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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.07.2006, 21:44 Uhr

zu: Fahren ohne Zulassung zum TÜV

Die Kurzzeitkennzeichen dürfen selbstverständlich nicht abgelaufen sein, auch dann nicht, wenn du eine gültige Haftpflichtversicherung hast. Du wirst also um einen kurzen Besuch auf der Zulassungsstelle nicht herum kommen.

§ 28 Abs. 2 u. 4 StVZO.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kami
13.09.2006, 08:56 Uhr

zu: Fahren ohne Zulassung zum TÜV

130EUR????

Versicherung 48EUR, die Schilder vielleicht 15EUR und 10,50 auf der Zula, das sind nur knapp 75EUR... hab ich fuer meinen alten Jupiter fuer die Kurzzeitkennzeichen gezahlt...

Alternativ haettest du dir vorab Kennzeichen zuweisen lassen (Im Strassenverkehrsamt) und haettest dann mit diesen ungestempelten Kennzeichen die Fahrt zum TUEV durchfuehren koennen.

Hilft dir zwar nix mehr aber vielleicht liessts ja mal jemand der das gleiche Problem hat....

Gruss

Kami

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

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Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

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Die Straßenbahn ist an der Haltestelle gerade zum Stehen gekommen. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B

Wenn eine Gefährdung ein- oder aussteigender Fahrgäste ausgeschlossen ist

Wenn Sie die Fahrgäste mit der Hupe gewarnt haben und diese daraufhin stehen bleiben

Wenn ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht behindert werden