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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Handcreme
22.08.2006, 23:17 Uhr

Beleidigung in der Probezeit

Hallo,
heute stand ich während des Berufsverkehrs an einem STOP-Schild und wartete auf eine ausreichende Lücke zum Linksabbiegen.
Da ich dort in der Regel nur herfahre wenn weniger Verkehr ist, fahren dort die meisten wesentlcih schneller als die erlaubten 50km/h; so warte ich auch imemr auf eine größere Lücke. Doch heute im Berufsverkehr war das ganze dann wesentlich langsamer. Da ich das aber nciht so schnell registrierte verpasste ich eine Chance in die Straße einzubiegen was meinem Hintermann misfiel, weshalb er auch hupte. Ich war ein wenig genervt und zeigte sofort ohne nachzudenken den Mittelfinger durch die Heckscheibe (ich weiß, nicht die feine englsihce Art). Dies misfiel meinem Hintermann auch. So fuhr er mir bis nach Hause nach um mich zur Rede zu stellen.
Er fragte dann was das denn soll und überhaupt und wollte meine Personalien. Da ich so genervt war und ihn loswerden wollte gab ich sie ihm (was ein dummer Fehler). Er zog dann ab und sagte er werde mich jetzt wegen Beleidigung anzeigen.
Muss ich, da ich noch in der Probezeit bin mit irgendwelchen Konsequenzen in Bezug auf meinen Führerschein rechnen?
Und weiß evtl auch jemand was mich das ungefähr kosten wird?

Danke im Vorraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern User996
23.08.2006, 01:04 Uhr

zu: Beleidigung in der Probezeit

hmm...denkmal garnix weil ers net beweisen kann

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Handcreme
23.08.2006, 01:21 Uhr

zu: Beleidigung in der Probezeit

Er und ich hatten jeweils einen Beifahrer. Also hat er einen Zeugen.
Danach habe ich mich gefragt warum ich dem Kerl meine Personalien genannt habe. Ohne hätte ich ja einfach sagen "Nö, ich bin nciht gefahren"

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
23.08.2006, 01:37 Uhr

zu: Beleidigung in der Probezeit

wenn er dich anzeigt ist das ein tatbestand der erstmal nichts mit dem führerschein zu tun hat.
zeugen usw. sind egal, es reicht seine aussage.
kosten wird dir dann der richter bzw. der staatsanwalt mitteilen.
vespa-fan erzähl nicht so einen mist wie mit dem polizisten, jeder kann eine anzeige aufgeben.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- den Verletzten Hilfe leisten

- die Unfallstelle absichern

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-105-B

Unverändert weiterfahren, damit der Lkw gezwungen wird, wieder rechts einzuscheren

Bremsen und nach rechts ausweichen