mak2677
06.06.2006, 13:30 Uhr
höhere Kosten durch EInspruch
HAllo...ist es möglich, dass wenn man Einspruch gegen ein Verwarnungsgeld einlegt, dass man bei Ablehnung des Einspruchs mit noch höheren Kosten zu rechnen hat?
HAbe Verwarngelder wegen PArken auf Gehweg mit Behinderung länger als eine Stunde erhalten, habe aber NUR gehalten um meine Einkäufe und Kind ins HAus zu bringen (war bei mir vor der Haustür und NAchbar hat mich angezeigt) und bin dann auf den weitergelegenen Garagenhof gefahren!
Habe jetzt Einspruch erhoben auf die Punkte PARKEN und länger als eine Stunde!
mak2677
06.06.2006, 13:49 Uhr
@heuschrecke
bin neu...sorry!
Kennst dich ja gut aus! Ist das denn in denn meißten Fällen so oder KANN es nur so gehen! Hab noch nie sowas gehabt!
Ãœbrigens...bist du immer so nett?? ;-)
mak2677
06.06.2006, 13:59 Uhr
@heuschrecke
wieso bist du so überzeugt dass ICH scheiße gebaut hab???
HAst du Kinder???
mak2677
06.06.2006, 14:28 Uhr
@sonhol
Das meinte ich auch gar nicht...fand die Bemerkung "kannst du ja vom Kindergeld bezahlen" nicht so nett
durbanZA
06.06.2006, 15:42 Uhr
zu: höhere Kosten durch EInspruch
Lass Dich von Heuschrecky nicht zu sehr beeindrucken :)
Wie auch immer, auf ein Bußgeld nach nicht bezahltem Verwarngeld kommen zusätzliche Gebühren; in der Regel nach einem Einspruch so ca. 25 - 30 Euro.
Lizzard
06.06.2006, 16:11 Uhr
zu: höhere Kosten durch EInspruch
Weisst du wie oft diese Ausreden kommen. Täglich zu Tausenden...
Kannste vergessen, dass wird nur teurer...
Dr.Hasenbein
06.06.2006, 19:26 Uhr
zu: höhere Kosten durch EInspruch
Hi mak2677,
nimm's der Heuschrecke nicht so krumm!!!
Ich kann Dich gut verstehen... ich parke auch gelegentlich auf dem Bürgersteig!!! Wenn dann ab und zu mal 'ne Knolle an meinem Wischer hängt, ärgere ich mich zwar kurz, sehe es dann aber wieder ganz nüchtern. Das, was ich an Zeit & Fahrerei gespart habe, zahle ich dann eben ca. 1x im Monat für's Knöllchen. Diesen "Luxus" leiste ich mir gerne...
Übrigens, ich weiß nicht, wie es bei Euch aussieht. Aber hier in Berlin gibt es seeeeeeehr-sehr breite Bürgersteige, auf denen man problemlos parken kann, ohne auch nur irgend einen Menschen zu behindern. Zwischen den Bäumen zum Beispiel! Hier wird im schlimmsten Fall der Straßenköter beim ka**en behindert. :D
Klar, QUERULANTEN gibt's immer mal, die einfach meckern um zu meckern... egal ob sie behindert werden oder nicht! Aber auch da muss man einfach drüber hinweg sehen, sie nett anlächeln und weiterlaufen ... :D
Und zu Heuschreckes Kindergeld-Bemerkung:
Interessant!!! :-) War zwar auch erst etwas schockiert.... aber jetzt finde ich's irgendwie gar nicht mal soooooooo schlecht! Heuschrecky, I LOVE U!!!
durbanZA
06.06.2006, 22:42 Uhr
zu: höhere Kosten durch EInspruch
"darf man in der probezeit überhaupt 3 punkte haben?" klar... 18 darfst Du haben, wie ein nicht- Probezeitler auch.
Alelrdings wird dann ja auch bei Dir eine Nachschulung und eine Probezeitverlängerung fällig.
Mit welcher Begründung willst Du den Bescheid denn anfechten?