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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern glaniap
05.07.2006, 23:37 Uhr

Gültigkeit der polnischen FE fürs Motorrad

Hallo zusammen

Ich möchte gerne meinen Motorradführerschein nachmachen, da mir das Geld vor knapp 10 Jahren beim Autoführerschein nicht für den Motorradfüherschein gereicht hat. Eigentlich reicht es jetzt auch nicht!

Ich wollte aber mal wissen wie es mit der Gültigkeit einer in Polen erworbenen FE fürs Motorrad aussieht, wenn ich dort die FE innerhalb von knapp 14 Tagen machen möchte. In Polen soll ja die FE viel billiger sein als hier.

Muss man sich eigentlich in Polen dann auch anmelden? Was braucht man dazu?

Danke schonmal für die Infos und Grüßle derweil...

Ratschläge per Email wären auch ok ....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.07.2006, 23:40 Uhr

zu: Gültigkeit der polnischen FE fürs Motorrad

Du mußt Deinen Lebensmittelpunkt in Polen haben und Dich mind. 185 Tage dort aufhalten. Dann ist das an sich möglich. Vermittler, die anderes anbieten, sind höchst unseriös. Ein unter illegalen Umständen (vorgetäuschte Anmeldung) ist selbstverständlich ungültig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern glaniap
05.07.2006, 23:44 Uhr

zu: Gültigkeit der polnischen FE fürs Motorrad

Was kostet eigentlich der Erwerb im Schnitt für eine Motorrad-FE?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.07.2006, 00:02 Uhr

zu: Gültigkeit der polnischen FE fürs Motorrad

Das wird Dir hier keiner sagen könne. Eine Frage bei polnischen Fahrschulen gibt Läuterung ;-)
Ich habe aber gehört, dass die gar nicht mal mehr sooo viel billiger sein sollen, egrade, wenn man noch Geld an irgendwelche unseriösen Vermittler abdrücken muß.
Also es ist jetzt nicht so, daß man da umgerechnet die Hälfte spart oder so, aber ein bisschen günstiger werden die schon sein.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126

Es darf nicht schneller als 35 km/h gefahren werden

Auf eine Bundesstraße

Es muss mit mindestens 35 km/h gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in dieser Situation rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B

Mit Gegenverkehr

Die Radfahrerin wird absteigen, um Sie vorbeizulassen

Die Radfahrerin wird links an dem parkenden Pkw vorbeifahren