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Raphire
28.06.2006, 20:26 Uhr
120????
Hi!
Mal ne Frage, wenn auf der Autobahn ne Geschwindikeitsbegränzung von 120 ist und irgendwann ne Auffahrt kommt und dann irgendwann nen Schild mit 80 bei Nässe, dann gilt kein 120 mehr oder? (Hab keine Aufhebung der Geschwindikietsbegränzung gesehen...)
Danke!
MFG
Raphire
durbanZA
28.06.2006, 20:28 Uhr
zu: 120????
generell schon, vielleicht hat man das Aufhebungszeichen vergessen!?
Raphire
28.06.2006, 20:38 Uhr
zu: 120????
Du meinst also, dass dann jegliche gesschwindikeitsbegrezung aufgehoben ist???
Lizzard
28.06.2006, 20:45 Uhr
zu: 120????
Versteh jetzt nicht genau was du meinst. Wenn 120 erlaubt ist und danach das Schild "80 bei Nässe" auftaucht, gilt bei Nässe 80 Kmh. Andernfalls bei trockener Fahrbahn weiterhin die 120 Kmh.
Diese "bei Nässe" Schilder sind meiner Meinung nach sowieso etwas schwachsinnig. Zu 80% wird man wegen schlechter Sicht zwangseingebremst. Somit kann man garnicht in den Bereich des Aquaplanings kommen.
durbanZA
28.06.2006, 22:25 Uhr
zu: 120????
Oder an der Straße an sich: Bei uns gibt es im Ort (auf einer Bundesstraße!) eine sehr scharfe Kurve, ind essen Verlauf die Fahrbahn leicht schräg ist. Bei Nässe wird es dort extrem brenzlich, inzwischen ist diese Kurve Unfallschwerpunkt. Daher macht da "30 bei Nässe" schon Sinn.
Eine ähnliche Stelle auf der BAB in der Nähe von HH wurde vor kurzem beseitigt: Die Strecke liegt an einem leichten Hang (ja, sowas gibt es auch in S-H :)) und die BAB macht einen Knick. Bei Nässe potenziert sich da die Rutschgefahr, auch wenn die BAB breit ist. Schon minimaler Regen sorgte dort für lustige Schleudertouren. Daher war dort bei Nässe auf 60 begrenzt. Wer es kennt: BAB A 1 HL- HH zw. AS Bad Oldesloe und AK Bargteheide.
Also, Lizzard, so pauschal würde ich das nicht sagen!
durbanZA
28.06.2006, 22:26 Uhr
zu: 120????
@raphire
Nein, meine ich nicht. Wenn das Aufhebungszeichen fehlt, fehlt es. Generell gelten aber die 120, bis Du ein Aufhebungszeichen siehst.
Lizzard
29.06.2006, 00:05 Uhr
zu: 120????
>>>@lizzard
das muss nicht zwangsläufig was mit aquaplaning zu tun haben. es kann einfach schon an der asphaltart liegen die im feuchten zustand extrem rutschig wird.<<<
Na ok da geb ich euch recht. Dann lasst die Schilder von mir aus stehen ;-)
durbanZA
29.06.2006, 01:07 Uhr
zu: 120????
Na gut, weil Du es bist!
deMario
29.06.2006, 10:49 Uhr
@ raphire
"(Hab keine Aufhebung der Geschwindikietsbegränzung gesehen...)"
das passiert mir auch manchmal, dass ich fahre und fahre ständig und ich sehe dann keinen geschwindigkweitsbegrenzung.
Bsw. gibts bei uns auf der Autobahn wegen einer neuen Ausfahrt "die ja so gefährlich ist", wo sie Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h runtergesetzt haben. Ok is ja noch verständlich neue Ausfahrt muss man halt aufpassen kein problem, aber wenn ich durchgehend 100 km/h mehr wie 30 km fahren muss, weil se so blöd sind und kein Schild hin tun das 100km/h aufgehoben werden, dann regt mich des ganz schön auf.
Ich hab meinen Fahrlehrer gefragt, warum des ganze Autobahnstück 100 km/h begrenzt ist und er hat mir gesagt, die haben's vergessen ein Schild hin zu tun, aber wenn des schon seit über einem Monat so ist?
Außerdem war ich heute während der Fahrstunde mit Motorrad auf Landstrasse unterwegs und da hab ich nochwas gesehen und zwar gab es da eine Baustelle als ich 50 m von der Geschlossenen Ortschaft schon entfernt war da durfte man 30 fahren, so und nun als die Baustelle vorbei war bin ich , weils ja ne Landstrasse war, logischerweise 100 km/h gefahren, nun waren da schon ein paar enge Kurven und die Straße war nicht so sonderbar breit und leitlinie gabs auch nicht und ich hatte mich gewundert warum man hier 100 fahren darf. Ich hatte längst während der Fahrt den Verdacht das hier mit Sicherheit 70 ist und diesesr bestätigte sich dann schliesslich auch als ich dann plötzlich das Schild sah wo die 70 km/h aufgehoben wurden. Und vorher stand nix von 70, Ich fragte meinen Fahrlehrer ob ich bei einer Prüfung womöglich durgefallen wäre, er bestätigte mir mit Nein, da ja vorher nix stand und ich es ja nicht wissen konnte.
Also es kommt schon manchmal vor das man etwas nicht sieht weil nirgedns etwas steht.
mfg
demario
deMario
29.06.2006, 14:02 Uhr
zu: 120????
Heuschrecke ich mein, nicht das du mich jetzt falsch verstehst aber die Ludwigstraße und die Autobahn ist für mich persönlich jetzt kein Vergleich, denn auf der Autobahn bin ich meistens 120 - 130 km/h unterwegs und ich finde wenn man auf ner Autobahn die ganze Zeit 100 fahren muss dann is des schon irgendwo nervig, klar auch bei 30 km/h in der Ludwigstrasse, aber ich finde wenn ich nachts jeden tag von der Arbeit komme und ich habs eilig nach hause zu kommen weil ich sau müde bin( mein Vater auch und lässt mich trotzdem fahren weil er mir vertraut, der schläft sogar ein während ich Auto fahre) und ich muss 100 fahren dann hab ich kein bock so langsam zu fahren und ich bin ehrlich ich fahre eigentlich nur bis 100 km/h nur wenn die Ausfahrt vorbei ist aber dann fahre ich wieder normal meine 120 km/h, keine Sau hält sich an die Regel dort und mein fahrlehrer auch nicht und der ist nämlich besonders genervt.
Ich hoffe du weisst was ich ungefähr meine.
mfg demario
durbanZA
29.06.2006, 15:22 Uhr
zu: 120????
ich kenne eine Einmündung außerorts, da hat man schlicht und einfach die Vorfahrtsregelung vergessen:
Es handelt sich um wenig, aber doch befahrene schmale Straßen, die kleine Dörfer miteinander verbinden. Sie treffen außerorts aufeifenander, bei einer zHg von 70 km/h.
Dennoch, keine vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen. Also: rvl bei 70 km/h.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004 / 3 Fehlerpunkte
Was gilt nach diesem Verkehrszeichen?
Höchstens mit Schrittgeschwindigkeit fahren
Auf spielende Kinder achten
Parken ist während des Einkaufens überall erlaubt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen?
Fußgänger - insbesondere Kinder - kommen plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervor
Türen werden zur Straßenseite oft unachtsam geöffnet
Anfahrende Fahrzeuge scheren unerwartet aus
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?
Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn
Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich
Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden
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