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Musikus
25.06.2006, 12:59 Uhr
Angeblich Auto beim Einparken geschrammt
Hallo zusammen,
hatte heute Mittag Besuch von der Polizei. Es wird mir vorgeworfen, ein Auto beim Einparken mehrmals geschrammt zu haben. Fahre einen Audi 100. Das andere sei ebenfalls ein Audi mit Lackstossstange. Dort sollen mehrere Einparkriefen festgestellt worden sein, die von meinen etwas verosteten herausstehenden Nummernschildschrauben stammen sollen.
Nun habe ich mir mein Auto angeschaut und keinerlei Lackspuren an diesen Schrauben feststellen können. Gleichzeitig auch ein schwarzes Plastikteil am Boden gefunden und zur Polizei gebracht.
Ich fragte dort auch nach der Adresse des anderen Halters, welche mir nicht herausgegeben wurde mit den Worten: "Was wollen Sie von diesem, Sie können nun eh nichts mehr tun, lassen Sie alles weitere auf sich zukommen".-
Wollte mit dem anderen Fahrzeughalter einmal sprechen und mir ein Bild von ihm machen.
Da mir Unfallflucht vorgehalten wurde, finde ich es schon merkwürdig, so das zutreffen sollte, warum ich dann meinen Pkw dort habe stehen lassen?
Selbstverständlich kann ich es nicht 100% ausschließen, dass ich das andere Fahrzeug leicht touchiert habe, (aber ich hätte es eigentlich bemerken müssen).
Was kann ich tun? Womit muss ich rechnen?
Freundliche Grüße
Speedy
25.06.2006, 15:48 Uhr
zu: Angeblich Auto beim Einparken geschrammt
einschalten? schreckie, also WO hat der seinen On-knopf? *ggg*
Musikus
26.06.2006, 02:14 Uhr
zu: Angeblich Auto beim Einparken geschrammt
Na, Ihr seid hier überhaupt nicht hilfreich, muss ich sagen.
Ihr geht ja wie selbstverständlich davon aus, dass ich es gewesen bin, bzw. gemerkt habe. Dann müßte ich aber ziemlich dämlich sein...
Sollte ein Richter selbiger Auffassung sein, zweifle ich am gesunden Menschenverstand...
Musikus
26.06.2006, 02:21 Uhr
zu: Angeblich Auto beim Einparken geschrammt
Ihr geht hier wie selbstverständlich von Vorsatz aus.-
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Angeblich Auto beim Einparken geschrammt
Was erwartest Du für andere Antwort, als was Heuschrecke bereits sagte:
â EUROžEinen Anwalt einschaltenâ EUROœ ?
Musikus
26.06.2006, 12:57 Uhr
zu: Angeblich Auto beim Einparken geschrammt
Anwalt einschalten, das jetzt schon oder erst abwarten was kommt. Anwalt kostet ja, hab keine Rechtsschutzversichrung. Mit welchen Kosten muss ich schlimmstenfalls rechnen?
Anwalt, Gutachten, Stoßstange wohl und Umzug, wenn ich 3 Jahre im Knast hause.-
tolu
26.06.2006, 13:07 Uhr
zu: Angeblich Auto beim Einparken geschrammt
1. anwalt, jetzt
2. knast gibt es wohl nicht
3. beweisen musst du erstmal nichts.
die polizei hat nur festgestellt, dass es sich um dein auto handeln k a n n , nicht muss. er muss erstmal nachgewiesen werden, dass es dein auto gewesen ist. zudem handelt es sich bei fahrerflucht um eine straftat. folglich muss der staat dir etwas nachweisen, nicht umgekehrt.
Musikus
26.06.2006, 15:58 Uhr
zu: Angeblich Auto beim Einparken geschrammt
Hallo Tolu,
ja, das war konkret. Vielen Dank für die Information Tolu.-
Anwalt jetzt? Warum? Auch dieser müßte doch warten was geschieht, oder kann er jetzt im Vorfeld schon etwas unternehmen?
Es könnte ja auch sein, dass ein anderer sich findet oder es abgewiesen wird?
tolu
26.06.2006, 17:57 Uhr
zu: Angeblich Auto beim Einparken geschrammt
weil du schon bei der polizei als tatverdächtiger gehandelt wirst. folglich kann jede Einlassung deinerseits verwertet werden. da hast du schnell mal was unüberlegtes gesagt.
und wenn die polizeit zeugen für den vorfall hat (scheint ja so), dann ist es ohnehin nicht so einfach.
auf eine abweisung würde ich nicht spekulieren. dafür ist es zu heiss.
Musikus
27.06.2006, 01:27 Uhr
zu: Angeblich Auto beim Einparken geschrammt
"und wenn die polizeit zeugen für den vorfall hat (scheint ja so), dann ist es ohnehin nicht so einfach".
Nein, hat sie nicht. Es wurde nur kombiniert, meine Nummernschildschrauben scheinen das angerichtet zu haben, denn mein Auto stand nun direkt dahinter. Sein Wagen stand seit einer Woche da, meiner einen Tag.-
Der Fahrer entdeckte die Spuren, als er wegfahren wollte und rief die Polizei. Aus irgend einem Grund hätten sie mein Fahrzeug nicht abschleppen lassen, was sie ansonsten in so eine Fall tun. (Hab das Argument leider vergessen, warum sie das nicht taten?)
Also, Zeugen gab es nicht.
Waechter im All
27.06.2006, 12:48 Uhr
zu: Angeblich Auto beim Einparken geschrammt
Wie immer gibt Heuschrecke wieder eine ganze Menge Halbwissen zum Besten *fg* :-P
Nee, imn Ernst: Im Grunde hat er Recht. An einer Stelle war er aber etwas ungenau: Eine "normale" Rechtsschutzversicherung würde Dir in diesem Fall so viel wie fast wenig nützen. Du bräuchtest schon eine spezielle Verkehrsrechtsschutzversicherung. Die kann ich Dir nur wärmstens ans Herz legen. Im Übrigen schließe ich mich tolu und dem Heuschreck an!
Musikus
27.06.2006, 15:32 Uhr
zu: Angeblich Auto beim Einparken geschrammt
Na ja, für diesen Fall wärs eh zu spät.-
Waechter im All
27.06.2006, 23:28 Uhr
zu: Angeblich Auto beim Einparken geschrammt
Richtig! ...aber der nächste Fall kommt bestimmt. Irgendwann.
Kai-Uwe
28.06.2006, 21:01 Uhr
zu: Angeblich Auto beim Einparken geschrammt
Das Vergehen des unerlaubten Entfernen vom Unfallort kann nur vorsätzlich begangen werden. Mit anderen Worten: Wenn Du nichts von einem Unfall wußtest, so kannst Du auch keine Unfallflucht begangen haben.
An Deiner Stelle würde ich mich mit der eigenen Haftpflichtversicherung in Verbindungsetzen, ihr den Vorfall schildern und sie bitten, einen Sachverständigen zu beauftragen, der beide Fahrzeuge untersuchen soll. Dieser Sachverständige wird prüfen, ob Dein Fahrzeug als Schadensverursacher in Frage kommt. Falls nein, bist Du fein raus und falls ja, wird er auch feststellen können, ob Deine Behauptung, nichts von dem Unfall bemerkt zuhaben, plausibel ist.
Diese Vorgehensweise ist kostengünstig und die Versicherung wird daran interessiert sein, möglichen Versicherungsbetrügern auf die Spur zu kommen.
Auf jeden Fall denke ich, dass Du so den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort vom Tisch kriegst.
mfg Kai-Uwe
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-008-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie achten?
Das Mädchen vor Ihnen
- könnte links abbiegen, ohne ein Richtungszeichen zu geben
- könnte links abbiegen, um dem anderen zu folgen
- wird mit Sicherheit geradeaus weiterfahren, weil es kein Richtungszeichen gibt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie dürfen nicht abbiegen
Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren
Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-105 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Drehzahlbereichen des Motors ist der Kraftstoffverbrauch günstiger?
In niedrigeren
In höheren
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