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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sebol
17.07.2006, 00:32 Uhr

Sind meine Punkte schon weg oder noch nicht???

Hallo meine Frage:
Ich habe zur Zeit 17 Punkte wurde das letzte mal am 15.07.2004 geblitzt!! Jedoch wurde ich Gerichtlich im November 2003 (Alkohol) mit 6 Punkten bestraft und die sind doch fünf oder sogar zehn jahre da oder??!! Sind am 15.07.2006 daher 11Punkte weg???? Oder durch die Gerichtliche Strafe noch alle da???

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17.07.2006, 02:07 Uhr

zu: Sind meine Punkte schon weg oder noch nicht???

Die 6 Punkte für die Alkoholstraftat bleiben dir 10 Jahre erhalten.
Für alle Vorangegangen anderen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wird dadurch die Tilgung gehemmt. Ordnungswidrigkeiten werden trotzdem spätestens nach 5 Jahren getilgt.
Die letzten Blitzerpunkte sind nach 2 Jahren nun bereits gelöscht, da nichts neues dazukam.

Wenn du sicher gehen willst, kannst du beim KBA einen "Kontoauszug" beantragen.

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17.07.2006, 14:49 Uhr

zu: Sind meine Punkte schon weg oder noch nicht???

also müsste ich noch 6 Punkt haben und die anderen 11 sind seit dem 15.07.2006 gelöcht wurden???

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung