
zu: nachschulung
Ja.
Im Gegensatz zum Erwerb der Fahrerlaubnis ist es im Falle des Aufbauseminars / Nachschulung völlig dem Kunden überlassen, wo er hingeht.
Man kann sich also jede deutsche Fahrschule aussuchen, die diese Kurse anbietet.
 Warnecke
19.09.2006, 20:39 Uhr
zu: nachschulung
Keiner darf Dir vorschreiben wo die Nachschulung gemacht werden muß. Töchterchen muß innerhalb der angegebenen Frist die Bescheinigung über die Teilnahme der Nachschulung bei der Behörde einreichen. Alles andere ist Blödsinn...
 Marvin Waack
19.09.2006, 22:23 Uhr
zu: nachschulung
Ein Arbeitskollege konnte sich das nicht ausuchen, die Behörde hat ihm das auferlegt wo er das Seminar machen muss.
 carhol
19.09.2006, 22:48 Uhr
zu: nachschulung
sie kann hingehen wo sie hin will. kommt sie einmal zu spät oder gar nicht, gibt es keine bescheinigung und die karte ist futsch.
holger
 Andreas Wismann
20.09.2006, 00:57 Uhr
zu: nachschulung
»die Behörde hat ihm das auferlegt wo er das Seminar machen muss«
... nicht alles glauben.
 to
20.09.2006, 23:25 Uhr
zu: nachschulung
Die Behörden dürfen im besten Fall eine Liste von Fahrschulen in der Umgebung ausgeben, die ein ASF-Seminar anbieten. Aber jemanden verpflichten, in eine bestimmte zu gehen dürfen sie nicht.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte
Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?

Am Fußgängerüberweg nicht überholen
Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten
Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie überholen wollen?

Mit Rutschgefahr und verlängertem Anhalteweg
Mit plötzlich auftauchendem Gegenverkehr
Mit unsicherer Fahrweise des Radfahrers
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang
Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden
Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen
Passende Artikel bei amazon.de:
| |  | Meine Führerscheinprüfung (Karl Eckhardt) Inhalt Sie wollen demnächst Ihren Führerschein machen? Dann ist es gut, sich schon vorher einen Überblick zu verschaffen über den Prüfungsstoff, der auf Sie zukommt. Das bringt Sicherheit und kann Ihnen zusätzliche Fahrstunden ersparen. EUR 13,90 |  | | |  | Führerschein Trainer 2021 (PC/MAC) Lernsoftware für die Klassen A, A1, A2, AM, B, C, C1, CE, D, D1, L, T und Mofa. Mit dem aktuellen amtlichen Fragenkatalog, gültig ab 01.10.2021 für Deutschland EUR 22,99 | weitere Buchtipps... |
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|