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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi88
19.09.2006, 12:07 Uhr

Wenden in 3 Zügen

Hey Leute, hab ma ne Frage an euch.
Wenden in 3 Zügen ist doch keine Grundfahraufgabe, oder?
Dann muss ich das doch auch nicht in meiner Prüfung machen,oder? Da gibts doch nur noch Umkehren.Und das mach ich einfach indem ich einen Kreis fahre, um den Block fahre oder ganz einfach rückwärts in ne Einfahrt, Straße oder ne Parklücke zurückfahre. und dann gibt es ja noch das rückwärts rechts m die kurve fahren parallel zum Bordstein.

Grüße steffi

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19.09.2006, 14:39 Uhr

zu: Wenden in 3 Zügen

kuk da rein
http://www.fahrtipps.de/pkw/wenden-01.php

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19.09.2006, 14:42 Uhr

zu: Wenden in 3 Zügen

bzw. kuk da rein was du alles machen must. ist nur ein tip www.fahrtipps.de/pkw/grundfahraufgaben.php

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19.09.2006, 17:17 Uhr

zu: Wenden in 3 Zügen

Danke.Hab das am Anfang der Fahrschule geübt. Und jetzt ist mir nochmal eingefallen, dass ich das vor der Prüfung besser nochmal machen sollte, bis ich dann gehört hab, dass das keine Grundfahraufgabe mehr ist.Dann bin ich erstmal beruhigt. danke Leute!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-101 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit darf eine Ladung über die Rückstrahler nach hinten höchstens hinausragen, ohne dass eine Kennzeichnung notwendig ist?

m

m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist