Georg_g
24.07.2006, 21:44 Uhr
zu: Fahren ohne Zulassung zum TÃœV
Die Kurzzeitkennzeichen dürfen selbstverständlich nicht abgelaufen sein, auch dann nicht, wenn du eine gültige Haftpflichtversicherung hast. Du wirst also um einen kurzen Besuch auf der Zulassungsstelle nicht herum kommen.
§ 28 Abs. 2 u. 4 StVZO.
Kami
13.09.2006, 08:56 Uhr
zu: Fahren ohne Zulassung zum TÃœV
130EUR????
Versicherung 48EUR, die Schilder vielleicht 15EUR und 10,50 auf der Zula, das sind nur knapp 75EUR... hab ich fuer meinen alten Jupiter fuer die Kurzzeitkennzeichen gezahlt...
Alternativ haettest du dir vorab Kennzeichen zuweisen lassen (Im Strassenverkehrsamt) und haettest dann mit diesen ungestempelten Kennzeichen die Fahrt zum TUEV durchfuehren koennen.
Hilft dir zwar nix mehr aber vielleicht liessts ja mal jemand der das gleiche Problem hat....
Gruss
Kami