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Yarin
17.07.2006, 14:15 Uhr
"Gefahr, Stau" + Tempolimit
Hallo,
diese Schilderkombination ist mir kürzlich begegnet:
<<Ich bin ein Bild, klick mich>>
Die Regel, dass Tempolimits in Verbindung mit Gefahrenzeichen nur gültig sind, wenn die angezeigte Gefahr auch tatsächlich besteht, ist mir bekannt.
Aber wie habe ich das bei dem Schild auszulegen?
1) Es besteht immer die Gefahr, dass hier ein Stau entstehen könnte und ich muss auf jeden Fall 60 fahren.
2) Wenn meiner Meinung nach Gefahr besteht, dass ein Stau entsteht (Ferienbeginn, Feierabendverkehr, ...), muss ich 60 fahren.
3) Sobald der Verkehr staut darf ich nur 60 fahren. (ergibt nicht wirklich Sinn, denn bei Stau kann ich keine 60 mehr fahren)
Vielen Dank!
Yarin
17.07.2006, 14:21 Uhr
zu: "Gefahr, Stau" + Tempolimit
Anhalten, dran vorbei fahren!?
Yarin
17.07.2006, 14:53 Uhr
zu: "Gefahr, Stau" + Tempolimit
Da hast du es. Ich habe ein Problem damit, "Achtung, Ampel" und "Achtung, Stau" gleichzusetzen.
Wenn vor einer Ampel gewarnt wird kann ich davon ausgehen, dass da auf jeden Fall gleich eine Ampel kommt. Ich werde langsamer und bereite mich darauf vor gleich eventuell anzuhalten.
Ein Stau ist aber keine "fest installierte" Gefahr, es *muss keinen* Stau geben.
Wenn ich bspw. "Achtung, Schule" + "Tempo 30" sehe fahre ich mitten in der Nacht, am Wochenende oder nachdem ich an der Schule vorbei bin nicht mehr 30. Und ich frage mich, ob ich mit der Stau-Geschichte genau so verfahren kann: Nur langsamer werden, wenn eine direkte Gefahr besteht (Berufsverkehr, ...)
Yarin
17.07.2006, 14:56 Uhr
zu: "Gefahr, Stau" + Tempolimit
Um es ein wenig konkreter zu gestalten:
Nachts um 4 auf dem Heimweg von ner Party über die A28, schnurgerade Strecke, gerade mal ein anderes Auto in weiter Ferne zu erkennen - sonst nichts los. Mit ~170 km/h unterwegs gewesen und da kommt dieses Schild auf mich zu. Frage war: 100 fahren oder nicht, da eben eigentlich absolut keine Staugefahr bestand.
Yarin
17.07.2006, 15:37 Uhr
zu: "Gefahr, Stau" + Tempolimit
Du willst es nicht verstehen, oder?
Georg_g
17.07.2006, 16:40 Uhr
zu: "Gefahr, Stau" + Tempolimit
Na ja, Heuschrecke, der Einwand ist schon berechtigt. Bei den Gefahrzeichen gibt es ja solche, bei denen die angekündigte Gefahr immer vorhanden ist, zu jeder Tages- und Nachtzeit. Das trifft z.B. auf das Gefahrzeichen "Kurve" zu.
Bei dem Gefahrzeichen "Stau" ist das aber anders. Nicht ganz richtig ist allerdings die Formulierung im Ausgangsbeitrag "Die Regel, dass Tempolimits in Verbindung mit Gefahrenzeichen nur gültig sind, wenn die angezeigte Gefahr auch tatsächlich besteht."
Nach der StVO gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung ab dort nicht mehr, wo "sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht."
Das würde bedeuten, dass man bei obiger Schilderkombination zunächst generell nicht schneller als 60 km/h fahren dürfte, und dann, wenn nach einigen Sekunden oder einigen Hundert Metern zweifelsfrei feststeht, dass keine Staugefahr herrscht, erst wieder schneller fahren darf.
Fahre ich nachts auf einer völlig leeren Straße, ist das natürlich eine unbefriedigende Lösung, weil ich dann schon am Schild weiß (oder dringend vermuten darf), dass keine Staugefahr besteht.
diezge
17.07.2006, 18:54 Uhr
zu: "Gefahr, Stau" + Tempolimit
Hallo Yarin,
also wenn Du des Nachts an einer Schule, mit Beschränkung 30 km/h mit 50 km/h vorbeifährst, dann kann es gut sein, daß Du geblitzt wirst.
Genauso verhält es sich bei dem aufgeführten Stauschild. Es gelten 60 km/h und zwar IMMER!
Wenn es korrekt ausgeschildert ist (was leider nicht immer der Fall ist), dann müßten die 60 km/h auch wieder aufgelöst werden.
Gruß,
diezge
kind87
17.07.2006, 21:30 Uhr
zu: "Gefahr, Stau" + Tempolimit
Aber könnte nicht genau durch diese durchaus irreführende Beschilderung ein Stau entstehen??
Georg_g
17.07.2006, 21:40 Uhr
zu: "Gefahr, Stau" + Tempolimit
»Wenn es korrekt ausgeschildert ist (was leider nicht immer der Fall ist), dann müßten die 60 km/h auch wieder aufgelöst werden.«
Nein, eine Aufhebung des Streckenverbots ist in diesem Fall nicht erforderlich. § 41 StVO:
"Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht."
durbanZA
17.07.2006, 21:53 Uhr
zu: "Gefahr, Stau" + Tempolimit
Moment, moment. Das Geschwindigkeitslimit gilt, wenn sich, um mal zu zitieren, "aus der Örtlichkeit ergibt, daß die angezeigte Gefahr zweifelsfrei nicht besteht."
Außerorts ist ein Gefahrenzeichen 250 vor der Gefahrenstelle aufzustellen.
Auch wenn bei "Staugefahr" oft keine genaue Gefährdungsstelle auszumachen ist, gilt die Begrenzung für diese Strecke auf jeden Fall. Wenn Du dann allerdings die Strecke übersehen kannst und ausschließen kannst, daß die Gefahr besteht, darfst Du schneller fahren. Aber natürlich nur so lange, wie Du die Strecke überschauen kannst.
Der Fall lässt sich wenig mit der Warnung vor einer LZA vergleichen, eher zB mit einem Gefahrenzeichen, auf dem vor Auffahrunfällen gewarnt wird in Verbindung mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Auch die gilt dann nicht, wenn Du auf mehrere hundert Meter kein Fahrzeug vor Dir hast.
durbanZA
17.07.2006, 22:00 Uhr
zu: "Gefahr, Stau" + Tempolimit
ähem *rotwerd* Korrektur meines ersten Satzes:
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt bis sich aus der Örtlichkeit heraus zweifelsfrei ergibt, dass die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.
Also: Ich sehe ein Gefahrenzeichen in Verbindung mit der Geschwindigkeitsbegrenzung. Diese steht üblicherweise bis zu 250m vor der Gefahrenstelle. Also muß ich ersteinmal bremsen. Nach 250m spätestens bin ich im Gefahrenbereich. Dann muß ich noch eine angemessene Strecke mich an das Limit halten. Stelle ich dann aber fest, daß die angezeigte Gefahr nicht besteht, dann kann ich das rechte Pedal wieder etwas tiefer drücken.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte
Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen
Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-001 / 3 Fehlerpunkte
An einer Straßenbahnhaltestelle steigen Fahrgäste auf der Fahrbahn ein und aus. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie rechts vorbeifahren wollen?
Deutlich Warnzeichen geben und weiterfahren
Vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist und sie auch nicht behindert werden
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