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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
30.07.2006, 14:47 Uhr

zu: Unfall, aber keine Polizei ---> Führerschein in Gefahr?

Warum sollte man für eine simplen Blechschaden, bei keine Personen zu Schaden gekommen sind, jmd. den Führerschein nehmen? Würden glaub ich sehr viele ihren Schein verlieren ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kati85
31.07.2006, 00:28 Uhr

zu: Unfall, aber keine Polizei ---> Führerschein in Gefahr?

BKat Nr. 44:
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet
50 €
(Strafe kann bei Sachbeschädigung erhöht werden).
Hätte also schon Konsequenzen für die Probezeit, da es sich bei den 50 Euro um ein Bußgeld handelt, was somit auch mit Punkten verbunden ist. Es wäre also eine Probezeitverlängerung fällig.

Da aber keine Polizei gerufen wurde, bist du noch mal so davon gekommen. Glück gehabt :)

Kathrin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kati85
31.07.2006, 12:08 Uhr

zu: Unfall, aber keine Polizei ---> Führerschein in Gefahr?

Hmm...okay, das is wohl wahr, ein parkendes Auto nimmt nicht aktiv am Verkehr teil.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie Warnblinklicht sehen?

Mit einem

- Lkw, der liegen geblieben ist

- Schulbus, aus dem Kinder aussteigen

- Pkw, der abgeschleppt wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-101 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit darf eine Ladung über die Rückstrahler nach hinten höchstens hinausragen, ohne dass eine Kennzeichnung notwendig ist?

m

m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte