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Raphire
23.07.2006, 13:06 Uhr
Promille auf Fahrrad
Hi Leute, hab mal ne Frage:
Wieviel Promille darf ich aufem Fahrrad haben ohne das dass irgendwelche konsiwuenzen für meinen FS17 hat???
Vielen Dank für euere Antworten!!!
MuE
23.07.2006, 13:09 Uhr
zu: Promille auf Fahrrad
Am Besten 0,00
Raphire
23.07.2006, 13:44 Uhr
zu: Promille auf Fahrrad
Scon klar, aber wenn man mal mit rad zu ner party gefahren ist...
fredo
23.07.2006, 13:51 Uhr
zu: Promille auf Fahrrad
Als Autofahrer ist man ja ab 1.1 Promille absolut fahruntüchtig und ist, unabhängig davon, ob man einen Unfall baut oder nicht, seinen Schein los. Auf dem Fahrrad gilt das erst ab 1,6 Promille. Und die Grenzen von 0,5 und 0,8 Promille gelten überhaupt nur für Autofahrer und nicht für Radler.
fredo
23.07.2006, 13:52 Uhr
zu: Promille auf Fahrrad
Wie sich das auf den FS 17 auswirkt,kann ich dir leider nicht sagen.
Kati85
23.07.2006, 14:31 Uhr
zu: Promille auf Fahrrad
Ich glaube, ab 1,6 Prom. aufem Fahrrad kann eine MPU angemeldet werden...und DAS hat dann Konsequenzen für deinen FS...
Also besser nicht besoffen radeln...
Kathrin
jules17
23.07.2006, 14:39 Uhr
zu: Promille auf Fahrrad
@fredo
ich dachte, das mit den 0,8 sei abgeschafft worden?
Georg_g
23.07.2006, 14:57 Uhr
zu: Promille auf Fahrrad
»ich dachte, das mit den 0,8 sei abgeschafft worden?«
Ist es auch.
durbanZA
23.07.2006, 18:38 Uhr
mal mit Promillegrenzen aufräumen!
ähem: Wollen wir mal aufräumen:
Auto: 0,3 0/00 - 0,49 0/00 .
- nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit auftreten.
- Bei Anzeichen von Fahrunsicherheit:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister, Führerscheinentzug, Geld- oder Freiheisstrafe, Führerscheinsperre(6 Monate - 5 Jahre oder auf Dauer).
- 0,5 0/00 - 1,09 0/00
- wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
(Erstverstoß) 250 Euro + Geb. nach BKat, Fahrverbot 4 Punkte
- bei Anzeichen von Fahrunsicherheit:
-wie bei 0,3 mit Auffälligkeiten-
- ab 1,1 0/00
- mit oder ohne Anzeichen von fahrunsicherheit:
s.o.
ab 1,6 0/00 ist eine MPU zwingend erforderlich.
Besonderheiten für Fahrradfahrer
0,3 - 1,69 0/00
nicht strafbar ohne Anzeichen von Fahrunsicherheit, bei Anzeichen:
7 Punkte im VZR, Geld- oder Freihetsstrafe.
Beim zweiten Verstoß MPU erforderlich
ab 1,6 0/00
- mit oder ohne Anzeichen von Fahrunsicherheit MPU- Anordnung
so. Bisschen aufgeräumt :)
Raphire
23.07.2006, 22:56 Uhr
zu: Promille auf Fahrrad
Danke erstmal für die antworten. Also wenn ich das jetzt grob richtig verstanen hab ist ab 0,3 mit anzeichen schlecht und ab 1,6 so oder so, richtig?
durbanZA
23.07.2006, 23:18 Uhr
zu: Promille auf Fahrrad
tut mir leid, aber mehr gibt es für Radfahrer nicht, außerdem wurde ich während des Verfassen des Beitrags des Schreibens müde :)
Also: Radfahrer können schon ab 0,3 und Ausfallerscheinungen Probleme bekommen, erst Recht bei einem Unfall.
Ab 1,6 ist auch der Radfahrer dran, egal ob Ausfallerscheinungen oder nicht. Und dann bekommt er das volle Programm mit MPU usw..
In diesem Sinne: Gute Nacht!
steinboeckin
24.07.2006, 07:01 Uhr
zu: Promille auf Fahrrad
... und vor Allem:
wie wird verfahren, wenn der Fahrradfahrer keinen Führerschein hat??? Muss er dann ebenfalls zur MUP???
fragt sich
steinboeckin :-O
steinboeckin
26.07.2006, 08:44 Uhr
@MPU-Veranstalter
Hallo,
rein Interesse halber:
Kann das jemand von euch "MPU-Durchführern" bestätigen? Nummer (3) meine ich hauptsächlich:
Das Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen in der Probezeit
<<(1) Die Teilnehmer an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und an einer Fahrprobe veranlaßt werden, eine risikobewußtere Einstellung im Straßenverkehr zu entwickeln und sich dort sicher und rücksichtsvoll zu verhalten. Auf Antrag kann die anordnende Behörde dem Betroffenen die Teilnahme an einem Einzelseminar gestatten.
(2) Die Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt werden, die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind. Besondere Aufbauseminare für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die unter dem Einfluß von Alkohol oder anderer berauschender Mittel am Verkehr teilgenommen haben, werden nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe n von hierfür amtlich anerkannten anderen Seminarleitern durchgeführt.>>
Das hier meine ich hauptsächlich:
"(3) Ist der Teilnehmer an einem Aufbauseminar nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis, so gilt hinsichtlich der Fahrprobe § 2 Abs. 15 entsprechend."
<<Diese Nachschulung wird in Gruppen von 6-12 Teilnehmern durchgeführt. Sie besteht aus einem Vorgespräch und 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer plus einer Fahrprobe in einem Zeitraum von 2-4 Wochen.
Zwischen den Sitzungen müssen Kursaufgaben erledigt werden.
Für alkoholauffällige Fahranfänger gibt es besondere Kurse !
Fahrschulen, die das Seminar anbieten, nennt die jeweilige örtliche Führerscheinstelle.
Die Kosten liegen bei ca. 350 EUR.>>
Gruß
steinboeckin
Georg_g
26.07.2006, 10:28 Uhr
zu: Promille auf Fahrrad
Ja, das kann ich bestätigen. Hat der Teilnehmer an einem ASF zum Zeitpunkt der Fahrprobe keine Fahrerlaubnis, dann gilt der Fahrlehrer als Fahrzeugführer (genau wie während den Fahrstunden). Anderenfalls läge ja ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Bei Teilnehmern, die eine FE haben (das ist der Normalfall), gilt der Teilnehmer als der verantwortliche Fz.-Führer.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-102-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus einem Grundstück ausfahren. Wer muss warten?
Sie müssen warten
Die Fußgänger müssen warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich muss den Traktor vorbeilassen
Ich darf vor der Straßenbahn abbiegen
Ich muss die Straßenbahn vorbeilassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-018-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich muss das Motorrad durchfahren lassen
Ich fahre vor dem Bus
Ich muss den Bus durchfahren lassen
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