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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern okinawaoli
17.06.2006, 00:54 Uhr

Japanischen Führerschein nach 3 Jahresfrist umschreiben

Meine Frau hat es leider versäumt ihren Japanischen Führerschein innerhalb der 3-Jahresfrist in einen Deutschen bzw. Europäischen Führerschein umschreiben zu lassen.
Kennt jemand einen Weg, um dies im nachhinein doch noch zu erreichen?

Ich freue mich über Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern okinawaoli
17.06.2006, 10:40 Uhr

zu: Japanischen Führerschein nach 3 Jahresfrist umschreiben

wie ist es mit der Umschreibung in einem anderen EU-Staat, der vielleicht andere Regelungen hat?
Oder Umschreibung in einem außereuropäischen Staat?
Oder durch einem längeren Aufenthalt in Japan?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.06.2006, 16:16 Uhr

zu: Japanischen Führerschein nach 3 Jahresfrist umschreiben

»einfachste möglichkeit wäre: zurück nach japan, in d-land abmelden, in japan anmelden und dann nach einigen monaten wieder in d-land anmelden.«

Das würde ich allerdings nicht als die "einfachste Möglichkeit" bezeichnen. Einfacher, schneller und vermutlich sogar kostengünstiger wäre der Besuch einer Fahrschule in Deutschland. Zwar müssen wegen Ablauf der 3-Jahres-Frist die Ausbildungsvorschriften eingehalten werden (14 Lektionen Theorieunterricht, 12 Sonderfahrten), aber möglicherweise braucht die Frau ja nur recht wenige Übungsstunden.

Übrigens hätte sie trotz Verstreichenlassens der 3-Jahres-Frist bei Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis dann keine Probezeit mehr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern okinawaoli
18.06.2006, 08:26 Uhr

zu: Japanischen Führerschein nach 3 Jahresfrist umschreiben

Hallo Sonhol,

danke für den Tipp, daran hatten wir auch schon gedacht. Weißt Du von einer Mindestzeit, in der man in Deutschland abgemeldet sein muß?

Oliver

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern frankenstein
27.06.2006, 20:55 Uhr

zu: Japanischen Führerschein nach 3 Jahresfrist umschreiben

schreib mir bitte mal ne mail , ich habe auch einen japanischen gehabt und ihn umschreiben lassen.
meine mail kgs@execs.com

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-119 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. In welcher Reihenfolge bereiten Sie das Abbiegen vor?

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Blinken, einordnen, nachfolgenden Verkehr beobachten

Einordnen, blinken, nachfolgenden Verkehr beobachten

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

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Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist

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