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27.05.2006, 13:00 Uhr

zu: rot-geblitzt

mal eine etwas konstruktivere Antwort:
Die Gelbphasen sind genormt und abhängig von der erlaubten Geschwindigkeit. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h beträgt die Gelbphase einer Ampel mind. drei Sekunden. Deine Ampel wird keine kürzere Gelbphase gehabt haben als alle anderen auch.
Ob der Verstoß wirklich geahndet wird, kann man natürlich nicht sagen. Wir können Dir hier keine Wahrscheinlichkeit sagen wie z.B. "Zu 80 % kommt da was".
Im allgemeinen ist es so: Wenn die Photos, die von Dir gemacht wurden, verwertbar sind, dann wird der Verstoß geahndet.

Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn Du bei Rotlicht in den durch die LZA geschützten Breich einfährst. Du wirst Dir also den Vorwurf gefallen lassen müssen, daß Du den Verstoß hättest abwenden können.

Folgen für einen einfachen Rotlichtverstoß sind ein Bußgeld von 50 Euro (zzGl. Gebühren), 3 Punkte in Flensburg, ferner die Anordnung des Aufbauseminars und eine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-103-B / 3 Fehlerpunkte

Alle drei Fahrzeuge wollen links abbiegen. Wer hat sich richtig eingeordnet?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-103-B

Der Lkw

Der gelbe Pkw

Der grüne Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-103 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. Was sollten Sie in der Regel zuerst tun?

Prüfen, wie schwer die Verletzungen sind

Zur nächsten Telefonzelle fahren und Rettungsdienst alarmieren

Unfallstelle absichern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.