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11.08.2006, 14:09 Uhr

141259 STVO

Hallo,

ich habe überholt und bin angezeigt worden.
ich habe die tat heute bei der polizei zugegeben und dies unterschrieben.
der polizist meinte er würde das ganze mit so nem zettel und nem vermerk 141259 STVO weitergeben.Was passiert jetzt?
bekomme ich dafür auch punkte??
liebe grüße

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12.08.2006, 01:42 Uhr

zu: 141259 STVO

Liebe Heuschrecke

Ich glaube du verstehst das ganze hier nicht, ich habe zwar einen geschäftswagen befinde mich aber noch in der ausbildung, das hat nur geklappt da durch einer entlassung bedingt in meiner firma ein auto übrig war, leute die eine firmenwage fahren müsssen weder alt und erfahren sein. noch irgendein egoproblem geschweigedenn minderwertigkeitskomplexe haben.
Ich verstehe nicht wieso du so 2deutig immer wider darauf anspielst.
Was ich auch nicht verstehe ist das ich dich nicht nach deiner meinung gefragt habe und nicht begreife wieso ein anonymes synonym das nur provozieren kann immerwider destruktiv antowrtet.
hast du schlechte erfahrung mit realen anderen menschen gemacht?

Ich habe diesen beitrag geschrieben um auf nummer sicher zu gehen, da ich im www außzüge zu diesem paragraphen gefunden habe die einmal 30€ mit und einmal ohne punkt verstehen.
Ist es eigentlich verboten leienhafte fragen zu stellen?

@warnecke@
der polizist schilderte mir das er eine persönliche unterredung wichtiger und effektiver als eine nachschulung bzw punkte findet.
Er sagte wenn der Anzeigensteller außgesagt hätte ich sei in gegenverkehr geraten oder habe andere verkehrsteilnehmer geschnitten hatte.oder etwas der gleichen also eine gefährdung stattgefunden hätte was der besagte anzeigensteller aber auch verneinte hätte er anders reagiert sprich 3 punkte + 75€ oder 30 tagessätz a20€ (gerichtsverfahren)hätte er anders reagiert.
Da das jedoch nicht der fall war und der anzeigesteller 2 mal im monat als "hilfssheriff"anzeigen bei der polizei stellt sagte er er würde so einen zettel wie bei einem kleinen unfall ausfüllen mit der besagten nummer "überfahren einer durchgezogenen linie" ausstellen und auf andere maßnahmen oder angaben verzichten.

meine frage war ob die stadt (irgendeine bußgeldstelle oder so was) das nach ihrem ermessen vergibt/punkte/bußgeld) oder der anweisung bzw angaben der polizei volge leistet und ich nur 30€ bezahle und mit einem blauen auge fdavon komme?!?
Ich möchte ausdrücklich betonen das mir das ganze leid tut und ich aus der sache so oder so gelern habe.
grüße m.r.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
12.08.2006, 13:56 Uhr

zu: 141259 STVO

»Da das jedoch nicht der fall war und der anzeigesteller 2 mal im monat als "hilfssheriff"anzeigen bei der polizei stellt ...«

Ich sag's ja: Würstel. Und das sage ich nur aus Gründen der Höflichkeit.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: 141259 STVO

@ FavoritesChoice

Ich muß warnecke Recht geben!!! Werde erst einmal ruhiger, dann siehst Du auch die Antwort von Heuschrecke nicht so bissig, 2deutig. Das ist sie in meinen Augen nicht. Er hat Dir geantwortet, eindeutig. Genauer kann und darf er es nicht sagen. Du hast auch nicht das Recht, dann zu sagen: der/die ... hat gesagt/geschrieben am um im Forum...

Wir sind nicht befugt irgendwelche Rechtsauskunft hier im Forum zu geben. Das entspricht nicht den Nutzungsbedingungen.
Auch hier nachzulesen:

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php


Die meisten von uns sind Laien und versuchen Fragen nach besten Wissen und Gewissen zu beantworten. Also verlange keine Wunder von uns. Befolge die Ratschläge die man dir gibt, oder laß es bleiben. Aber mache keinen nieder, weil er nicht ganz konkret deine Frage beantworten kann/will.

Noch etwas worüber Du nachdenken solltest:
Du bist noch Auszubildender, wie ich dem obigen Text verstanden habe. Sei froh, dass bei deiner Fahrt mit dem Geschäftswagen nichts weiter passiert ist. Für die Konsequenzen mußt Du allein gerade stehen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deiner weiteren Ausbildung, einen festen Arbeitsplatz und eine gute Fahrt â EURO“ nicht nur mit Firmenfahrzeugen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FavoritesChoice
12.08.2006, 21:27 Uhr

zu: 141259 STVO

Hallo Ute

was du sagst stimmt schon.

Für mich ist diese Sache erledigt und ich bin für deine Konstruktive Antwort wirklich dankbar.

Daraus gelernt habe ich für meinen teil ob ihr es glaubt oder nicht.

Ich wünsche allen eine tolle zeit grüße m.r.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-011-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-011-B

Hupen und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Nicht hupen, aber mir gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, da die Kinder am linken Fahrbahnrand sind

Geschwindigkeit vermindern, bremsbereit bleiben und vorsichtig vorbeifahren