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Vandike
16.09.2006, 01:50 Uhr
Zebrastreifen
Hi leute,
ich möchte im Vorfeld sagen, dass ich eigendlich immer ein sehr gewissenhafter Autofahrer bin. Ich blinke immer halte immer und passe immer auf nicht zu schnell zu fahren.
Aber heute hab ich echt mal was blödes gemacht.
Ich bei dunkelheit an einen uneinsichtigen Zebrastreifen herangefahren.
Leider habe ich viel zu spät gesehen, dass da schon min. 1 max 2 Passanten drauf waren und gerade rüber wollten.
Ich bin da dann locker mit 40 an denen vorbei gefahren.
GOTT sei dank ist nichts passiert. Glaube das würde ich mir nie verzeihen.
Da der Zebrastreifen noch in einer Kuve lag haben mir meine Scheinwerfe auch nicht viel gebracht. Es war einfach dunkel.
Ich will mich nicht rausreden - akzeptiere jede Strafe aber ich weiß nichtmal was da auf mich zu kommen würde.
Denn ich weiß nicht ob die des überhaupt schlimm fanden. Ging für mich zu schnell.
Ich weiß nicht ob die mein Nummernschild notiert haben oder sowas. Denke gesehen hat des auch keiner.
Ich bin nicht mehr in der Probezeit und ich habe auch noch keine Punkte oder sonstiges.
Könnt ihr mir sagen was da minimal bis maximal passieren kann?
MfG Vandike
steinboeckin
16.09.2006, 02:02 Uhr
zu: Zebrastreifen
Hallo Vandike,
nur unter Vorbehalt!!! Das habe ich gefunden:
»113 An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Ãœberqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt
StVO § 26 Abs. 1, 3; § 49 Abs. 1 Nr. 24 Buchstabe b 50 €«
kannst selbagucken:
ganz oben hier auf der site, unter "Gesetz, Bußgeld"; dann auf "Bußgeldkatalog" klicken; unter "Fußgängerüberweg" nachschauen, falls nicht jemand anderes sich nicht die Mühe macht, gelle? ;-)
Vandike
16.09.2006, 02:06 Uhr
zu: Zebrastreifen
Hi steinboeckin,
des habe ich schon gefunden - hätte dazu schreiben sollen - aber da steht ja nicht ob dafür ein Fahrverbot verhängt wird.
Darum geht es eigendlich.
Bekommt man da dann Fahrverbot oder wie ist das?
steinboeckin
16.09.2006, 02:11 Uhr
zu: Zebrastreifen
mhm, nun bin ich am Ende mit meinem Latein. Ich weiss es nicht, aber ich glaube nicht... nur Punkte.
Aber ich hab' noch 'was gefunden: Wenn die Fußgänger sich gefährdet gefühlt haben und sie bringen das zur Anzeige, erhöht sich das Bußgeld um € 10,-
Vandike
16.09.2006, 02:14 Uhr
zu: Zebrastreifen
Geld hin oder her - das ist unwichtig - und wie die Strafe ausfällt eigendlich auch.
Ich hab leben gefährdet und das ist nicht in ordnung.
Ich will nur wissen ob da nen Fahrverbot kommen kann und wenn ja wie lange.
Muss mich halt drauf einstellen wegen der Arbeit usw.
Wenn es heißt 2 Monate nicht mehr fahren - ok - aber ich will halt wissen was max. kommen kann.
Verstehts du?
steinboeckin
16.09.2006, 02:16 Uhr
zu: Zebrastreifen
»Erhöhung der Regelsätze bei Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung
Tabelle 4
Die im Bußgeldkatalog bestimmten Regelsätze, die einen Betrag von mehr als 35 Euro vorsehen, erhöhen sich beim Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung, soweit diese Merkmale nicht bereits im Grundtatbestand enthalten sind, wie folgt:
Bei einem Regelsatz für den Grundtatbestand von Euro mit Gefährdung
auf Euro mit Sachbeschädigung
auf Euro
40 50 60
50 60 75
60 75 90«
Ob und wenn ja, inwieweit die Gefährdung im Grundtatbestand enthalten ist, weiss ich allerdings auch nicht :-(
steinboeckin
16.09.2006, 02:19 Uhr
zu: Zebrastreifen
ja, verstehe.
Aber ausser mir scheint hier niemand mehr zu sein.
Geh' mal ins Verkehrstalkforum oder
www.fahrleherecke.de
oder
www.verkehrsportal.de
Da ist eigentlich zu jeder Tages- und Nachtzeit jemand.
Gute Nacht.
Vandike
16.09.2006, 02:19 Uhr
zu: Zebrastreifen
Steinboeckin ich glaub wir reden an einander vorbei
Kann es bei dieser Art von misachtung der StVO zu einem Fahrverbot kommen?
Ja oder Nein?
Und wenn ja - wie lange?
Vandike :-P
steinboeckin
16.09.2006, 02:20 Uhr
zu: Zebrastreifen
ups... falsch.
www.fahrlehrerecke.de
www.verkehrsportal.de
steinboeckin
16.09.2006, 02:22 Uhr
zu: Zebrastreifen
Herrje,
'ne alte Frau ist kein D-Zug!
Ich kann nicht so schnell antworten, menno.
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Zebrastreifen
@Vandike
Da ich nun mal kein Nachtschwärmer wie ihr bin, habe ich erst jetzt Deine Frage gefunden. Das soll aber nicht heißen, das ich eine Langschläferin bin, im Gegenteil ;-)
Nun aber zu Deiner Frage. Ich glaube nicht, das Dein Vergehen zum Fahrverbot führen könnte. Selbst wenn die zwei Personen am Straßenrand Deine Nummer notierten. Gefährdet hast Du sie doch nicht, da sie nach Deiner Information nach noch am Straßenrand standen. Bußgeld, Punkte? Dazu findest Du hier eine Ãœbersicht, in der auch nichts vom Fahrverbot steht -â EURO“jedenfalls nicht in Deinem Fall:
http://www.rechtsanwaeltin-lux.de/Verkehrsrecht/Ow
i_Tabellen/owi_tabellen.html
Ob es bei Bußgeldkatalogen zwischen den einzelnen Bundesländern Unterschiede gibt entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.
steinboeckin
16.09.2006, 11:05 Uhr
zu: Zebrastreifen
Hallo und guten morgen Ute,
eigentlich ist's unerheblich, weil Vandike von
"akzeptiere jede Strafe" schreibt... nur eben den Führerschein will er behalten ;-)
Und der scheint ihm ja höchstwahrscheinlich erhalten.
»Leider habe ich viel zu spät gesehen, dass da schon min. 1 max 2 Passanten drauf waren und gerade rüber wollten.«
Da würde ich aber ganz stark "Gefährdung" annehmen.
Gruß
steinboeckin
carhol
16.09.2006, 12:30 Uhr
zu: Zebrastreifen
wenn es eine anzeige geben sollte, max. >>An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt 50 €
4 Pkt. <<
also kein fahrverbot.
holger
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Zebrastreifen
@steinboeckin,
hast Du Dir mal die Tabelle, die ich einfügte, genauer angesehen? Da ist unter der Kategorie "Fahrverbot" in der Zeile, in der etwas mit Zebrastreifen steht, ein Strich! ;-)))
(Ich war doch nicht mehr verschlafen, als ich das raussuchte! Bin, wie bereits erwähnt kein Langschläfer.)
"Und der scheint ihm ja höchstwahrscheinlich erhalten." - Genau das wollte ich damit auch verdeutlichen!
Ich habe da noch eine ganz andere Frage: Manche setzen Zitate nicht nur wie ich in Gänsefüßchen, sondern schreiben diese kursiv. Wie macht ihr das? Texte, die ich über das Wordprogramm geschrieben habe, kursiv oder mit Unterstreichung kamen dann hier auch nur wieder in der normalen Schreibweise an.
durbanZA
16.09.2006, 15:14 Uhr
zu: Zebrastreifen
@ute, probier noch mal den "i"- Button aus, da wird das alles erklärt.
Übrigens ist eine rechtskräftige Anzeige hier sehr unwahrscheinlich. Dennoch: Fahrverbot gibt es nicht.
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Zebrastreifen
@durbanZA
Danke
für Deinen Tipp. Ich hätte nie gedacht, was man hier mit dem Text so alles machen kann.
Ute
durbanZA
16.09.2006, 23:34 Uhr
zu: Zebrastreifen
Tja, immer wieder unfassbare Ãœberraschungen :)
Das Forum ist vielseitig wie eine Banane.
Lizzard
17.09.2006, 00:24 Uhr
zu: Zebrastreifen
>>>Da der Zebrastreifen noch in einer Kuve lag haben mir meine Scheinwerfe auch nicht viel gebracht. Es war einfach dunkel.<<<
Beim nächsten Auto Kurvenlicht dazu ordern, hat mir schon ne Menge Blech wegen Wild gerettet. ;-)
>>>Geld hin oder her - das ist unwichtig - und wie die Strafe ausfällt eigendlich auch.<<<
Die höchste Strafe würde vermutlich sein, 2 Menschen auf dem Gewissen zu haben. Da würde dir denk ich nen Fahrverbot egal sein.
Naja jetzt endlich ist nichts passiert, also wird auch keine Strafe auf dich zukommen. Wer an einen Zebrastreifen als Fußgänger auf Vorrang besteht, hat in meinen Augen eh ne Schraube locker :-P
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-110 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren außerhalb geschlossener Ortschaften und wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Worauf müssen Sie achten?
Von rechts könnte sich ein überholendes Fahrzeug nähern
Ich muss beim Rechtsabbiegen nur nach links schauen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-008-B / 3 Fehlerpunkte
Wie haben Sie sich zu verhalten?
Beide Radfahrer durchfahren lassen
Nur den in gleicher Richtung fahrenden Radfahrer durchfahren lassen
Hupen und vor beiden Radfahrern abbiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?
Mit Radfahrern, welche die Fahrbahn kreuzen
Mit einem Verkehrsverbot für Radfahrer
Mit einer Unterführung für Radfahrer
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