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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.07.2006, 10:51 Uhr

zu: Anhänger Klasse B

Beim Anhänger a) wäre die zulässige Gesamtmasse des Zuges (= z.G. Pkw + z.G. Anhänger) 3600 kg. Eine der notwendigen Voraussetzungen bei Klasse B ist aber, dass die z.G. des Zuges nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Coolsmaus
20.07.2006, 10:59 Uhr

zu: Anhänger Klasse B

1. die beiden z.G. (zulässige Gesamtmasse) von beiden Fahrzeugen darf 3500 kg. NICHT überschreiten.

2. das z.G. des Anhängers muss kleiner sein, als die Leermasse des Zugfahrzeuges (Auto)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit starker Fahrbahnverschmutzung und Rutschgefahr rechnen?

An innerstädtischen Kreuzungen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-001 / 3 Fehlerpunkte

Es nähert sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn. Wie verhalten Sie sich?

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Dem Fahrzeug Platz machen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104

Es kommt

- eine scharfe Rechtskurve

- eine starke Steigung

- eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt